Protocol of the Session on December 14, 2000

die diese Auslegung vornehmen müssen, offensiv dafür werben müssen, damit sich Leute informieren, wie man sich bei entsprechenden Notfällen richtig verhalten kann. Das ist der eine Punkt, _den wirfür wichtig und richtig halten.

Der andere Punkt ist die- Regelung der Lärmemissionen. Dazu kann man verschieden stehen. Es hat eine gewisse Tradition, dass man zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr nicht den Rasen

mäht, damit der Nachbar nicht gestört wird. Manche machen es gerade deshalb, damit der Nachbar gestört wird.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Das ist aber dann gesetzlich kaum regelbar. Deshalb halte ich das für eine Überregelung. Diese Regelung wird in der Reali-tät kaum-überprüfbar sein.

Nun sagt aber das Gesetz aus- das halten wir für etwas problematisch-, dass Privatpersonen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr keinen Lärm verursachen dürfen. Wenn aber zum Beispiel eine Gärtnerei- den Rasen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr mäht, darf sie das sehr wobl. Man könnte sicherlich endlos diskutieren, weshalb Pril(atpersonen mehr eingeschränkt werden als Gewerbebetriebe. Uns gefällt.nicht, dass Privatpersonen da~on allein betroffen sind und Gewerbebetriebe sozusagen machen dürfen, was sie wollen.

Deshalb werden wir aber nicht unsere Zustimmung zu diesem Gesetz verweigern, weil das Gesetz für mehrere Dinge Regelungen trifft, die uns wichtig- sind. Deshalb werden wir demGesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Hatzmann das Wort.

Abg.Frau Hatzmann~F.D.P.:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, welche gute Regie ausgerechnet den Lärmtest im Foyer des Plenarsaals für den Tag terminiert hat, an dem wir das Gesetz verabschieden, das in-Rheinland-Pfalz den Lärmschutz regelt. Für mich ist das aber ein glücklicher Umstand: Sie alle hatten heute noch einmal die Gelegenheit, sich Gedanken darüber zu machen, wie wichtig das Hören ist. Sie haben sicherlich auch in den letzten lagen der Presse entnommen, dass Lärm

- eines der wesentlichen Umweltprobleme der Zukunft sein

wird und Lärm auch einer der herausragenden Umweltaspekte ist, die unter anderem in einem EU-Weißbuch zu regeln sind.

Meine Damen und Herren, die Neuordnung unterschiedlicher Rechtsbereiche in einem neuen Gesetz - dazu gehört eben auch die- Lärmschutzrichtlinie aus den 70er-Jahren - halten wir von der Fraktion der F.D.P. für gelungen und richtig. Wir machen uns ein wenig Gedanken darüber, inwieweit das neu von uns zu verabschiedende Gesetz Bestand haben wird; denn es besteht Regelungsbedarf auf Bundesebene, wodurch

unsere Regelungen in Teilen durchaus korrigiert werden könnten. Die Neuordnung der EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umges~tzt werden muss, liegt noch nicht vor. Meines Wissens gibt es aber seit ejnigen Wochen einen ersten Entwurf, in dem vieles neu angedacht wird:

Nichtsdestoweniger halte ich es für richtig und wichtig, dass wir voranmarschieren, selbst wenn die Gefahr besteht, dass wir das Gesetz im nächsten-Jahrnoch einmal anpacken müssen. Es regelt wichtige Bereiche, auf die meine Vorredner ausführlich eingegangen sind.

Für die Fraktion der F.D.P. sage ich, dass wir selbstverständlich dem Gesetz zustimmen werden._ Im Sinn der Zeitökonomie kürze ich daher die Diskussion ab.

Vielen Dank. (Beifall der F.D.P. und der SPD)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Beratungspunkt vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten- Drucksache 13/6587zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! -Das ist dann einstimmig so beschlossen.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf

.. Landesgesetz zur Neuordnung des Landesimmissionsschutzrechts und zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung_ der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen" - Drucksache

H/6401 -in zweiter -Beratung unter Berücksichtigung der an

genommenen Beschlussempfeh!ung. Wer dem Landesgesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Auch in diesem Fallstelle ich di~ Einstimmigkeit fest.

Wir kommen nun zur Schlussa~stimmung. Wer dem Landesgesetz in der Schlussabstimmung· zustimmen möchte, den bitte ich, sich -vom Platz zu- erheben! - Auch in diesem Fall kann ich die Einstimmigkeit feststellen.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun Punkt 11 der Tagesordnung auf:

-... tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-pfalzund des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, "cDU und F.D.P.

-Drucksache 13/6570

Erste Beratung

Ich erteile Herrn Abgeordneten Bisehel das Wort.

Die Fraktionen haben eine 'Redezeit von bis zu fünf Minuten vereinbart.

Abg. Bische!, CDU:

·Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass i~h_die fünf Minuten nicht ausschöpfen muss. Normalerweise ist es so, dass die größte Fraktion zu diesem Thema zuerst spricht. Heute habe ich diese Aufgabe übernommen. Wenn man anwesend ist, muss man auch reden.

Die Sache ist bekannt. Es geht um die ganz wichtige und be

deutende Frage, ob der Landtag von Rheinland-Pfalz bereit ist, die Entschädigung der Abgeordneten de~ Landtags von Rheinland-Pfalz in einem angemessenen Rahmen zu erhö

hen. Wir haben uns fraktionsintern sehr intensiv mit diesem -Thema beschäftigt. Wir waren der Auffassung, dass wir-in der Kontinuität unserer bisherigen Entscheidungspraxis bleiben sollten, und erkennen an, dass die Abgeordneten an der allgemeinen Einkommensentwicklung in unserem Land ange

messen beteiligtsein sollen.

Ausgehend von diesem Grundsatz müssen wir uns auch jetzt konsequentervveise mit diesem Thema beschäftigen; denn

·zum 1. Januar 2001 steht die Entscheidung an. Wir waren der Auffassung, dass eine Erhöhung der Grundentschädigung der Abgeordneten um 1,9 % eine angemessene ErhÖhung sei. Deshalb haben sich die drei Fraktionen SPD; CDU und F.D.P. entschlossen, einen gemeinsamen Antrag vorzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns bisher daran orientiert, wie sich die Einkommensentwicklung in der B-undesrepublik Deutschland gezeigt hat und insbesondere, wie die Entwicklung im Tarifbereich des_ öffentlichen _ Dienstes verlaufen ist.

Die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst haben zum 1. August eine 2-%ige Gehaltserhöhung erhalten, die Beamten zu diesem Zeitpunkt leider nicht, was wir bedauern. Sie können aber damit rechnen, dass zum 1. Januar diese Er

höhung komrT)en wird. Wenn wir andere Bereiche in der Privatwirtschaft sehen, sind dort auch Einkommensverbesserungen von über 2 % an der Tagesordnung gewesen. Wenn wir dann die allgemeine Preisentwicklung sehen und insbesondere auch betrachten, dass der Abgeordnete einen Teil seines Gehalts dafür verwen-den muss, dass er seine Aufgabe im sachlichen Bereich erfüllen kann, weil eben die steuerfreie Aufwandsentschädigung, wenn man es genau nimmt und die Entwicklung auf dem Mineralölsektor betrachtet, zur Bestrei

tung der Ausgaben nicht mehr ausreicht, halten wir es für ge

rechtfertigt, dass jetzt eine Erhöhung um 1,9 % vorgenommen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt selbstver

ständlich in unserer Gesellschaft, wenn wir uns so -entscheiden, immer wieder Diskussionen, ob das notwendig ist, obdas sein muss und ob die Abgeordneten nicht zufrieden sein

können. Natürlich kann ein Abgeordneter auch mit dem bisherigen Betrag seine Existenzund auch den Unterhalt der Familie bestreiten. Wenn wir aber- ehrlich sind, müssen wir zu

geste~en, dass die Funktion eines Abgeordneten nicht nur in einem demokratischen Staat eine besondere Funktion ist, weil er berufen und dafür ausgesucht wurde, die Interessen der Bevölkerung im Parlament wahrzunehmen und anstelle der Bevölkerung entscheiden und über die Gesetze beschlie

-ßensolL

Fairerweise muss man sagen, dass die Wertigkeit der Tätigkeit eines Abgeordneten nicht am unteren Level des Lohnund Gehaltsniveaus anzusiedeln ist, sondern sie ist schon in einer Größenordnung anzusiedeln, die sich im öffentlichen Dienst bei ungefähr A 15, also beim Studiendirektor oder Re