2. dem Vorziehen der für das Jahr 2002 vorgesehenen Stufe des bereits 1999 beschlossenen Steuerentlastungsgesetzes aufdasJahr2001 und
Mit dem bereits im Jahr 1999 in Kraft getretenen Steuerentlastungsgesetz und dem nun VE!rabschiedeten Steuersenkungsgesetz wurde beginnend mit dem Jahr 1999 eine Steuerentlastung vorgenommen, die ab dem Jahr 2005 ein jährliches Volumen von rund 93 Milliarden DM erreicht.
Damit ist das größte Steuerreformprojekt, das es je in Deutschland gegeben hat, auf den Weg gebracht.
Zur Abrundung der am 14. Juli beschlossenen Reform ist nun das so genannte Steuersenkungsergänzungsgesetz notwendig, das am gestrigen Tag von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Damit wird die Entschließung des Bundesrats umgesetzt, der Rheinland-Pfalz nicht nur zugestimmt hat,
sondern deren Inhalte im Wesentlichen auf uns zurückgehen. Sie gehen ~igentlich ausschließlich auf uns zurück.
mung ihr Gewicht voll in die Waagschale gewo_rfen und ihre politischen Möglichkeiten im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, insbesondere des Mittelstands, voll genutzt. Dies war vernünftig und notwendig im Interesse der Überwindung des Defätismus aufsteuerlichem Feld, d~_r nicht nur zu einem Symbol des Reformstaus in Deutschland gewor
kräfte -behinderte. Insoweit war es leicht nachvollziehbar, dass die Verabschiedung der Steuerreform quer durch die Re
Es ,hat sich- auch gezeigt, dass die vom Vorsitzenden der CDUJCS_U-Bundestagsfraktion, Herrn Merz, im Ar:schluss an eine Sitzung des Vermittlungsausschusses gegenüber der Presse abgegebene Erklärung, Rheinland-Pfalz werde im Bundesrat der Reform nicht zustimmen, voreilig und falsch war.
Es bleibt dabei: Über das Verhalten der rheinland-pfälzischen Landesregierung entscheidet allein die rheinland-pfälzische "Landesregierung und niemand sonst.
1. Das steuerfreie Existenzminimum steigt von derzeit 13 500 DM bfs zum Jahr 2005 auf 15 000 Dl\:1. Im Falle der Zu
2. Der Eingangssteuersatz, der im Jahr 1998 noch 25,9 % betragen hat, sinkt über 22,9 % in diesem Jahr und über 19,9 % im nächsten Jahr auf 15 % im Jahr 2005. Dies ist übrigens nach dem historischen Höchststand des Eingangssteuersatzes im Jahr 1998 der niedrigste Eingangssteuersatz seit 1958.
4. Bezüglich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften gibt es einen Systemwechsel vom so genannten Vollanrechnungsverfahren zum so genannten Halbeinkünfteverfahren. Das heißt, der Steuersatz für Kapitalgesellschaften, und zwar sowohl für ausgeschüttete wie im Unternehmen verbleibende · Gewinne, wird ab dem Jahr 2001 auf 25 % gesenkt.. Die gezahlte Körperschaftsteuer wird im Falle einer Gewini1all_sschüttung dem Anteilseigner nicht mehr auf die Einkommensteuerschuld angerechnet. Als Äquivalent für diesen Wegfall
5. Für Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer im Ergebnis faktisch weitgehend abgeschafft. Durch die Möglichkeit zur VE!_rrechnung des 1,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrags· mit der Einkommensteuerschuld wird die Gewerbe
steuer als Sonderbelasttmg wirtschaftlich kompensiert, wobei den Kommunen ihre bisherigen Einnahmen aus der Gewer
Ein jahrzehntelanger Kampf mittelständischer Unternehmen gegen die Zusatzbelastung aus der Gewerbesteuer wie auch gegen die Ungleichbehandlung zu Freiberuflern ist damit beendet.
100 000 DM generell steuerfrei. Bisher waren das 60 000 DM. ·Darüber hinaus gehende Beträge werden mit dem halben Steuersatz besteuert.
Für diese Maßnahme, die Inhalt des gestern verabschiedeten Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung ist, hatten die Bundesregie!ung und die Länder, die der entsprechenden Entschließung des Bundesrats zugestimmt haben, ein steuerliches Entlastungsvolumen von 1,75 Milliarden DM unter
stellt. Der Gesetzentwurf ·der Bundesregierung vom gestrigen Tag geht nun von einem Entlastungsvolumen von 2 Milliarden DM aus. Insoweit ist die Erwartung des Bundesrats hinsichtlich des Entlastungsvolumens mehr als erfüllt. Die Bundesregierung hat somit Wort gehalten. Die Ausgestaltung im
Meine Damen und Herren, die anhand dieser Eckdaten erkennbare Gesamtarchitektur der Steuerreform macht deutlich,_Slass die Reform allen Steuerzahlern, den Unternehmen. ebenso wie den privaten Steuerbürgerinnen und -bürgern ·
werb stehenden Unternehmen deutlich zu senken und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit entscheidend zu ·stärken und