Ähnliches gi!~ für die Frage der Rechtsverordnungen. ln den Enquete-Kommissionen wurde umfassend diskutiert, inwieweit der Landtag von seiner Gesetzgebungskompetenz im Einzelfall Gebrauch machen kann. Dazu benötigt er allerdings die Informationen, was das Handeln der Landesregie
rung angeht. Auch hier sehe ich eine deutliche Verbesserung der Informationsmöglichkeiten des Landtags im Ganzen und der Abgeordneten im Einzelnen.
Herr Kollege Dr. Schiffmann hat auf das so genannte interorganfreundliche Verhalten hingewiesen. Das ist ein unmögliches Wortungetüm. Aber ich denke, ein freundschaftliches Miteinander im positiven Sinn wird dazu führen, dass diese Vereinbarung in einem guten Geist und in einem kooperativen Umfeld umgesetzt werden kann. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme bin ich der Meinung, dass eine Stärkung des Par
lamentarismus insgesamt in Rheinland-Pfalz erfolgen wird. Deswegen bin ich froh, dass es einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen gibt. Was die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung angeht, werden wir dieses Land ein weiteres Stück voranbringen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist wirklich erfreulich, wenn sich das Parlament einmal als Ganzes über alle Fraktionen hinweg zusammenfindet und etwas macht, wo
Wir haben sehr lange in der Enquete-Kommission ,,Parlamentsreform" darüber geredet, wie man so etwas darstellen kann. Wir haben um verschiedene Formulierungen gerungen. Ich denke auch, dass das, was in der_ EnqueteKommission besprochen und dann am Ende auch gemein
hatten damals noch einstimmig gefordert, dass man einen Extraantrag für Europa macht. Aber das ist diesmal nicht dabei gewesen. Das ist der einzige kleine Wermutstropfen, den ich bisherfinden kanri.
Ich finde es sehr schön und gerade auch für die Opposition sehr begrüßenswert, dass die Landesregierun~! ihr Verhalten im Bundesrat nicht frühestmöglich, aber frühzeitig, wie dort ausdrücklich steht, im Landtag darstellen soll. Ich möchte ei
nen Punkt noch einmal besonders zitieren, den ich für ziemlich fortschrittlich halte. Unter dem Aspekt der Unterrichtung über Bundesratsangelegenheiten steht in der Vereinbarung
unt~r Nummer 111 2 d:.. Erfolgt eine politische Willensbildung im Landtag" - also über etwas, was die Landesregierung im Bundesrat tun möchte-, ,.so wird die Landesregierung diese in ihre Entscheidung über ihr absc-hließendes Stimmverhalten einbeziehen." Das ist schon einmal ein guter Fortschritt. Ich glaube nicht, dass es so etwas woanders gibt. Es ist eigentlich eine -Selbstverständlichkeit, aber es ist natürlich sehr schön, wenn das auch einmal niedergeschrieben wird.
Die anderen Punkte sind auch schon erwähnt worden. Ich möchte noch einen Punkt nennen, den wir immer wieder feststellen, dass nämlich die Exekutive über die Ministerkonferenzen und _Qber den Bundesrat handelt, ohne dass die Legislative dort viel eingreifen kann. Ich würde mir noch einen Punkt wünschen. Es gibt nicht nur die MinistErkonferenzen, sondern es gibt inzwischen auch institutionalisierte Staatssekretärstreffen, Referententreffen usw.
Vielleicht könnte uns die Landesregierung einmal darüber unterrichten, wo überall die Zusammenarbeit unter den Län
dern schon institutionalisiert ist. Herr Rüter, Sie heben die Arme so hoch, so hatte ich mir es auch ungefähr vorgestellt. Aber ich denke, das istfür das Parlament einmal ganz interessant.
Wenn über Bundesratsentscheidungen der Landesregierung vorher oder nachher oder zu einem Zeitpunkt, der nahe ist, informiert wird, fände ich es wichtig, dass dies auch einmal in
den Ausschüssen bei wichtigen Sachen getan wird. Wir haben das im Bildungsausschus:; sthon gemacht. Ich glaube, das muss nicht immer nur alles schriftlich sein.
Meine Damt:n und Herren, über die Gesetzentwürfe, die frühzeitige Information und das unangenehme Gefühl wurde schon geredet, wenn man von Verbänden mit einem Gesetzentwurf konfrontiert wird, den man selb;t noch nicht kennt. Wir hoffen, das~ dasjetztausgeräumt ist.
Wir finden es auch sehr wichtig, dass Rechtsverordnungen im Landtag besprochen werden. Wir haben in der letzten Zeit
Inhalt eines Gesetzes ziemlich konterkarieren können. Insofern halte ich das auch füreine gute Sache.
- Naja, wir haben in einigen Gesetzen Erfahrungen. Ich nenne zum Beispiel das alte Bildungsurlaubsgesetz.
Meine: Damen und Herren, ich glaube, diese Vereinbarung hat ein neues Kapitel in der Zu5ammenarbeit zwischen Lande:srE;gierung IJnd Landtag aufgeschlagen. Dieses interarganfreundliche Verhalten wurde schon ein paar Mal zitiert, was
ich auch noch machen wollte. Ich ghlUbe aber, es muss sich jetzt in der Praxis zeigen, vvie sich so etwas bewährt, ob es zu viel ist, ob es zu wenig ist, ob es überhaupt durchgeführt
deshalb ist es ganz richtig, dc.ss man im Jahr 2004 einmal überprüfen muss, wie sich das in der Pr:nds bewährt hat. Das ist schon in der Vereinbarung so festge:halten. Dann vverden wir vielleicht npch ein bisschen schlauer sein.
Soweit wir das jetzt überblicken können, finden ~~1ir das in Ordnung und werden dieser Vereinbarung auch zustimmen.
die vier Fraktionen im Landtag einig sind. Bei einer Vereinbarung, bei der auf der anderen Seite die Landesregierung
steht, ist es natürlich noch schöner, dass das Einverständnis zwischen der L:mdesre:gierung und dem Parlament besteht. Das, was jetzt an Inhalt vereinbart und festgeschrieben worden ist, hat schon eine beachtliche: verfassungspolitische Di
Zum einen möchte ich deutlich machen, dass wir ::m den bisherigen Briefwechsel zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten anknüpfen und mit dieser Vereinbarung eine neue Stufe der VerbindlichkEit schaffen. Sie werden sich daran erinnern, dass der rvlinisterpräsident bereits am ·16. Februar dieses Jahres an die;:er Stelle betont hat, dass die Landesregierung dem Landtag Vorschläge unterbreiten
und den Dialog mit dem Parlament suchen wird, um die lnformationsrechte auch für den Alltag des Parlamentarismus
Ich denke, dass da;;- mit der Vereinbarung gelungen ist und wir damit auch die Zusage de~ illlinirterpräsidenten eingelös~ haben, dass 'Nir uns l~or,;;truktiv einbring;on. Die Ge::präche zwischen deJ Landtagsverwaltung und der Staatskanzlei, zwischen den Ressorts und der Staatskanzlei und auch auf der
parlament:lrischen Ebene waren sehr kon~truktiv, so dass wir miteinander heute feststellen können, wir haben einen guten Textvorschlag gefunden·, der unterschrieben werden
das, was wir jetzt in Folge dieser verfassungsrechtlichen Regelung auf den Weg bringen, ist wirklich ein gutes Seispiel des lViiteinanders zwischen den politischen Verfa5sung~orga
nen. Das ist mehrfach betont worden; ich sage das auch für die Landesregierung. Es ist ganz klar, dass wir als Landesregierung zur Kenntnis nehmen, da5s das Parlament, die Fraktionen, die Abgeordneten auf frühzeitige Informationen an
gewiesen sind, obwohl das in riesiger Zahl nicht immer und ohne weiteres leistbar ist, siehe Referentenbe:sprechungen. Wirtun das, was möglich ist.