Ergebnis quasi durch eine Köderung der Kommunen durch Gewinnbeteiligung wesentlich verbessert werden könnte.
Logischerweise kommt auch der Städtetag zu der Bewertung: Ein höherer Personal- und Sachaufwand wäre offensichtlich unwirtschaftlich und nicht gerechtfertigt, zumal die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nicht 'vom guten Willen der Kommunen abhängig ist, sondern sie in erster Linie an der völligen oder teilweisen Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils oder an dessen absichtlichen Verweigerung scheitern.
Meine Damen und Herren, es ist deutlich, dass, losgelöst von der eigentlichen Thematik, über die wir uns das letzte Mal unterhalten haben, dieses Gesetz -ein weiterer Griff in die Ta
GRÜNEN zustimmen; denn ich kann heute schon berechnen, dass das die Stadt Koblenz in den zwei Jahren 1,7 Millio
' _nen DM kostet. Das ist nicht so schwierig. Rechnen Sie das zu Hause durch, dort, wo Sie in den kommunalen Gebietskörperschaften Verantwortung tragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes hat gewiss eine Mehrbelastung
Wir haben bereits beim letzten Mal darüber diskutiert, dass der Städtetag beeindruckt davon ist, wie schnell Gesetze umgesetzt werden können. Das ist im Prinzip doch ei11e schöne Sache. Ich erlebe es selten, dass der Städtetag von Gesetzesvorhaben qeeindruckt ist. Jetzt ist er beeindruckt, auch_ wenn er bereits im Oktober des letzten Jahres vorinformiert war und sich in aller Ruhe daraufvorbereiten konnte, wie es auch für die Kommunen der Fall war.
Wir sollten nicht so viel mit den Worten klimpern, die dafür notwendig sind, sondern es ist eine Verlagerung, die durch die Bundesgesetzgebung ein_ Stück weit vorgegeben ist und die durchaus auch einen systematisch logischen Sinn hat, wenn Sie wissen, dass für die Aufwendungen für die Sozialhilfe die kommunale Seite zuständig ist und dass Unterhaltsvorschuss dafür gezahlt ~ird, dass- in aller Regel- Väter keinen Unterhalt bezahlen und deshalb die Gemeinschaft, sprich der Staat, in die Bresche springt und U[lterhalt zahlt.
Das ist der Kern des Problems, aber an diesem Kern wird derzeit nichts geändert. Deshalb betone ich wieder, dass sich für die Betroffenen durch die Umsetzung dieses Gesetzes nichts ändert. Es bleibt bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorsch ussgesetz.
Ich begrüße sehr, dass wir im :Ausschuss für Kultur; Jugend und Familie die Durchführung einer Anhörung beschlossen haben, auch wenn Frau Kollegin Bill diesen Beschlu~s nicht im Beschlussprotokoll wiederfindet. Ich habe mit allen Kollegen
gesprochen, die an dieser Sitzung "teilgenommen haben. Sie sagten, dass wir die Durchführung einer Anhörung bezüglich der Ursachen, weshalb Unterhalt so schlecht zu erlangen ist,
· weshalb die Rückgriffquoten so unterschiedlich ausfallen und bezüglich der deshalb vorzunehmenden Verbesserungen be
konstruktiver Umgang mit einem Gesetz~svorhaben:Das hindert nicht daran- nach dem Motto: doppelt gemoppelt hält besser-, dem Entschließungsantrag zuzustimmen,·
wenn klargestellt ist, dass eine Anhörung zu diesen Fragen und nicht zu diesem Gesetz stattfindet. Im Ausschuss haben wir besprochen, dass wir das nicht wollen.
Insofern bitte ich Sie um eine Klarstellung, damit das im Protokoll festgehalten ist;. denn vielleicht gibt es Probleme mit dem Protokoll. Dann· können wir auch in diese Rich~ung marschieren.
Zu Ihrem Pessimismus hinsicht!ich der Verbesserung der Rückgriffquoten, Herr Kollege Härter: Zum einen halte ich es für einen positiven Ansatz, dass wir, wenn wir Kommunalverwaltungen stärken wollen, mehr Möglichkeitef;J auf der kommu: nalen Seite belassen. Es lässt sich nicht bestreiten, dass man
- Herr Härter, ich kenne die Belastungen und bin fast Versucht, etwas flapsig zu meinem geschätzten Kollegen Harald Schweitzer aus dem Westerwald - ich besitze vielleicht nicht ganz seinen Masochismus- zu sagen: Es ist nicht alles Freude
Nein, wir wissen, auf welchen Schultern das lastet. Die Beteiligung bei Selbstverwaltungen ist der systematisch richtige-Ansatz.
Dazu dient sicherlich auch das, was wir im Au~schuss beschlossen haben, nach zwei Jahren zu überprüfen, was sich verändert hat und wie Rückgriffquoten tatsächlic,h Veränderbar sind.
im Durchschnitt in Rheinland-Pfalz 'bereits eine Rückgriffquote von 23% erreicht wird. Die Spanne reicht von unter 10%
bis 36 %. Jetzt behaupte niemand, das liege an der gleichen Handhabung. Es gibt Möglichkeiten, die wir ausgeschöpft wissen wollen. Das ist der positive Ansatz dieses. Gesetzes,
Ich bitte Frau Kollegin Bill um die gewünschte Ergänzung, damit wirauch dem Entschließungsantrag zustimmen können.
Herr Hartloff, Sie haben gesagt, die Durchführung einer. Anhörung sei im Ausschuss beschlossen worden. Wir waren uns
beschlossen worden. Wir haben das um einen Bericht der Landesregierung, der uns sehr wichtig ist, ergänzt, weil wir der Ansicht sind, dass genau dieser Bericht nach zwei Jahren ausgesprochen wichtig ist, um das Ganze noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Niemand war richtig begeistert da
von, dass noch offen steht, ob die Wirkung auch eintritt, obwohl sicherlich vielleicht einiges ins Rollen kommt.
Ich lese noch einmal den Änderungsantrag vor:.. Der Landtag beschließt, begleitend zum verabschiedeten Landesgesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes eine Anhörung im Ausschuss far Kultur, Jugend und Familie durchzuführen." Dann ist klar, dass das Gesetz vorher verabschiedet. worden ist.