Protocol of the Session on June 14, 2000

(Schweitzer, SPD: So ist es!- Pörksen, SPD: Ausdrücklich herausgenommen!)

Die vorhandene Kommunalwirtschaft genießt übrigens Bestandsschutz,

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der F.D.P.)

weil das neue Recht sich nur auf die Errichtung, Übernahme oder wesentliche Erweiterung eines kommunalen Unternehmens bezieht.

(Schweitzer, SPD: Aber was machen wir, die lesen es nicht?)

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Auf diese beiden eben von mir noch einmal in Erinnerung_gerufenen Aspekte hatte im Übrigen die Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens immer wieder hingewiesen.

Auch in den Tätigkeitsbereichen, in denen die neue Subsidia

ritätsklausel zu Lasten der Gemeinden Anw.endung findet, sieht der Verfassungsgerichtshof das kommunale Selbstverwaltungsrecht durch eine zweckentsprechende Auslegung und Handhabung des Gesetzes gewahrt: So hat der Verf~s

sungsgerichtshof klargestellt, dass die Kommune bei der Prüfung, ob ein privater Dritter den öffentlichen Zweck ebenso gut erfüllen kann, einen Beurteilungsspielraum habe, der sich insbesondere auf die Güte der betreffenden Leistung bezie-. he. Dabei sind vor allen Dingen die Dauerhaftigkeit und die Zuverlässigkeit der Aufgabenerfüllung maßgebliche Kriterien.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Je wichtiger ~ine Leistung für den Bürger ist, desto größere Bedeutung kommt einem krisenfesten, stetigen, ungestörten Angebot zu sozial gerechtfertigten Bedingungen zu.

Auch die Befürchtung, die Subsidiaritätsklausel gefährde die kommunalen Verbundunternehmen, weil die Gemeinden rentierliehe Unternehmensteile privatisieren müssten und

nur die defizitären Unternehmensteile behalten dürften, teilt der Verfassungsgerichtshof nicht,

(Beifall bei SPD Und F.D.P.)

da bei dem Wirtschaftlichkeits- und Gütevergleich mit dem privaten Dritten der Maßstab die von dem Verbundunternehmen zu erfüllende Gesamtaufgabe ist. Auch darauf haben wir in der damaligen Diskussion immer wieder hingewiesen.

(Pörksen, SPD: So ist es, genauso!)

Der Verfassungsgerichtshof· kommt in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass das neue Recht den Kommunen einen be

trächtlichen Handlungsspielraum belässt.

Zusammengefasst kann also festgestellt werden, dass der Verfassungsgerichtshof nicht der Argumentation der Kommunen, die Subsidiaritätsklausel verletze die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, gefolgt ist und damit eben

auch nicht der Auffassung der ,beiden Oppositionsparteien.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD- Schweitzer, SPD: So ist es')

Da der Verfassungsgerichtshof ausdrücklich festgestellt hat, dass die vorhandene Kommunalwirtschaft Bestandsschutz genießt, kann ein Rückzug der Gemeinde aus einem bestehenden Unternehmen weder von staatlicher noch von privater Seite erzwungen werden. Das Urteil ermöglicht vielmehr den bestehenden-kommunalen Unternehmen eine marktge

rechte Ergänzung ihrer Tätigkeitsfelder zur Erzielung einer wettbewerbsfähigen Gesamtleistung, so wie wir dies immer wieder betont haben und von der Opposition stets bestritten worden war.

Da nach den Feststellungen des Verfassungsgerichtshofs bei dem Wirtschaftlichkeits- und Gütevergleich zwischen kommunalen Verbundunternehmen und privaten Dritten maßgeblicher Bezugspunkt das gesamte Unternehmen ist, wird die von den Kommunen und der Opposition befü.rchtete.,Rosinenpickerei" und ·ein Herausbrechen lukrativer Geschäfts

zweig~ aus kommunalen Unterne~men durch Private verhin.dert.

Meine Damen und Herren, ein Punkt bleibt offen. Abzuwarten bleibt, ob und welche Auswirkungen die Feststellungen des.Verfassungsgerichtshofs, der neu gefasste § 85 Abs. 1

Nr. 3 der Gemeindeordnung sei eine drittschützende Norm, haben wird. Aufgrund dieser Feststellung wird einem privten Dritten die MÖglichkeit eröffnet, vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit gegen eine Kommune mit der Begründung zu klagen, eine von ihr beabsichtigte wirtschaftliche Betätigung verstoße gegen die Subsidiai'itätsklausel. Ob private Dritte ·

von diesem durch den Verfassungsgerichtshof eingeräumten Klagerecht Gebrauch machen werden, kann nur die Zukunft zeigen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist froh über

die Bestätigung Ihrer Auffassung. Sie wird auch in der Zu

kunft- genauso wie das bei diesem Gesetz der Fall war und

von Ihnen immer wieder bestritten worden i~t- die berechtigten Interessen unserer Kommunen natürlich nicht aus den Augen verlieren.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Ich erteile Herrn Wirtschaftsminister Bauckhage das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und H·erren! Ich habe mich nur deshalb zu Wort gemeldet, weil es eine interessante Philoso

phie ist, die Sie hier vertreten, Herr Schnabel. Sie sagen einerseits, es geht der F.D.P. dabei um die Großindustrie. Nein, es

·geht um Ordnungspolitik.

(Beifall des Abg. Creutzmann, F.D.P.)

Wirtschaftliche Betätigung hat in der Wirtschaft stattzufinden. Das sage ich in aller Klarhe.it.

(Vizepräsident Schuler übernimmt den Vorsitz)

Sie gerieren sich hier vermutlic_h genauso, wie Sie in Wahrheit sind. Es geht nicht, dass man sanntags der Marktwirtsch'aft das Wort redet und montags anders handelt. Das muss ich einmal in aller Klarheit sagen. Wissen Sie, das ist alles so schön. Herr Gölter kann gleich noch etwas dazu erzählen. Sie. sagen, aber ich will haben, dass Staatsbetriebe, also Regiebetriebe, beispielsweise Gärtnereibetriebe, bleiben können.

Das ist die Konsequenz Ihrer Politik.

Ordnungspolitisch sind wir einen sauberen Weg gegangen. Der saubere Weg isr zwischenzeitlich in 'aller Klarheit vom Verfassungsgerichtshof legitimiert. Das ist das ganze Spiel.

Es kommt noch eins hinzu. Das ist eigentlich der Grund, wa

rum ich mich gemeldet habe.

(Frau Bill, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:. Das is~ja Körperverletzung!)

HerrRiethund Frau Thomas, wenn man in der Art und Weise argumentiert, ,.Ihre Arbeitnehmer", ,.Ihr Mittelstand", dafür