Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 121. Plenarsitzung des Landtags RheinlandPfalz.
Zu Scl1riftführern berufe ich die Abgeordneten Angela Schneider-Forst und P~tra Elsner. Frau Elsner führt die Rede nerliste.
Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Eda Jahns, Anne Kip~p, Ute Granold, lngrid Pahler und Heinz Leonhard.~ Außerdem sind heute die Staatsminister Gernot Mittler UJ1d
Zunächst kommen wir zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU), Sonderbericht des Landesrechnungshofs über die Prüfung der~Wirtschaftsführung des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz (DIZ) be
land-Pfalz, der schwere Mängel in der Geschäftspraxis des Daten- und Informationszentrums Rheinland-Pfalz (DIZ) offen legt, zwischenzeitlich in seinen beiden Teilen ·auch Grundlage staatamvaltschaftlicher Ermittlungen?
2. Ist es zum Abschluss von Verträgen oder zur Auftragsvergabe an Unternehmen gekommen, die bei entsprechenden Ausschreibungen nicht das günstigste Angebot abgegeben hatten oder gar nicht an der entsprechenden Ausschreibung betefligt waren? Wenn ja, wie Bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt?
ten 'im Rheinland-Ffalz-Netz der Datzens.chutzbeauftragte bereits eingeschaltet oder wird er dies tun?
Herr Präsident, meine SehrverehrtenDamen und Herren! Der Bericht des Rechnungshofs war bereits Gegenstand der Sitzung des Innenausschusses am 8. August 2000 und der Bera
- tung des Haushalts- und Finanzausschusses am 10. August dieses Jahres. Der Rechnungshof hat entsprechend seiner Ankündigung in diesen Ausschüssen einen Sonderbericht er
stellt. Teil 1 dieses Sonderberichts wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss und dem Innenausschuss des Landtags zuge- · leitet. Soweit das Prüfungsergebnis schutzwürdige Belange, insbesondere Betriebs- und Geschäf"LSgeheimnisse betrifft und eine Anonymisierung nicht ausreicht, ist das Prüfungsergebnis in einem Teil 2, vertraulicher Teil des Sonderberichts, wiedergegeben. Der Präsidentdes Rechnungshofs Rhein IandPfaiz teilt ausdrücklich mit, dass dieser Teil 2 weiterhin ver
Das DIZ und ich selbst haben ein starkes Interesse an der Aufhebung der Vertraulichkeit, um Spekulationen in der Öffent
-lichkeit, die sich aus dem unsachgemaßeil Umgang mit dem vertraulichen Bericht insbesondere durch Indiskretion immer wieder ergeben, wirkungsvoll entgegentreten zu können. · Daher werden alle Beteiligten entsprechend einem Beschluss des Verwaltungsrats des DIZ -g-ebeten, sich mit de~ Aufhe
bung der Vertraulichkeit einverstanden zu erklären. Diese Erklärungen \'verden dem Landesrechnungshof übermittelt, der
dann über das weitere Verfahren und die Freigabe entsclieidet. Soweit das DIZ selbst betroffen. ist, zum Beispiel hinsichtlich Steuerfrag'en, hat sich der Vorstand bereit erklärt, auf Vertraulichkeit etwa im Hinblick auf das Steuergeheimnis zu verzi'chten.
. sitzender und als Amtschef des Ministeriums des lnnern und für Sport, das die Rechtsaufsicht über das DIZ ausübt, ebenfails um Aufhebung der Vertraulichkeit gebeten. Für das Mi
nistei"ium des lnnern und für Sport und für meine Person kann ich Ihnen im Übrigen versichern, dass alle Prüfungsmft
d~r vom Rechnungshof gestellten Fragen größtes Interesse habe und auch für die Beseitigung eventueller Missstände sorgen werde. Nach Aufhebung der Vertraulichkeit hoffe ich, Ihnen schon bald -·etwa in· der beantragten Sondersitzung des H·aushalts- und Finanzausschusses oder jedem anderen_
Zu Frage 1: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Wie bereits_ aus Berichten der PJesse hervorgeht, wurden auf der Grundlage der Prüfungsmitteilungen _ des- Rechnungshofs vom 12. Maf 2000 der Staatsanwaltschaft Kotlenz mit Zustimmung des Rechnungshofs Auszüge aus dessen Prüfungsbericht mit der Bitte übersandt, den darin geschilderten Sachverhalt auf eine eventuelle strafrechtliche Relevanz zu über
sung.- Wie Herr Oberstaatsanwalt Erich Jung mitteilte, sind die Vorermittlungen noch nicht abgeschlossen: Dies bedeutet, dass zurzeit nicht abschließend beurteilt werden kann, ob ein begründeter Anfangsverdacht gegeben ist und damit ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. (Nach einer Mitteilung des Justizministeriums vor wenigen Tagen sind inzwischen Teil 1 und Teil 2 des Berichts des Rechnungs
Zu Frage 2: Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen. Hinsichtlich der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschrittenbeim Abschluss von Verträgen oder bei' der Auftragsvergabe an Unternehmen hat das DIZ_ in allen Fällen gegenüber dem Rechnungshof Rheinland-Pfalzausführlich Stellung genommen. Der Rechnungshof hat das Daten- und Informationszentrum mit Schreiben vom 8. November 2000 er
-wiegend den vertraulichen Teil, sodass mir, ohne dass diese Vertraulichkeit aufgehoben wird, eine Stellungnahme verwehrt ist. ln einem wichtigen Vergabefall haben sich die in dem vertraulichen Teil behandelten Prüfungsmitteilungen
Zu Frage 3: Wie aus den Mitteilungen der Presse und einer Veröffentlichung des Landesbeauftragten fur den Datenschutz hervorgeht, hat sich Herr Professor Dr. Rudolfbereits
mit dieser Thematik befasst. Der Landesrechnungshof hat auf die Notwendigkeit des- unverzüglichen Einführens geeigneter Verfahren zur Gewährleistung des gebotenen Datenschutzes hingewiesen. Bezüglich der Maßnahmen, die die Datensicherheit im rlp-Netz weiter erhöhen, besteht zwischen dem Landesrechnungshof und dem Landesdatenschutzbeauftragten Übereinstimmung.