tiert werden. Dies ist nur mit den Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern sowie ihren Vertretungen möglich und nicht gegen sie. Verwaltungsmodernisierung muss zuerst in ~en Köpfen der betroffenen Menschen stattfinden; denn ohne innere Überzeugung wird jede Ven.'llaltungsmodernisierung zum Scheitern verurteilt sein.
Mitbestimmung bedeutet auch Mitverantwortung, Frau Kohnle-Gros. Deshalb muss es auch in ~ukunft ge-währleistet sein; dass notwendige Entscheidungen getroffen werden, auch bei unterschiedlichen Meinungen. Deshalb war der Spielraum der Ausweitung der Mitbestimmung, den die Fraktionen g-egenüber d~m Gesetzentwurf der Landesregierung hatten, nicht sehr groß, Frau Thomas. Erschwerend kam hinzu, dass die Grundsatzentscheidungen des -Bundesverfassungsgerichts und des Verfassungsgerichtshofs Rheinland
pfalzzwingend zu beachten waren. Dies habe ich b~reits bei der ersten Beratung des Gesetzes ausgeführt.
bei, dass der Grundsatz des schl~nken Staates auch be( der Größe der Personalräte Berücksichtigung finden muss. Deshalb hat die F.D.P.-Fraktion zwar die von den Gewerkschaf
ten kritisierte Reduzierung der Personalratsgrößen durch den Gesetzentwurf der Landesregierung gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD korrigiert; dennoch bleibt es bei der Verminderung der Zahl der Miglieder der Personalräte gegenüber dem Landespersonalvertretungsgesetz aus dem Jahr 1992.
grund der angespannten Haushalts- und Finanzlage des Landes und der Kommunen notwendig ist, eine maßvolle Einschränkung hinsichtlich der -Größe der Personalräte vorzu
nehmen.-Es entspricht dem Gedanken der Solidarität, dass, wenn die offentliehe Ven.'llaltung aufgrund knapper Haushaltsmittel gezwungen wird, Stellen abzubauen, dann auch die Vertretung des Personals ihrerseits einen Beitrag zu der dadurch eingetretenen Arbeitsverdichtung leistet.
Dennoch war es für die F.D.P.-Fraktion wichtig, die Funktionsfähigkeit der Personalräte in größeren Verwaltungen in Zukunft zu gewährleisten. Deshalb haben-wir der maßvollen Erhöhung der Freistellung von Personalratsmitgliedern, die die beiden Koalitionsfraktionen in ihrem Änderungsantrag ein
Der Gesetzentii'Jurf sieht eine Verbesserung der Mitl:!estimmu_ngder Personalräte der Sparkassen vor: Die Mitbestimmung wird aus Wettbewerbsgründen auf dem gleichen Ni-veau sein, wie das Betriebsverfassungsgesetz dies vorsieht, Frau Kohnle-Gros. Aber auch in den Bereichen, in denen die Mitbestimmung ausgeschlossen ist, haben wir dafür gesorgt,
dass die Dienststellenleitung den Personalrat umfassend zu den Auswirkungen der von ihr beabsichtigten Maßnahmen aufdie Beschäftigten zu informieren hat.
Nicht zugestimmt haben wir den Weitergehenden-Forderungen der Personalräte der Sparkassen, die Mitbestimmung im Landespersonalvertretungsgesetz noch weiter auszudehnen.
Es trifft nicht zu, dass das Betriebsverfassungsgesetz in den genannten Fällen mehr Rechte einräumt.
- Herr Altherr, Sie haben gar nichts a_nderes zu sagen, als diese blöden Worte! Sie sollten sich einmal mit dem Inhalt be.: schäftigen!
hätten Sie gewusst, dass der Vertreter des Kommunalen Arbeitgeberverbands im Rahmen der Anhörung zum Landespersonalvertretungsgesetz gegenüber dem Innenausschuss Folgendes ausgeführt hat: nDen Sparkassen stehen, anders als es vielleicht nach außen erscheint, schwierige Zeiten bevor. Sie stehen vor der Frage der Rationalisierung, des Personalabbaus, der Zusammenlegung gewisser Arbeitsaufgaben und der Auslagerung bestimmter Aufgabenbereiche, um sie kostengünstiger, effektiver u~d im Wettbewerb schneller erledigen zu können. Es wäre fatal für die Sparkassen, wenn durch personalvertretungsrechtliche Vorschriften die Entscheidungsfreiheit der Sparka5senvorstände in bestimmten Bereichen so eingeschränkt würde, dass dadurch eiri \'liettbewerbsrechtlich-er Nachteil gegenüber den privaten Banken und Geldinstituten, die dem Betriebsverfassungsgesetz un
Die F.D.P.-Fraktion schließt sich dieser Aussage an; denn- wie ich eingangs ausführte- in Streitfällen muss entschieden werden. Sparkassen, die im Wettbewerb stehen, müssen diesen bestehen können.
Auf Betreiben der F.D.P.-Fraktion wurde § 89 Abs. 1 Satz 3 des Landespersonalvertretungsgesetzes geändert. Bei der Anhörung im Innenausschuss wurden vonseitendes Kommu
nalen Arbeitgeberverbands rechtliche Bedenken gegen die beabsichtigte Regelung des Einigungsverfahrens vorgebracht. Demnach war im Gegensatz zum Landesbereich der Leiter der Dienststelle für den Fall, dass er sich mit dem Perso
nalrat in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit nicht einigen konnte, gezwungen, ein politisches Gremium einzuschalten, wenn er die von ihm beabsichtigte Maßnahme durchführen wollte. Damit wurden die Angelegenheiten einer Dienststelle auf die politische Ebene gehoben, die nach -der Kommunalverfassung -jedenfalls zu E!inem großen Teil vom Leiter der Dienststelle ohne Einschaltung oder Zustimmung der Gremien entschieden werden konnten.
Diese Auffassung teilt die F.D.P.-Fraktion. Wir haben § 89 dergestalt- \/erändert, dass die-Vertretungskörperschaft oder das Beschlussorgan- also der Gemeinderat bzw. der Stadtratihre Aufgaben als oberste Dienstbehörde nicht nur an einen Ausschuss delegieren, sondern auch an den Leiter der Dienststelle übertragen können.
Darüber hinaus hat die f.D.P.-Fraktion volles Verständnis für die l'orderung gezeigt, dass anstatt eines Anspruchs auf eine volle Freistellung auch ein Anspruch auf Teilfreistellungen im_ Landespersonalvertretungsgesetz verankert wird. Damit wird es in Zukunft den Mitgliedern der Personalräte möglich sein, teilweise ihren Beruf auszuüben und teilweise als Mitglied des Personalrats die Belange der Kolleginnen und Kollegen zu vertreten.ln einer sich immer rascher wandelnden Verwaltung macht es sehr viel Sinn, weiterhin in seinem Beruf tätig zu bleiben, um dort erworbene Sach- und Fachkompetenz in die Personalratsarbeit mit einbringen zu können.
Die im Landespersonalvertretungsgesetz vorgesehene Benachteiligung von Teilzeitkräften und Schichtdienstleistenden bei Schulungs- und Bil_dungsveranstaltungen war uns unverständllich.
lieh, dass, wenn Teilzeitarbeitskräfte an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, ihnen diese Zeit voll angerechnet wird.
Deshalb haben wir uns gewundert, deshalb brauchen wir nichts zu lernen, und deshalb haben l'Jir das geändert.
Wir sind der Meinung, dass wir mit den eingebrachten Änderungsantragen eine-qualitative Verbesserung des Landesper
1. Die vorliegende Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes hält sich an die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht und der Verfassungsgerichtshof RheinlandPfa!z in ihren Urteilen gesetzt haben.
- 2. Der Gesetzentvvurf trägt sowohl den Bedarfnissen der Mitarbeiterinnen und Mita-rbeiter sowie den Vertretungsorganen als auch den Anforderungen einer effizient zu führenden und an den Wünschen der Kunden- nämlich der BOrge
3. Die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes zwingt zu einem verstärkten Miteinander der Personalvertretungen mit den politisch verantwortlichen Leitungsebenen.
- Frau Themas, es war für uns unverständlich, dass man.dies gemacht hat. Arbeitsmarktpolitisch muss es nach wie vor ein Ziel der Landesregierung sein, in den Bereichen, in denen es möglich ist, Teilzeitarbeit anzubieten. Dabei dürfen Teilzeitkräfte aber nicht benachteiligt werden, wenn sie sich als Mitgliedeines Personalrats engagieren.
Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird es in Zukunft Teilzeitkräften und Schichtdienstleistenden möglich sein, einen Freizeitausgleich zu erhalten, wenn sie an Schulungs- oder Bildungsveranstaltungen außerh_alb ihrer Arbeitszeit teilnehmen.
- Im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin Bill und Frau Themas, brauche ich nichts zu lernen. Ich arbeite noch, und in dem Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin, ist es selbstverständ