zulegen, ergibt sich ganz einfach aus dem Recht der Fachhochschulen, die inhaltliche Ausgestaltung selbst vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf werden damit bewährte und bestehende landesrechtliche Regelungen fortgesetzt, und es ·
wird gleichzeitig neuen Ansätzen für die Zukunft Rechnung getragen. Wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, wenn wir von der Regierung her Gesetzesänderungen veranlaSsen, SO sorgen Wir natürlich auch dafür, dass dies ZU den Zeiten geschieht, wo auch eine Mehrheit dafür besteht. Es hat keinen Sinn, Gesetze gegen den Willen der Mehrheit der Beteiligten durchzusetzen. Nun ist die Zeit reif, nun ist der richtige Zeitpunkt, dies zu tun.
Frau Bill, die Stellungnahme des Ber1,1fsverbands der Sozialarbeiter liegt vor. Ich kann sie dem Ausschuss ebenso wie auch die Stellungnahmen der Studierenden ·zu den verschiedenen Fragen gern zur Verfügung stellen.
wird auf freiwilliger Basis geschehen. Insofern ist es schon eine andere Situation· als in der zweiphasigen Ausbildung.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der ersten Beratung Ober das Landesgesetz über die.itaatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen- Drucksache 13/6119 -.Es_ wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Kultur, Jugend und Familie - federführend -, an den Aus
Damit sind wir am Ende der heutigen Plenarsitzüng. Ich lade Sie herzlich zur morgigen 117. Plenarsitzung, 9.30 Uhr, ein.