Insgesamt haben wir ein sehr vernünftiges Gesetz vorliegen, das nach unserer Auffassung die Probleme, die zu regeln sind, auch regeln kann. Damit komme ich auch zum Entschlie
ßungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zunächst einmal muss ich Sie fragen: Was haben Sie für ein Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung?-- Das zieht sich durch den ge
Wir sehen keine Notwendigkeit, eine umfassende Reform des Nebentätigkeitsrechts in Angriff zu nehmen.
beraten hat. Nach der Auffassung des-Kollegen Schnabel habe sich dabei die Diskussion zu stark auf die finanzielle Seite bezogen. Das mag so sein. Aber insgesamt ist es eine sehr gu
te Arbeit, für die wir sehr dankbar sein können. -Für uns besteht also keine Notv-.rendigkeit einer umfassenden Reform.
ten. Auch dort sind \-VIr der Meinung, dass das Problem aufgrunddieser Bestimmungen in den Griff zu bekommen ist.
Wenn Sie in weiteren Bereichen zu Rückforderungsaufforderungen an die Landesregieru(lg kommen, so halte ich es fast für eine Zumutung; was Sie dort formulieren.
beinzählerei, die nach Nummer 2 Ihres Antrags erfolgen muss, um alldas zu erheben, was man nachhervortragen und sich daran hochziehen möchte.- Das kommt für uns nicht in Frage. (Glocke des Präsidenten
Gleiches gilt für Berichte aus den Kommunen. Lesen Sie doch in den kommunalen Haushalten nach, was Sie wissen möch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Pörksen, Herr Schnabel, Sie haben'das wiederholt, was Sie bereits bei der ersten Beratung gesagt haben. Gottsei Dank können Sie sich noch über die GRÜNEN aufregen-
Sie wissen genau, was der Ausgangspunkt war und was die öffentliche Debatte geprägt hat, nämlich die Tatsache, dass es eine mangelnde Transparenz--
-Herr Schnabel, hören Sie doch auf mit Ihren Horrorgemälden, niemand kandidiere mehr zur Urwahl, weil wir nach Neben
Minister wollen auch viele werden, und sie müssen mittlerweile ihre Nebentätigkeiten offenlegen. Was Sie verbreiten wollen, ist doch Kokolores.
Es gab einzelne kommunale Wahlbeamte, die diesbezüglich weit über die Stränge geschlagen haben. Es gibt das berechtigte Interesse; denn es gibt Rechtsgrundlagen, die auch für kommunale Wahlbeamte gelten, Herr Schnabel. Darin ist festgelegt, was sie an Nebentätigkeiten wahrnehmen kön
nen und vvie der Genehmigungsweg aussieht. Darüber hinaus stand bereits fest, was als Ne~entätigkeit anerkannt vvird.