Die Klagen, die die Fr_eizeitparkunternehmer angestrengt haben, sind sicher· legitim.' Wir werden sehen, wie die Gerichte entscheiden. Die Entscheidungen der Gerichte sind zu respektieren.
Es muss aber auch klar sein, es gibt natürlich auch Freizeitparks i~ Bundesgebiet, und es wird auch in Zukunft welche
geben. Dies ist eine Entscheidung privater Unternehmer, die planungsrechtlich in eine Region eingebettet sein werden. Es ist auch klar, je mehr Freizeitparks es gibt, dass immer wieder ein Stück von dem Kuchen "Freizeitgestaltung" abgenommen wird. Entscheidend muss allerdings sein: Es dürfen keine Gebühren für den ZDF-Medienpark verwendet werden, und es muss bei der Aufstellung des Bebauungsplans alles nach Recht und Gesetz vor sich gehen.
Mir liegen ein paar Zahlen vor, die ich Ihnen mitteilen will, Frau Kollegin. Hammer.' Herr Staatssekretär Schumacher hat gesagt: Investitionsvolumen ca. 250 Millionen DM, Ersatzund Reinvestitionen ca. 12 Millio~en DM jährlich, Nettoum
' satzrund 100 Millionen DM, 75 Millionen DM saisonbedingt, 25 Millionen DM durch Sonderveranstaltungen.
Meine Damen und Herren, wir klagen immer wieder, dass wir zu wenig Arbeitsplätze schaffen. _Nun werden in diesem Land einmal 600 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen.
Frau Thomas, was viel entscheidender ist: Über die Greencard kann man diskutieren, aber Ober die IT-Arbeitsplätze braUchen wir uns nicht zu kümmern, diese werden nachgefragt, diese entstehen. Wir brauchen aber auch Arbeitsplätze, bei denen si~ nicht gerade Abitur und ein Hochschulstudium brauchen, meine Damen und Herren. Um diese Menschen müssen wir uns kümmern, damit sie nicht von der Schulausbildung in die Arbeitslosigkeit entlassen werden.
Ich sage es nochmal: Man muss einmal nach Amerika gehen. · Ich war in den Herbstferien drüben, habe mir einmal Disney
Frau Hammer, mir liegen auch ein paar Zahlen über die Geräuschemissionen vor: Gleichbehandlung aller reinen Wohngebiete in Drais, Lerchenberg und Marienborn, Tagesrichtwert 45 Dezibel, Festlegung 44 Dezibel, beträchliche Unterschreitung bei allgemeinen Wohngebieten in Lerchenberg und Drais, Tagesrichtwert 50 Dezibel, Festlegung 46 Dezibel,
freiwillige Beschränkung bei technisch verstärkten Geräuschen, Lautsprechergeräuschen minus 4 Dezibel, Einrichtung eines ·reduzierten Abend- und Morgenpegels minus 2 Dezibel.
Meine Damen und· Herren, es ist klar: Es muss alles nach Recht und Gesetz vonstatten gehen. - Frau Hammer, Sie haben im Stadtrat zu entscheiden. Es ist aber auch. richtig, dass wir uns hier zu dem Medienstandort Rheinland-Pfalz bekennen. Frau Hammer, Ihre Kollegen im Medienpolitischen Ausschuss können nicht tagtäglich jammern, dass nicht genug getan wird. Nun wird einmal etwas getan, dann ist es auch nicht recht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir ha_tten das Thema ZDF-Medienpark bisher schon sehr ausführlich im Medienpolitischen Ausschuss behandelt. Ich denke, wir sollten zwischen der Stadtpolitik, die der Stadtrat von Mainz zu machen hat, und den Dingen, die uns als Landtag angehen, unterscheiden. Es gibt ein paar Punkte, die durchaus im Landtag diskutieH: werden müssen, weil sie auch die Medienzuständigkeitdes Landes betreffen.
Von unserer Seite aus haben wir von Anfang an bei der Diskussion des Medie~parks die Verbindung zwischen· Gebührenverwendung und dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks thematisiert.. Sie wissen das. Wir haben noch keine Entscheidungvonseiten der Gerichte. Das Gutachten, das für die Erlebnisparkbetreiber erstellt worden ist, ist mit Grundlage für das Verfahren, das derzeit vor dem V~rwaltungsge richt anhängig ist.
ständig ist, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren nicht zweckfremd eingesetzt werden, sich zu dieser Frage geäußert hat. Diese Prüfung ist bisher noch nicht erfolgt. Dies wurde auch vo.n uns im Ausschuss mehrfach nachgefragt. Es hat noch keine Überprüfung gegeben, Herr Schiffmann. Wenn das anders ist, würde uns natürlich das Ergebnis der Prüfung durch die KEF interessieren, zumal, das wissen Sie auch, auch die EU-Kommission ihre Bedenken angemeldet hat, was den ZDF-Medienpark anbelangt. Das ZDF ist nicht ir
Wenn es nicht die größte Sendeanstalt ist, so gehört es doch europaweit mit zu den großen Sendeanstalten. Natürlich wird mit Argusaugen auf die Verwendung der öffentlichrechtlichen Rundfunkgebühren geachtet. Das heißt, dass wir in diesem Bereich eine besondere Verantwortung haben, um nicht irgendwann auf dem Umweg die Infragestellung der· Gebühren insgesamt zu bekommen.
Es gibt genügend Leute, die daran ein Interesse haben, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht mehr so gestaltet werden soll u.nd kann, wie er derzeit gestaltet wird. Dem müssen wir bereits jetzt Rechnung tragen. Wir dürfen nicht leichtfertig für einen Erlebnispark die öffentlich-rechtliche Gebührenordnung aufs Spiel setzen.
- Nein, nein, nein, Herr Schwarz. Das haben wir von Anfang an gesagt. Dieser ZDF-Erlebnispark ist es nicht wert, dass bundesweitdie Gebührenfrage gestellt wird.
-Nein, sie haben es nicht dargelegt, und das wird möglicherweise auch erst das Verfahren vor den Gerichten sowie die Überprüfung der EU-Kommission ergeben.
--dass hier keine Verbindung besteht, dass Werbung, die im Erlebnispark gemacht wird, nicht für das ZDF genutzt. wird,
wodurch letztendlich ein wettbewerblicher Vorteil gegenüber den anderen Erlebnisparkbetre'ibern besteht.
- Ja, aber das hängt. doch eng miteinander zusammen. Es geht doch nicht nur darum, wer das Geld-als Investor nimmt und das Ding baut. Es geht um langfristige Betriebsverluste, um die Nutzung der Rechte und um die Nutzung der Angebo
Ob das alles direkt oder indirekt so eng an die Gebühren gekoppelt yverden darf oder nicht, werden erst die Verwaltungsgerichte entscheiden. Von daher sollten wir diese Entscheidung abwarten, bevor für diese Konstruktion des ZDF
gen, die der Stadtrat in Mainz zu treffen hat. ln diesem Punkt sind wir nicht gefördert. Aber das andere liegt in der 'Hoheit des Landtags, in der Hoheit der Landesregierung, und in diesem Bereich sollten wir sehrsensibel sein.