- Herr Kollege Creutzmann, dann haben Sie bisher nicht oft zugehört. So neu sind die Töne nicht, aber man kann sie immer wieder sagen. Vielleicht dringen sie dann auch bei dem Letzten durch.
Das_ erste ungelöste Problem, das wir haben, ist die Konkurrenzsituation. Es gibt jn diesem neuenGesetz eigentlich keine Entwicklungsperspektive für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Wir kritisieren, dass die Tatigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Abgrenzung zu den Katasterbehörden in diesem Gesetz nicht geregelt worden sind. Außerdem wurde die ganze Zeit über den vorgezogenen VEränderungsnachweis ·geredet. Um es vorwegzusagen: Wir- zweifeln nicht an der Führung des Katasters in öffentlicher Hand. Ich möchte nicht, dass ein falscher Zungenschlag entsteht.
Von Herrn Teetzmann wurde sehr deutlich vorgetragen, dass in Rheinland-Pfalzdie Übernahmezeiten weiterhin zwischen vier Wochen und sechs Monaten liegen.
(Schweitzer, SPD: Das istdoch nicht wahr!} -.Bitte legen Sie andere Zahlen vor, dann können wir das sa- gen. Herr Schweitzer, ich musste in der Anhörung davon ausge- hen, dass derjenige, der dort etwas sagt, auch darüber Be- scheid weiß. Sie wiss~n ganz genau, dass es sich um das Geld der Grundstücksbesitzer bzw. der Bauherren handelt. Dieser vorgezogene Veränderungsnachweis verkürzt eindeutig die Zeit. Das ist ganz klar. Insofern ist eine Chance vertan wor- den, wie man in diesem Fall etwas zur Beschleunigung hätte tun können. Etwas anderes fand ich in der Anhorung auch interessant. Das ist das, was Herr Teetzmann ebenfalls gesagt hat. Er hat gesagt, wir sind im Übrigen der Meinung, dass der vorgezo- gene Verwendungsnachweis-- (Pörksen, SPD: Veränderungsnachweis!)
-- in wenigen Jahren technisch dem Gesetzgeber ohnehin in den Schoß fallen wird, weil wir die automatisierten Arbeitsgänge· heute noch nicht genügend einschätzen. Die Daten der Katasterverwaltung ~vetden über kurz oder lang online jedermann und auch dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als Vermessungsstelle selbstverständlich zur Verfügung gestellt werden, damit er sie sachgerecht verwenden kann.
Meine Damen und Herren, gerade bei den automatisierten Arbeitsvorgängen wurde die Chance in dem Gesetz nicht ge
tens, dass es sich um eine Grenze zwischen zwei Beteiligten handelt. Wie ist es denn, wenn der eine das will und der andere nicht, oder wenn der Erste das nicht will und der Zweite doch? Wie teuer ist es, wenn man eine solche_ Abmarkung misst? Muss man das noch selbst bestellen?
Meine Damen und Herren, es_kam im Ausschuss sehr deutlich zum Ausdruck, dass ein Winzer diese Abmarkungspflicht ganz anders sieht und großen Wert darauf legt, dass eine Ab
markungspflicht vorhanden ist, als zum Beispie I jemand miteinem großen Gebiet. Wenn der Grenzfrieden gewahrt werden soll, dann sollten wir von dieser Abmarkungspflicht zwar nicht ganz absehen,
Man hat aus Vier Gesetzen eines gemacht: Das ist gut. Man hat die Chance nicht genutzt, die schon sichtbaren neuen Entwicklungen in ein zukunftsorientiertes Gesetz aufzunehmen. Darum lehnen wirdas Gesetz ab.
Herr Präsident! Frau Kollegin Grützmacher, ich habe es mir fast gedacht. Ich habe vor der Rede nachgefragt, ob es gute Gründe gibt, um die Ablehnung darzulegen. Sie haben überhaupt keine Gründe.
Sie reden vom Ausgleich zwischen Öffentlichen und Privaten. Wenn 70 % zu 30 % für Sie kein Ausgleich ist, dann sagen Sie doch 99% zu 1 %, 100% zu 0% oder 60% zu 40 %. Sagen Sie doch.nicht, dass es sich um keinen ordentlichen Ausgleich handelt. Das istdoch eine hohle Phrase,.sonst nichts.
Ich komme zum dritten Punkt. Ich glaube, Sie wissen gar nicht, wovon Sie reden, wenn Sie den vorgezogenen Verän-
derungsriachweis anführen. Dort wird in das amtlich geführte Kataster hineingegangen. Wollen Sie das? Dann sagen Sie das hier. Reden Sie bitte schön nicht über einen Begriff in der
Sie sagen, dass es zu lange gedauert hat. Natürlich sagt ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, dass es lange dauerte, weil er hinein will. Die Fachleute aus dem Bereich haben aber im Regelfall 7 Tage bis 14 Tage genannt. Schwupp, war der Vertreter der Öffentlich bestellten Vermes
sungsingenieure mitseiner Behauptung weg und hat gesagt, das reicht uns aus. Was wollen Sie eigentlich?
Die Spitze setzen Sie dem noch auf, indem Sie sagen, dass es keine Zukunftsperspektive gibt. Gerade ·das macht dieses Gesetz offen. Das zeigen die Diskussionen mit den Fachleuten. Sie müssen nicht in Ihren kleinen grünen Kochtopf schauen, sondern mit Fachleuten darüber reden. Dann werden Sie hö
ren, dass gerade dieses Gesetz eine Zukunftsperspektive hat. Sie haben heute einen richtigen Quark erzählt.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Betroffenen ist das neue Landesvermessungsgesetz schon wesentlich.