Protocol of the Session on October 18, 2000

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen sehr wohl, dass es natürlich eine ernsthafte Diskussion um das DSD gibt und das BÜNDNIS 90/DIE- GRÜNEN schon vor zeh11 Jahren nicht für das DSD war, sondern sich dafür ausgesprochen hat, dass wir eine Verpackungsabgabe

-und ganz klar Beschränkungen in Richtung Abfall einführen.

ln der damaligen Bundesregierung in Bonn war Töpfer Umweltminister. ln den EU-Schreiben heißt die ganze Angelegenheit zum Teil auch "Töpfer-Case", und an ihr war auch die

F.D.P. beteiligt. Zu dieser Zeit wurde-genau das installiert, was jetzt inzwischen sehr erfolgreich in der Bundesrepublik Deutschland läuft. ln dem Fall hat Graf Lambsdorff- ich habe ihm meines Wissens noch nie Recht gegeben - Recht und Sie haben eindeutig Unrecht, Frau Hatzmann.

Es ist Folgendes zu berücksichtigen: Das DSD enhvickelt sich auch. Manche haben vielleicht_die letzten Informationen vor fünf oder sechs Jahren bekommen und zehren jetzt noch von diesen Informationen. Nur wenn man schon allein.die

"Rheinpfalz" liest- in der st~nd das gestern-, kann man erkennen, dass der Preis für das Recycling von Kunststoff Jahr für Jahr stetig zurückgeht. Im Jahr 1998 waren es noch 692 DM, während der Preis dann auf 654 DM zurückgegangen ist. Davor kostete die Tonne 727 DM. Das ist viel.

Wir würden uns wünschen, _dass Kunststoffrecycling noch sinnvoller wird, indem ein sortenreines Recycling stattfindet. Dann ist ein Kunststoffrecycling auch ohne Downrecycling möglich. Das Downrecycling, das das DSD am Anfang gemacht hat, ist schle-cht und falsch. Inzwischen haben aber Quantensprünge beim Sortieren und Ven.verten Stattgefunden, die man anerkennen muss.

Frau Hatzmann, wenn man ehrlich ist und eine Konkurrenz zulassen will - wir wollen auch eine Konkurrenz und k~ine

_Monopolstellung des DSD -,muss sie gleichwertig sein. Die

Landbell AG bietet aber keine gleichwertigen Sammelsysteme an, sondern andere. Da muss man genau hinsehen.

(Frau Hatzmann, F.D.P.: _Das ist der Unterschied zwischen gleichwertig u-nd gleichartig!)

Die Landbell AG_bietet nicht an, Kunststoffabfälle zu Hause abzuholen, sondern alternativ zu dem jetzigen System ein Bringsystem mit Containern, in die wir dann irgendwann Kunststoffflaschen einwerfen können. Die Ökobilani ist genau die, die Frau Martini auch immer für das DSD aufmacht. Es istvöllig gleich, ob ich leere Kunststoffflaschen in Form von Spülmittel-, Waschmittel- oder Getränkeflaschen oder Kleinteile durch die Gegend fahre. Ökologisch bietet also das

Landbeii-System überhaupt keinen Vorteil.

Natürlich bietet es einen Vorteil für diejenigen, die dahinter stecken und das Geld geben. Es handelt sich um einen riesigen Markt von 4 Milliarden DM, in den man hinein möchte. Ich habe natürlich Verständnis für diejenigen, die dahinter

- stecker. Es ist aber völlig falsch, li'Jenn sich eine politische Par

tei, eine Fraktion, sozusagen zum Handlanger einer bestimmten Interessengruppe macht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Zuruf des Abg. Kuhn, F.D.P.)

Meine Damen und Herren von der F.D.P., ich weiß, dass die Landbell AG auf Ihrem Parteitag -einen Infostand hatte und Sie dorthin gute Verbindungen haben. Wenn wir-aber umweltpolitisch. korrekte Politik machen wollen, müssen wir Konkurrenz zum DSD unter gleichen Bedingungen so zulas

sen, dass die Verpackungsverordnung eingehalten wird.

(Glocke des Präsidenten)

Die Verpackungsverordnung war nun einmal die Idee der CDU und der F.D.P. Wenn Sie schon eine Idee gehabt haben, die sich etabliert hat und für die Umwelt einiges gebracht hat - zwar nicht das, was wir uns gewünscht haben, aber sie hat doch einiges gebracht -, sollten Sie jetzt nicht davon ab

rücken.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Gri!l}m:

Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Härte I das Wort.

Herr Präsident, _meine Damen und Herren! Wir diskutieren -darauf ist schon hingewiesen worden- einen außerordentlich komplexen und diffizilen Sachverhalt. Deshalb wäre ich

-dankbar, Vl,1enn wir darüber differenziert argumentieren würden und nicht wie Sie, Herr Abgeordneter Licht, mit pauschalen Unterstellungen arbeiten, indem Sie behaupten, Frau Ministerin Martini handele anders, als sie hier rede. Das fin

det in der Wirklichkeit Oberhaupt keinen Rückhalt.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Es ist weiter darauf hingewiesen worden - das ist auch rich

tig-, dass wir-die Frage diskutieren, wie sich ein weiterer oder weitere Wettbewerber neben der Dualen System Deutschland AG im Markt positionieren kann oder können. Das ist sowohl unter ökonomischen als auch -darauf legen wir besonderen Wert - unter ökologischen Gesichtspunkten eine außerordentlich interessant~ Frage.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat Kenntnis darüber, dass die_ Europäische Kommission die Tätigkeit des

DSD, aber auch darüber hinaus die Verpackungsverordnung und ihren Vollzug unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten prüft.

Die Bundesregierung hat die Länder über ein entsprechendes Auskunftsverlangen der Kommission und über ihre Antwort informiert. Sie hatdarin-darauf hingewiesen, dass die ökologischen Zielsetzungen der Verpackungsverordnung den Vorgaben der EG-Verpackungsrichtlinie über die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungsabfäl

len entsprechen.· Sie hat ferner dargestellt, dass gerade die Förderung von Wettbewerb politisches Ziel der novellierten Verpackungsverordnung von 1998 ist.

Die Kommission wirft dem Unternehmen vor, dass die Verpackungsherstellerund -vertreiber als Lizenznehmer des DSD

für alle ihre Verkaufsverpackungen Entgelt zahlen müssten, unabhängig davon, ob diese Verpackungen tatsächlich durch das DSD entsorgt werden.

Dies- so die Kommission- hindere die Lizenznehmer an· der Aufnahme von Entsorgungsbeziehungen mit anderen Entsor

-gern, weil deren Leistung danntrotzder bereits gezahlten Lizenzgebühren zusätzlich zu honorieren wäre. Dies - das ist

nachvollziehbar~ erschwere den Marktzutritt für potenzielle Wettbewerber.

Die Kommission ist ~u der Auffassung gelangt, dass der Zeichennutzungsvertrag der DSD AG mit ihren Lizenznehmern so_geändert werden müsse, dass ein Lizenzentgelt nurfür solche in Deutschland mit dem Zeichen.,Der grOne Punkt" gekennzeichneten Verkaufsverpackungen gezahlt werden muss, für die die Lizenznehmerauch die Dienstleistungen der DSD AG in Anspruch nehmen. Das ist sicherlich für alle nachvollziehbar.

ln der genannten Mitteilung der Kommission wird eine entsprechende-Entscheidungerst angekündigt. Sie ist noch nicht vollzogen. Zuvor hatte das DSD noch die Gelegenheit ZurStellungnahme. Diese. Stellungnahme kenne ich nur aus der Presse.

Offenbar heabsichtigt das DSD keineswegs, den Lizenzentgeltvertrag zu ändern. Falls die Kommission tatsächlich wie angekündigt entscheiden sollte, hat das DSD Klage angekündigt.

Meine Damen und Herren, tatsächlich bin ich mir nicht sicher, ob die Kommission hinreichend berücksichtigt hat, dass nach der Verpackungsverordnung Hersteller und Vertreiber kelneswegs _gezwungen sind, sich mit allen Verpackungen am System zu beteiligen.

Wie dem auch sei: Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Aussagen_ über mögliche Konsequenzen für den Vollzug der Verpackungsverordnung in Rheinland-Pfalz spekulativ. Niemand weiß, ob die Entscheidung letztlich-tatsächlich so ergehen wird, wie angekündigt. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, hätte dies zunächst nur Auswirkungen auf die privatrechtli- · chen Beziehungen des Unternehmens mitseinem Kunden.

Die Vertreiber hätten, wenn die Kommission mit ihrer Auffassung durchdringen sollte, nur dann eine Zahlungspflicht, wenn die Verpackungen tatsächlich über das DSD entsorgt würden. Sie könnten in der Folge das Lizenzentgelt verweigern, wenn sie die Entsorgung außerhalb des DSD sicherstellen würden. Wenn ich vorhin gesagt habe, dass es sich um einen außerordentlich komplexen Sachverhalt handelt, dann denke iCh, dass es diese Fragestellung, die wir diskutieren, verdient hätte, im Ausschuss beraten zu werden.

Die aus der Verpackungsverordnung folgende Sammel- und Verwertungsaufgabe des Unternehmens bleibt von den Prüfungen (:!er EU-Kommission aber zunächst unberührt. Solange das Duale System den Anforderungen der Verordnung _ entspricht, die das Ministerium in seinem Freistellungsbescheid aus dem Jahr 1992 und der Aktualisierung aus dem Jahr 1994 konkretisiert hat, bleibt das Unternehmen aus öffentlich-rechtlicher Sicht befugt, die Erfassung und VenNer