schädigungsgesetz geändert. In Nummer 5 soll dabei § 20 des Abgeordnetenentschädigungsgesetzes angepasst werden. Nach Beratung des Gesetzentwurfs in den zuständigen Ausschüssen wurde-festgestellt,- dass § 20 bereits aufgehoben wurde. Das Plenum wird daher um Zustimmung gebeten, Artikel 1 Nummer 5 zu streichen. Nummer 6 würde dann Num
kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung-Drucksache 13/6696- ab. Wer dem
Ich rufe nun die Abstimmung in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf - Drucksache 13/6490 - unter Berücksichtigung der Annahme de~ Beschlussempfehlung auf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen! - Danke. Ich stelle die einstimmige Annah
abstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben!- Danke schön. Ich-stelle die einstimmige Annah
Herr Präsident, meine- Dam-en und Herren! Der Gesetzentwurf w_urde -federführend - an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.
zur Änderung reisekostenrechtlicher Vorschriften in seiner 72. Sitzung am 11. Januar 2001 und der Rechtsausschuss in seiner 48. Sitzung ebenfalls am 11. Januar2001 beraten.
2. In Artikel 2 Buchst. a wird die Angabe ,,42 Pfennig" durch die Angabe ,,43 Pfennig" und die Angabe.,21,5 Cent" durch die Angabe.,22 Cent'' ersetzt.
Meine Damen und Herren, der Ordnung halber möchte ich auf einen Schreibfehler hinweisen. In der Beschlussempfehlung steht, dass dies ein Gesetzentwurf der Landesregierung sei. Es ist aber ein Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und
die Wegstreckenentschädigung durch die Landesregierung im Jahr 1991 der l(o;;t;;;nentwicklung angc::pa~st. Gerade in den letzten zwölf Monaten sind die Mineralölpr;;;is;:; noch ein
nial_gestiegen. UEache war die Schwäche des Euro gegenüber der Leitwährung des Dollar und die erhöhten Rohölprei