Protocol of the Session on December 14, 2000

Liebe Kollegin Frau Grützmacher, es wundert mich dennoch, dass Sie der Erhöhung der Grundd.iät nicht zustimmen, obwohl Sie sie für angemessen halten. Wir alle haben dahin ge

. hend Konsens, dass bei der Frage der Pauschale -Sie haben das selbst kundgetan- alle Fraktionen offen und bereit sind,

~diese_ Frage in der nächsten Legislaturperiode. möglichst

schnell anzugehen. Dies dann als Begründung zu nehmen,·

der Grunddiät nitht zuzustimmen, ist eine Frage, die f!lan so oder so beurteilen kann. Ich will das auch nicht weiter kritisie

ren. Die maßvolle Anhebung der Grunddiät um 1,9 % und die Erhöhung der Fraktionszuschüsse um 2,2% ist angemessen.

Wir stimmenselbstverständlich dem Antrag zu.

(Beifall bei F.D.P., SPD und CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Ge

Setzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P. - Drucksache 13/6570 ~- zur weiteren Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss- federführend- und an-den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn es dazu keine Bedenken gibt, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher VorS

Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6482Erste Beratung _

Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Aussprache an den Ausschuss für Umwelt und Forsten -federführend - und an den Rechtsaus

schuss ZU überweisen. Wenn keine Bedenken bestehen, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 1-3 der Tagesordnung auf:

Euro-Anpassungsgesetz Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung - DrucKsache 13/6490

Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Aussprache an den Haushalts- und

Finanzaussc::huss- federführend- und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn keine Bedenken bestehen, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 14 derTagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderungdes Landesgesetzes über die Erteilung von Sonderurlaub an Jugendgruppenleiter in der Jugendpflege Gesetzentwurf der Fraktion der CDU -Drucksache 13/6501 Erste Beratung

Die i'raktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ausschuss für Kultur, Jugend und Familie -federführend - und

Ich rufe Punkt 15 derTagesordnung auf:

... tes Landesgesetz zur Änderung d_!:!s Landesgesetzes_ zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6510

Erste Beratung

Die Fraktionen sind- übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an_ den_ Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn keine Bedenken bestehen, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über dieVolksinitiative sowie zur Änderung der Bestimmungen über Volksbegehren - und Volksentscheide Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/651 1

Erste Beratu hg

Ich erteile Herrn Staatsminister Zuber das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verelirten Damen und Herren! Im März dieses Jahres wurden die Verfassungsbestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheide nach über 50 Jahren unveränderter Geltung reformiert. Ziel

dieser Verfassungsänderung ist die Stärkung der Teilhaberechte unserer Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung einschließlich der Gesetzgebung. Diese Stär

kung der politischen Mitwirkungsmöglichkeiten soll zum einen durch ein neues Instrument plebiszitärer Demokratie, nämlich das Institut der Volksinitiative, bewirkt werden.

(Vizepräsident Schuler übernimmt den Vorsitz)

Von der Volksinitiative sind neue Impulse vor allem für die parlamentarische Arbeit zu erwarten. Darüber hinaus erfolg

te durch die Verfassungsänderungen eine Herabsetzung des Eintragungsquorums beim Volksbegehren, das vielfach als unüberwindbar kritisiert wurde, von bislang mehr als 600 000

auf 300 000 Unterschriften. Außerdem wurden Durchführungsfristen eingeführt, die zu einer-Straffung und Beschleunigung der Verfahren beitragen sollen. Beim Volksentscheid sollen Mindestbeteilig-ungsquoren die demokratische Legiti

mation der durchVolksentscheid zustande gekommenen Ge

setze gewährleisten.

Meine Damen urid Herren, dem Auftrag, die geänderten Ver

fassungsbestimmungen im Landeswahlgesetz umzusetzen, ist-die Landesregierung niit dem Ihnen vorliegenden Entwurf eines Laodesgesetzes über die Volksinitiative sowie zur Änderung der Bestimmungen über Volksbegehren und Volksent

scheide zügig nachgekommen. Der Entwurf führtden Gedan

ken der Verfassung, die plebiszitäre· Teilhaberechte der Bür

gerinnen und Bürger zu stärken, kon_sequent fort. Er regelt für das neu eingeführte Institut de~ Volksinitiative eirie Vielzahl von Einzelheiten, die sich in erster Linie auf das Verfahren, aber-auch auf den Gegenstand der Volksinitiative beziehen.

Hinsichtlich des Teils, der sich auf Volksbegehren und Volksentscheide bezieht, beschränkt sich der Gesetzentwurf nicht auf die Umsetzung der Verfassungsänderungen in das bestehende- Regelwerk, vielmehr sollen im Licht der Verfassungsänderung auch die bestehenden Verfahrensbestimmungen

über Volksbegehren und Volksentscheide unter Berücksichtigung der bei dem Volksbegehren im Jahr 1998gemachten Erfahrungen neu gefasst werden.

Die Landesregierung hat den von dem Gesetzentwurf betraf- ·

fenen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Gesetzentwurf hat dort weitgehende Zustimmung erfahren.

Allerdings wurde Kritik an der im Entwurf vorgesehenen Pflicht des Landtagspräsidenten, die Zu Iässigkeit des Antrags auf Behandlung der Volksinitiative im Landtag zu prüfen, ge

übt. Die Landesregierung hat in ihrem Entwurf an der Pflicht des Landtagspräsidenten zur Rechtsprüfung festgehalten.