Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die gerade seitens des Beamtenbundes und der Gewerkschaften mit Vehemenz geforderte Anhebung der Wegstreckenentschädigung für die- Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist mit dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg · gebracht worden.
(Schöneberg, CDU: Nicht so schnell!). Der Staat als Dienstherr seiner Mitarbeiter stand mit in der Pflicht, einen Ausgleich für die Bereitstellung der privaten, Kraftfahrzeuge zu Dienstfahrten in Form der Erhöhung der Wegstreckenentschädigung zu gewähren. Dieser Druck wu-rde durch die sich in der Diskussion befindlichen Einführung.der Entfernungspauschale verstärkt; denn es wäre den Bediensteten sehr sch\;ver zu vermitteln gewesen, dass ein-Pendler aufgrund ~er Preisexplosion beim Kraftstoff künftig eine Entfernungspauschale von 80 Pfennig ab dem elften.Entfernungskilometer als Kompensation der gestiegenen Benzinpreise erhalten sollte, die Wegstreckenentschädigung im Landesreisekostengesetz von dem.Preisanstie_g des Kraftstoffs aber nicht berücksichtigt bleiben würde. (Wirz, CDU: Blödsinn!)
Die F.D.P.-Landtagsfraktion hat sich schon seit geraumer Ze:it für eine Erhöhung der Wegstreckene:ntchädigung ausge• sprachen. Das Land ist e~ den Beschäftigten im öffentlichen
Diensüchuldig, sie für die Zurverfügungstellung des PKWs zu entlehnen. Schließlich gibt e~ keine- kostengunstigere Regelung für den Dienstherrn, als dass die Beschäftigten ihre eige-_ nen PKWs für dienstlich veranlasste Fahrten einsetzen.
1'111eine Damen und Herren, wir von der F.D.P.-Fraktion haben Vero:tändnis für die Ver!:irgerung der Mitarbeiterinnen und l'v1itarbeiter im öffentlichen Dienst. DED Be;chäftigten im öf
resse der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Privanvagen zu erbringen. Hierfür Hhalten sie nach der bisherigen Regelung des L::mdesreis;;kostengesetzes bzw. in der zur vVegstrecken
und Mitnahmeentschädigung ergangenen Landesve:rordnung einE: Entchädigungspauschale von 0,52 DM pro gefahrenem Kilometer für anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge bzw. Ö,38 DM für nur gelegentlich für dienstliche Fahrten ein- gesetzte Fahrzeuge. Dass die?e Beträge bei dem explosionsartigen Anstieg der Benzinpreise unzureichend sind, benötigt
rige des öffentlichen Dienstes letztmalig der Kostenentwicklung angepasst und auf den jetzigen Stand von 0,52 DM angehoben. Aufgrund der seit dieser Zeit angestiegenen Kos
ten~ituation für Kraftfahrzeuge i;:t die geplante Erhöhung der W;:,gstreckene:ntschädigung mehr als dringend geboten:
Herr Kollege Bische!, d&mit haben wir neben BadenWürttembf:rg, das dir= Wegstreckenentschädigung bereitsvor Rheinland-Pfalzauf 0,58 DM erhöht hat, als einziges Bundesland dafür gesorgt, dass; dem Umstand steigender Kosten zumindest ansat_zwei~e mit der ErhÖhung des Spitzensatze~ pro gefahrenem Kilometer von O,SB DM Rechnung getragen wird.
kriti~ieren alle~. Herr Kollege Böhr klagt bei den Hau5haltsberatungen die Verschuldung qes Landes Rheinland-Pfalz.an. Sie sagen: noch mehr, noch höher, noch früher. - RheinlandPfalzund Baden-Württemberg :;ind die Einzigen, die dies machen. Der Bund ziehtjetzt nach. Nordrhein-Westfalen erhöht jetzt um lO % auf 52 Pfennig. Wir erhöhen auf 58 Pfennig. Ich weiß manchmal nicht, bei welcher Venimstaltung ich hier im Landtag Rheinland-Pfalz bin. Das mus~ ich wirklich einmal
beklagen, da;~ die Erhöhung nicht ganz ausreicht. Das i~t richtig. Sicherlich wäre auch aus unserer Sicht eine weitergehende Erhöhung der We:gstreckerientschädigung wünschemwertgewesen.
Der nun vorliegende Gesetzentwuri ist aber zumindest ein er5ter deutlicher Schritt- des Landes Rheinland-Pfalz in die richtige Richtung, um den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Das kostet das Land immerhin zwei Millionen DM im Jahr. Das ist auch Geld, meine Damen und Herren.
Streckenentschädigung auf 0,58-DM gehe nicht weit genug, darf eine~ bei dem nun vorliegenden Gesetzenwurf nicht vergessen werden. Rheinland-Pfalz gehört zweifelsfrei zu den
Bundesländern, die schon bisher am großzügigsten eine erhöhte- Wegstreckenentschädigung f:ahlten. Herr Kollege
Bische!, bereit: Anfang 1999 haben die Koalition~fraktionen Verbesserungen für die im Außendien,-t Beschäftigten dadurch bewirkt- die haben sie nicht zum Jagen tragen müssen,
Damit wurde die Grenze zur l'lllindestfahrleistung zur Anerkennung eines privaten PK\Ns aus dienstlichen Interessen heraus herabgesetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Änderung des Landesgesetzes zur Änderung reiseko~tenrechtlicher Vorschriften wird von der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜf·JEN zugestimmt werden. Es ist nicht zu bestreiten, da~s die Anhe
_ICostenentwiddung in den letzten zehn Jahren - Herr Creutzmann sagte, die Anpassung war vor zehn Jahren--
ständlich ist, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke einsetzen. Für diese Er- höhung zu argumentieren und einen unmittelbaren Zusam~ menhang mit de~ Ökosteuer herzustellen, wie Herr Bisehel das versuchte, a~er auch wie die Regierungsfraktionen mit den Rohölpreisen oder der Euroschwäche es versucht haben, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Entschuldigen Sie, wenn die Euroschwäche vorbei ist, ändern Sie dann das Gesetz wieder und verändern den Entschädigimgssatz?
Die Preisentwicklung der letzten zehn Jahre ist ein -Argu- -ment, aber sicherlich nicht das, was in den letzten acht Mona