Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur empfiehlt dem Landtag die Annahme des von der Landesergierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes.
Der Ältestenrat hat beschlossen, diesen Punkt ohne Aussprache zu behandeln. Wir kommen deshalb zur unmittelbaren Abstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4454 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zu Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemein- nützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Welt- meisterschaft Deutschland 2006 Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4455 – Zweite Beratung
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4455 –, da der Ältestenrat die Behandlung ohne Aussprache vereinbart hat.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.
Landesgesetz über die Beteiligung des Regional- trägers an der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4499 – Erste Beratung
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Gibt es Einwendungen? – Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zu- gehörigkeit der Apotheker, vorgeprüften Apothekeranwärter und Kandidaten der Pharmazie des Landes Rheinland-Pfalz zur Bayerischen Apothekerversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4508 – Erste Beratung
Der Ältestenrat hat vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache an die Ausschüsse zu überweisen. Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung von Staatsverträgen über die Zugehörigkeit rheinland-pfälzischer Berufs- gruppenmitglieder zur Bayerischen Ärzteversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4509 – Erste Beratung
Auch in diesem Fall ist eine Überweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss vereinbart. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland zur Änderung des Staats- vertrags über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saar- landes zur Bayerischen Ärzteversorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4510 – Erste Beratung
Auch dieser Punkt soll ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz zur Änderung des Staatsvertrags über die Zu- gehörigkeit der Schornsteinfegergehilfen im Land Rheinland-Pfalz zu der Versorgungs- anstalt der Kaminkehrergesellen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4511 – Erste Beratung
Auch in diesem Fall wird eine Überweisung ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss vorgeschlagen. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4513 – Erste Beratung
Auch dieser Punkt wird ohne Aussprache an den Rechtsausschuss überwiesen. Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Die Fraktionen haben sich verständigt, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keine Einwände, dann ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich darf mich recht herzlich bei Ihnen bedanken und Sie für morgen zur 102. Plenarsitzung einladen.