Protocol of the Session on May 11, 2000

...................................................... 8343 Auernheimer, Dr., Staatssekretär............................................ 8312, 8348

Härtel, Staatssekretär.................. ·.......................................... 8276

110. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-pfalz am 11. Mai 2000

Die Sitzung wird um 9.31 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 110. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.

Zu· Schriftführern berufe. ich die Abgeordneten.Jochen

·Hartloff und Heinz Leonhard. Herr Hart1oft führt die Redner

liste.

Entschuldigt ist für heute Staatsminister Professor Dr. Zöllner, der an der zeitgleich stattfindenden Sitzung des Wissen

schaftsrats teilnimmt.

Wir beginnen mit Punkt 1 der Tagesordnung:

Fragestunde -Drucksache 13/5766

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friede! Grützmacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), NPD-Demonstration zu den Maifeiern in Ludwigshafen betreffend, auf.

Bitte 5chön, Frau Grützmacher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hatte die Landesregierung über die geplante NPD-Demonstration zu den Maifeiern in Ludwigshafen?

Z. Wie viele der demonstrierenden Personen waren Mitglie

der welcher neonazistischer Gruppen, Parteien und/oder verbotener Gruppierungen?

3. Für wie viele Personen besteht wegen welcher Straftaten ein Anfangsverdacht?

Es antwortet Innenminister Zuber.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr ,verehrten Damen und Herren! Ich darf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Grützmacher wie folgt beantworten:

Zu Frage f: Dem Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz lag erstmals im März dieses· Jahres ein Hinweis vor, dass der NPDLandesverband Rheinland-Pfalz eine Demonstration zum 1. Mai in Ludwigshafen plant. Die Anmeldung.der NPD für einen Aufzug mit Zwischen- und Abschlusskundgebung am

1. Mai in Ludwigshafen erfolgte dann am 8. April2000.

Anmelder war der bekannte Rechtsextremist und Funktionär

· im NPD~L~mdesverband wie auch in der NPD-Jugendorganisation "Junge Nationaldemokraten" Tobias Bär. Für die Veranstaltung wurde seitens der NPD· über das nationale InfoTelefon Harnburg seit April sowie durch die Verteilung des Flugblatts "Arbeit zuerst für Deutsche- heraus zum 1. Mai" in Ludwigshafen geworben. Erwartet wurden ca. 400 Teilnehmer:

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der letzten Jahre hat

die NPD zur Umgehung eine~ weiteren Verbots in diesem Jahr ihr Konzept geändert und führte unter dem Gesamtmotto "Deutsche Arbeitsplätze fiir deutsche Arbeitnehmer" statt einer zentralen Veranstaltung eine Vielzahl von kleineren und größeren dezentralen Demonstrationen durch.

Gegen die vorgesehene Demonstration der NPD hatten Linksextremisten Gegenmaßnahmen geplant. So wollten unter anderem so genannte Antifaschisten aus Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Mannheim und Heidelberg am

L Mai in Ludwigshafen die Mahnwache auf dem Bahnhofs

vorplatz der Bürgerinitiative "Gegen Rechts" LudwigshafenSüd, die sich gegen die Verhöhnung der Zwangsarbeiter durc_h die NPD richtete, als Forum nutzen. Zu dieser Mahnwache wurden ca.- 200 bis 300 Teilnehmer erwartet.

Die von der NPD in Ludwigshafen angemeldete Demonstration am 1. Mai war zunächst, wie bekannt, von der Stadtverwaltung verboten worden. Linksextremisten wollten allerdings trotzdem mehrere so genannte Späher im Stadtgebiet platzieren, um rechtzeitig einen NPD-Aufmarsch erkennen zu

~önnen.

Sollten tatsächlich NPD-Aktivitäten am 1. Mai in Ludwigshafen stattfinden, war beabsichtigt, die Teilnehmer an der Mannheimer ersten revolutionären Maidemonstration über Handy zu informieren und zur Unterstützung aufzurufen.

Das linksextremistische Spektrum Mannheim/Ludwigshafen, insbesondere autonome und antifaschistische Kräfte, hatten für den 1. Mai, 11.00 Uhr, auf dem Paradeplatz in Mannheim zu einer solch.en Demonstration aufgerufen. Zu der angemeldeten Demonstration wurden ca. 300 Teilnehmer erwartet.

Letztlich wurde das durch die Stadt Ludwigshafen ausgesprochene Verbot der NPD-Veranstaltung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgehoben.

Zu Frage Z: Die Versammlung der NPD wurde vom Landesverband der NPD und der JN angemeldet und war gemäß der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nicht verboten. Da es sich somit um eine rechtmäßige Versammlung handel

te, die friedlich verlief, gab es keinen Anlass, bei Versamm

lungsteilnehmern Personalien festzustellen bzw. Ermittlungen hinsic~tlich ihrer politisch-organisatorischen Zugehörig

keit anzustellen.

Zu Frage 3: Im Zuge des Polizeieinsatzes wurden folgende strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet:

gegen drei Personen des rechten Spektrums wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.zweimal Mitführung von Gassprühdosen, einmal Mitfüh

rung eines Totschlägers-,

gegen eine Person des re~hten Spektrums wegen Verdachts der Volksverhetzung -er hatte entsprechende Tonträger mit dem entsprechenden Inhalt mitgeführt-,

gegen drei Personen des linksautonomen Spektrums wegen Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,

gegen unbekannte Täter wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines 15-jährigen Angehörigen des rechten Spektrums - er war durch drei bis vier noch unbekannte Täter in der Nähe des Aufzugs überfallen und durch einen Messerstich in den Rücken verletztworden -,

gegen einen Polizeibeamten wegen Verdachts der Kör

perverletzung im Amt und Beleidigung.

So weit meine Antwort.

Gibt es Fragen?- Herr Dr. Braun.