bUilgstabellen die Nutzungsdauer eines Wirtsch3fuguts neu bemessen wird, indem man einf3ch die Nutzungsdauer erh()ht. So werden zum Beispiel PK\ilfs, die früher einmal in vier bzw. fünf Jahren abgeschrieben wurden, nunmehr iri sechs
Bei LKWs wird die Nutzungsdauer von sieben auf neun Jahre erhöht. Traktoren und Schlepper, wie sie in der Landwirt
Das bedeutet eine Verlängerung von 50 %. Mit einer solchen Steuerpolitik wird für-den Mittelstand Eine Politik betrieben, die einfach den Standort Deutschland und Rheinland-Pfalz infrage stellt.
das Steuerrecht komplizierter. Mit Sicherheit werden diese AfA -Tabellen die Finanzgerichte beschäftigen.
Lassen Sie mich noch zum Abschluss einen Satz sagen. Ich bin heute sehr gespannt darauf, wie sich die F.D.P. zu diesem
Ich gehe davon aus, dass es -mit Ihrer heutigen Erklärung entweder dabei bleibt oder Sie als der.,Mister Mittelmaß" des Mittelstands zu bezeichnen sind.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Jullien, ich frage mich langsam, ob ich mich überSie aufregen oder den Kopf 5chütteln soll.
Ich werde das Letztere tun. Herr Jullien, enti!'.Tcder h;:;ben Sie keine Ahnung, oder Sie sagen bewus~t die Unwahrheit.
Ich habe mir heute gerade ·Ihre Pressemitteilung angesehen, in der Sie schreiben, dass ein Einkommensbezieher eines Einkommens zwischen 60 000 und 150 000 DM jährlich, vermindert um die durchschnittliche Besteuerung nach Tarif, erst ab dem Jahr 2005 um magere 0,1 % bis 1,5 % entlastet wird. Zwischen 1998 und 2005 beträgt beim Splittingtarif von 60 000 DM- das ist etwa der Bereich, den Sie gena_nnt habendie jährliche Entlastung zwischen 3,2 % und 7.300 DM jährlich. Wenn dasihre bewussten 0,1 %bis 1,5% sind, dann beherrschen Sie noch nicht einmal die Grundrechenarten.
Herr Jullien, ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen. Es ist schon ziemlicher starker Tobak, den Sie hier vortragen. Eine CDU/F.D.P.-Bundesregierung beschließt im Frühjahr 1998 mit den Finanzbehörden des Bundes und der Länder, dass das Urteil des Bu-ndesfinanzhofs, zu dem ich nachher noch kommen werde, anzuwenden sei.
Jetzt interessiert mich einmal Ihre Einstellung zu höchstrichterlicher Rechtsprechung. Es steht ganz klar in dieser Entscheidung: Bei der AfA in gleichen Jahresbeträgen ist unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer im Sinn des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Zeitraum der Nutzbarkeit eines Wirtschaftsguts unter Berücksichtigung der betriebstypischen Beanspruchung zu verstehen.- Dies bedeutet, es war eine klare Aufforderung an den Gesetzgeber, nicht von einer fiktiven Nutzungsdauer auszugehen, sondern sich für die einzelnen abschreibungsfähigen Wirtschaftsgüter die tatsächliche_ Nutzungsdauer anzuschauen.
- Das ist ganz legitim. Es waren Referentenentwürfe. Ich war im Frühjahr-1999 zu einem Gespräch bei der BASF. Dort hat man mir klipp und klar etwas zu den Abschreibungstabellen gesagt, die damals vorgelegen haben. Es hat sich wesentlich verändert. Es ist nur-noch ein geringer Teil in der Nutzungsdauer als Veränderung vorgesehen, um diese 3,4 Milliarden DM, die man für die Finanzierung der Steuerreform benötigt, zu erreichen. Ich meine, gerade wir als Parlamentarier sollten in erster Linie auch daran interessiert sein, dass der Rechtsprechung entsprochen wird.
Sie haben uns zum Familienlastenausgleichsgesetz, bei dem Sie jahrlang nichts gemacht haben, bei dem die rotgrüne
Koalition eine Veränderung verabschieden musste, auch ein Urteil des Bundesverfass-ungsgerichts hinterlassen, das dann die neue Regierung berücksichtigen musste.
Im Interesse der Arbeitnehmer, der Familien und der Unternehmen hat die neue Bundesregierung unter Mitwirkung des Landes Rheinland-Pfalz- ich betone das bewusst- die größte Steuerreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland durchgesetzt.
Dies stellt die größte Steuerentlastung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar und hat, wie sich jetzt zeigt, den Konjunkturablauf in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich positiv beeinflusst. Wir haben sehr gute Konjunkturdaten. Wir haben exzellente Daten auf dem Arbeitsmarkt. Natürlich ist die Zahl der Arbeitslosen, die jetzt noch vorhanden ist, zu hoch. Aber die Arbeitslosenzahl hat sich wesentlich vermindert. Die Wirtschaftsweisen geben für das Jahr 2001 noch günstigere Prognosen ab, was den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum betrifft.
Die Steuerreform fördert Wachstum und verringert Arbeitslosigkeit. Daran ändert-sich nichts, auch wenn Sie jeden M_onat eine neue Steuersau durch den Landtag treiben.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, als Gäste im Landtag Mitglieder des Lions-Clubs Bad Bergzabern sowie Damen des Landfrauenverbands des Kreises Altenkirchen begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der CDU, aber auch_ des gesamten Parlaments, besonders aber für Sie, Herr Kollege Jullien, noch einmal zum Mitschreiben, damit Sie sich nicht immer alles selbst ausrechnen müssen und sich dann verrechnen.
Die Gesamtentlastung durch das Steuersenkungsgesetz beträgt 62,5 Milliarden DM. Davon entfallen allein auf den Mittelstand, den Sie eben so als das Opfer der Steuerreform beklagt haben, 23,1 Milliarden DM in der Nettoentlastung.