Eine schallende Ohrfeige für die CDU-Landtagsfraktion sind die Ausführungen des Datenschutz~eauftragten zur Frage, ob verdachtsunabhängige Personenkontrollen eingeführt werden sollten und ob diese datenschutzverträglich seien. Ich zitiere den Bericht auf Seite 34: "Unter den derzeit bestehenden Bedingungen allerdings hält der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Einführung einer solchen Regehing in Rheinland-Pfalz für unverhältnismäßig. Die Möglichkeiten des Bundesgrenzschutzes, in einem 20 km breiten Streiten an der Grenze entsprechende Feststellungen zu treffen, sind ausreichend. Für die praktische Polizeiarbeit im Land ·reichen schließlich die Möglichkeiten aus, die nach§ 10 POGgegeben siod. Danach kann. die Identität-einer Person festgestellt werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Polizei die Identität einer Person fest
stellen, wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzu
nehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften_ verstoßen, oder sich Straftäter verbergen_ oder an dem Personen der Prostitution nachge
Weiter heißt es: ;,Die Schaffung einer darüber hinausgehenden gesetzlichen Grundlage wäre das Schaffeo einer Ein
de Gefährdungslagen, die konkret nicht absehbar sind. Davon rät der Landesbeauftragte für den Datenschutz dringend ab."
Das Thema der Telefonüberwachungsmaßnahmen und damft einhergehende große Lauschangriffe hat vor einigen Jahren zu emotionalen Diskussionen in Deutschland geführt. Die Zahlen de_r Justizbehörden ergeben für Rheinland-Pfalz keinen Anstieg für Abhörmaßnahmen- im Gegenteil. 1997 waren es in 125 Strafverfahren 202 Anschlussinhaber, 1998 waren es in 118 Strafverfahren 195 Anschlussinhaber. Etwa zwei Drittel aller Maßnahmen betreffen Rauschgiftdelikte.
steht in den Bundesländern eine unterschiedliche Auffassung. Die F.D.P.-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass -der Minister der Justiz des Landes Rhefnland-Pfalz deutlich erklärt hat, dass er nach Aufforderung des Landtags jederzeit bereit ist, diesem über den Einsatz des Lal!.schangriffs für Strafverfolgungszwecke zu berichten. Damit stellt sich für das Land Rheinland-Pfalz nicht.die Frage, ob der Justizminister verpflichtet ist, das Parlament ü_ber die parlamentarische Kontrolle von Lauschangriffen zu informieren oder nicht. Der Ältestenrat des Landtags ist jederzeit in der Lage, eine Unterrichtung zu beantragen, um damit feststellen zu können, ob
desdatenschutzbeauftragte und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Verwaltungen leisten. Im Berichtszeitraum wurden in 38 Fällen unter technischen ·und organis~to rischen Gesichtspunkten örtliche Feststellungen in unter
Herr Präsident, ich wollte auch noch darauf hinweisen, dass im Internet unter der Adresse www.datenschutz.rlp.de grundlegende und aktuelle Informationen zu Datenschutzfragen abgerufen werden können.
Frau Kollegin Grützmacher, man muss sich schon fragen, ob Ihre Forderung richtig ist, dass der Staat Private im Daten
. Dort kann man sicher noch mehr machen, um Ihrem Petitum Rechnung zu tragen, private Burg er, die das Internet nutzen, zu schützen. Ich würde es aber für einen Fehler halten- wenn
_ Sie es nicht so gemeint haben, sollten Sie es klarstellen-, dass private Unternehmen auf den Staat zurückgreifen sollten. Private niüssen die Gesetze einhalten und müssen sich dann auch selbst informieren und klug machen. Es kann nicht Aufgabe des Staates_.sein, für Private Personal vorzuhalten, um sich schlau zu machen, damit sie die Gesetze einhalten kön
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herr_en! D-er Schutz der Bürgerinnen und Bürger beim Umgang mit ihren persönlichen Daten gehört vor dem Hintergrund der rasan
ten Enl;wicklung _der Informations- und Kommunikationstechniken zu den besonders herausragenden Herausforde
- ten Vorschlägen und Empfehlungen zur datenschutzgerech.- ten Lösung von Einzelfragen für die Praxis wiederum zu einer _wichtigen und g-ern genutzten Hilfe geworden.
schutzkontrollbehörde bei den Behörden des Landes und den Kommunen genießt, ist auf die große fachliche Kompetenz und die engagierte Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Rudolf. und-seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zurückzuführen, für die ich auch namens der Landesregierung sehr herzlich Dank sagen darf.
tenschutzes werden von den Behörden im Land vor allem auch deshalb regelmäßig übernommen, weil die daten
- ten für den Datenschutz in einer offenen, vertrauensvollen und partnerschaftliehen Form den vor Ort Verantwortlichen vermittelt und gleichzeitig die Belange einer sachgerechten und effizienten Erledigung von-verwaltungsaufgaben berüclr.sichtigt weiden. Dies schließt auf deranderen Seite nicht
Auch in Zukunft wird es notwendig sein, beim Umgang mit den personenbezogenen Daten Betroffener und insbesonde
ken für die Freiheitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger, vor allem ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zu bedenken. Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Landesbe
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geben insoweit wichtige Anstöße und Impulse für die zukünftige Rechtsent\vicklung.
Durch die inzwischen erfolgte Aufnahme des Datenschutzes in unsere rheinland-pfälzische Landesverfassung wurde dies bereits entsprechend umgesetzt. Auch die geplanten umfas
senden Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden die dann auch notwendige Anpassung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts des Landes nach sich ziehen. Die Vorschläge des Landesda~enschutzbeauftragten, auch die Vorschläge, die beispielsweise -heute in der Diskussion gemacht worden sind, werden in die Überlegungen einzubeziehen sein. Ich werde jetzt angesichts der Zeit nicht mehr im Detail näher darauf eingehen.