gestellt worden. Ich frage zunächst die antragstellenden Fraktionen der CDU und SPD, ob eine Ausschussüberweisung gewünscht wird oder ob eine Abstimmung e'rfolgen soll.
ste im Landtag begrüßen, und zwar eine Gruppe KUL-TOUR und eine Delegation des Chores Annweiler-Bindersheim.
Bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot an nichtkonfessionell gebundenen Schwangerenberatungsstellen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Entschließung- Drucksache 13/5329
Plurale und wohnortnahe Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Rheinland-pfalz Alternativantrag der Fraktonen der SPD und F.D.P. -Drucksache 13/5447
Katholisches Element in der Schwangerenkonfliktberatung sichern Alternativantrag der Fraktion der CDU -Drucksache 13/5575
Sic:herstellung des gesetzlichen Anspruchs auf Schwangerschaftskonfliktberatung in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DJE GRÜNEN- Drucksache 13/5329- erteile ich der Berichterstatterin, Abgeordnete Frau Hatzmann, das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Frauenfragen hat in seiner 27. Sitzung am 1. Februar den An
trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.. Bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot an nichtkonfessionell gebundenen Schwangerenberatungsstellen" beraten. Er hat diese Beratung im Zusammenhang mit der Großen Anfrage der CDU-Fraktion.. Schwangerschaftskonfliktberatung und Schwangerschaftsabbrüche in Rheinland-Pfalz" sowie der Gro'ßen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN".. Tätigkeit und Perspektiven der Schwangerenberaturgsstellen Rheinland-Pfalz" beraten. Der Ausschuss hat empfohlen: Der Antrag wird abgelehnt.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der unendlichen Geschichte des freiwilligen Ausstiegs der katholische·n Kirche aus der Schwangerenkonfliktberatung, also der Schwangerenzwangsberatung gemäß § 219 des Strafgesetzbuchs, besteht in Rheinland-Ptatz die Notwendigkeit und jetzt noch einmal eine erneute Chance, die Schwangerenberatung im- Sinne der Pluralität, im Sinne der Wohnortnähe und im Sinne des Bedarfs neu zu ordnen.
Dieses Ziel verfolgen die vorliegenden Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir hatten einen Antrag gestellt, der schon an den Ausschuss überwiesen war. Sie hatten mich damals gebeten, ihn zurückzuhalten und noch nicht darüber abzustimmen. Ichhabe aber trotzdem eine Abstimmung ha
ben wollen, damit die Diskussion auch öffentlich weitergeht. Wir haben jetzt noch einmal, weil das beim letzten Mal nicht aufgenommen worden war, einen Entschließungsantrag dazu eingebracht, der der neuesten Situation wiederum Rechnung trägt. Ich würde mich freueri, wenn dieser Antrag abge
Wir setzen mit unseren Forderungen nämlich dort an, wo Mangel herrscht, nämlich bei den konfessionell unabhängigen Beratungsstellen. Die sieben nichtkonfessionellen Beratungsstellen im Land müssen dringend personell verstärkt werden, und ihre Anzahl muss aufgestockt werden. Wir dringen seit Jahren darauf, aber leider ungehört. Neben den noch existierenden katholischen Beratungsstellen gibt es noch 29 evangelische Einrichtungen, das heißt, der Bedarf an christlich orientierter Beratung ist gut gedeckt. ~ir können doch wohl davon ausgehen, dass die Ökumene schon so weit gediehen ist, dass Schwangerenberatung nicht unbedingt in katholische oder evangelische Beratung aufgeteilt werden muss. Wenn nicht hier, wo soll dann Ökumene stattfinden?
schaftsabbrüchen und Zwangsberatung sind nichts Neues. Aber von Ihnen, meine Damen und Herren von der Sozialde
die Begründung, warum auch -bei Ihnen ein Angebot der _ Schwangerenkonfliktberatung, dass insbesondere die Akzep
tanz von Katholikinnen und von Katholiken eine solche Prio- · rität hat, dass sie in Ihrem Antrag gesondert ausgeführt wird. Ich sage nicht, dass das bei Ihnen ein Ansinnen ist, Sie auch
zufrieden zu stellen, aber es hat Priorität in Ihrem Antrag; denn alles andere ist nicht aufgeführt, außer die besondere Akzeptanz von Katholikinnen und Katholiken.
Erwiesenermaßen ist es gar nicht so, dass die katholischen Frauen unbedingt in eine katholische Beratungsstelle gehen. Sie gehen wesentlich öfter zu einer evangelischen od_er einer nicht konfessionellen Beratungsstelle. Diese Tendenz wird sich nach dem Zauber, den die katholischen Kirchenväter veranstaltet haben, eher verstärken.
Meine Damen und Herren, Sie lassen aber auch jeden Sinn für die Realität vermissen, wenn Sie Pluralität lediglich in konfessionellem Rahmen interpretieren. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass. zum Beispiel ein Arbeitskreis"auf
der Landesebene eingerichtet ist, der sich vorrangig mit dem Erhalt der katholischen Beratungsstellen befasst. Gleichzeitig sehe ich weit und breit keinen Arbeitskreis, der sich damit befasst, wie eine Landesfinanzierung aussehen müsste, die d-er Schieflage in dem Beratungssystem zu Ungunsten der nicht konfessionellen Träger ein Ende bereiten würde.
Wenn die evangelische Kirche schon vor dem letzten Plenum auf etwas eigentümliche Weise mit verschiedenen Schreiben gezeigt hat, dass sie auch noch vorhanden ist, indem sie das
Beratungsangeb·ot von "Pro Familia" diskreditiert hat, lässt die Statistik keinen Zweifel daran, welche Beratungsstellen Frauen in einer für sie schwierigen Lebenssituation aufsuchen. Es sind die Beratungsstellen mit professionellem ge
schlechtsspezifischen Ansatz, zum Beispiel "Pro Familia", in denen Frauen ergebnisoffen, wie das- Gesetz -es vorschreibt, beraten werden, ohne Schuldzuweisung, ohne Angst zu fördern, mit umfassenden Informationen für die jeweils persönliche Situation und En.tscheidung der betroffenen Frauen.
Darüber hinaus steht der Träger hinter dieser Beratung, nicht wie bei den katholischen Beratungsstellen, bei denen die Be
schauliches Beispiel. ln ldar-Oberstein gab es 1996 zwei Beratungseinrichtungen, Diakonisches Werk und Caritas als Träger. Die Caritas hatte im Jahr 1996 51 Beratungen. Im Juni 1997 gründete sich eine "Pro-Familia"-Beratungsstelle. Der Anteil der Beratungen sank bei der Caritas noch im gleichen Jahr auf 37 Beratungen, im Jahr darauf auf 16. "Pro Familia" dagegen verzeichnet im ersten halben Jahr 30 Beratungen, im darauf folgenden Jahr 111. Solche Zahlen lassen überhaupt keinen Zweifel zu, wohin sich die Trägerlandschaft entwickeln muss.