Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentl.vurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes_ zum Flurbereinigungsgesetz zustim
men, da sich die vorgeschlagene Regelung nach Auffassung der CDU mit Sicherheit in der Praxis bewähren wird, weil nun künftig die Praktiker aus der Landwirtschaft auch den Vorsitz bei der Spruchstelle Obernehmen können, ohne dass sie ZIIVingend die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Wir erwarten, dass sich die Regelung bewährt und hoffen, dass die Spruchstelle nicht allzu viel zu tun bekommt und das Badenordnungsverfahren in Rheinland-?falz weiter eine hohe Akzeptanz genießt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf regelt eine Änderung gegenüber dem bisherigen Gesetz, nämlich dass der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Spruchstelle nicht mehr die Befähigung zum Richteramt haben muss. Allerdings muss sichergestellt sein, dass trotzdem in der Spruchstelle-juristischer Sachverstand vorhanden ist, in· dem der Stellvertreter oder die Stellvertreterin diese Befähigung haben muss.
-Es ist richtig, dass wir inzwischen in Führungspositionen in der Landeskulturverwaltung nicht mehr, wie da:; früher regelmäßig der Fall war, überwiegend Juristen haben, sondern inzwischen sind dort Geodäten, Bauingenieure und auch Diplomlimdwirte tätig. At.ich diese Personen können-dann als Vorsitzendeinfrage kommen.
Der Vorsitzende oder die Vorsitzende der Spruchstelle muss die Befähigung haben, mit Menschen umzugehen und im Streit zu vermitteln; denn die Spruchstelle wird tätig, wenn Planbeschwerden oder Schätzungsbeschwerden außergerichtlich verhandelt werden müssen. Bisher war die Spruch
stelle dabei sehr erfolgreich. lmmerhin90 % aller Einsprüche wurden außergerichtlich geregelt. Das ist eine gute Sache, und so soll es auch weitergehen.
w_ir hoffen auch, dass die entsprechende Persönlichkeit dann leichter gefunden werden kann; denn es liegt im Interesse unserer Landwirtschaft, dass Bodenordnungsverfahren möglichst schnell durchgeführt werden können und dass sie nicht verzögert werden, damit unseren Betrieben der Wettbewerbsvorteil, der sich nach einer solchen Maßnahme ergibt, möglichstschnell zuteil wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht große Einigkeit über die vorgelegte Änderung. Ich bin nicht immer in allem einer Meinung mit Frau Kollegin Jahns, aber in dem Fall kann ich fast all das, was sie gesagt h~t, doppelt unter
Gestatten Sie mir aber eine kleine Anmerkung: Ich habe das Vergnügen, mich zum weiblichen G-eschlecht zählen zu dürfen. Von den Änderungen in den Gesetzestexten fühle ich mich nie angesprochen. Ich weiß nicht, wie es den anderen Kolleginnen im Hause geht. Ich richte den Appell an die-lan
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie können sich _ vorstellen, dass ich mich als Praktiker darüber freue, dass nach ~em vorliegenden Gesetzentwurf die Ehreni:lmtlichkeit mehr zum Zuge kommt und in der Sache fachbezogen bera
Gehen wir aber einmal zurück: Das Gesetz_ zur Spruchstelle, das in den SOer-Jahren geschaffen wurde, beruhte auf einer weisen Entscheidyng. Frau Jahns, Sie haben en'Vähnt, es müsse schneller gehandelt werden, um wirtschaftlichere Flächen zu erhalten. Die Politiker der damaligen Zeit waren vorausschauend, da in Rheinland-Pfalzdiese Verfahren sehr schnell abgewickelt werden konnten. Mir ist bekannt, dass mehr als 90 % der Fälle in der Spruchstelle abgehandelt wurden und - die Landbesitzer zufrieden waren.
Der vorliegende Gesetzerrtwurf, wonach mehr Ehrenamtlichkeit möglich ist, also Nichtrichterlichkeit, und damit mehr Praxisbezug hergestellt werden kann, ist ein Erfolg. Mit die
ser Maßnahme ist es meiner Meinung nach möglich, noch schnellere Entscheidungen treffen zu können und noch mehr Praxisbezug in die Entscheidungen einfließen zu lassen, wodurch größere Einigkeit in den Flurbereinigungsverfahren im Rahmen der Bodenordnung errtsteht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem. Keine Angst, ich werde nicht all das, was schon gesagt wo!den ist, wiederholen; denn es stimmt alles überein. Insofern bedanke ich mich bei den Fraktionen sehr herzlich. Das gilt auch für'die zügige Be
ratung. Wir-haben jetzt mehr Flexibilität in den Spruchstellen. Wenn das Gesetz verabschiedet ist, haben wir ein zeitgemäßes und dem Strukturwandel sowie der Vervvaltungsre
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in Z\'l!eiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6039 - zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Die Gegenprobe!- Das ist einstimmig.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt:n möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf der Landesregierung istdamit angenommen._
... 1es Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6062
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung - Drucksache 13/6201
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 16. August 2000, nachzule