haften rechtmäßigen Aufenthaltsstatus bekommen. Wieso sollen wir denn jetzt eine neue Kommission bilden, wenn das hier bereits funktioniert?
Wir können auch nicht über das gelte~de Gesetz hinwegse-hen. Wir haben eine Altfallregelung. Das ist ein Kompromiss. Daran kann man kritisieren, dass es nicht weitergegangen ist, aber das ist ein gesellschaftlicher Kompro~iss. Wir müssen uns an Recht und Gesetz halten. Da 'kann man im Einzelfall anderer Meinung sein, aberdarankommen wir nicht vorbei.
Dass uns manche Entsche!dung nicht schwerfällt, ist'ja auch schon sehr deutlich gesagt worden. Wir müssen an dem, was rechtlich möglich ist, arbeiten und müssen sehen, dass wir die
. geringen Spielräume, die wir haben, wahrnehmen. Das gilt fürdie Ausländerbehörden und alle anderen Beteiligten.
Wir können keine Kommission einführen, mit der wir zusätzliche Hoffnungen wecken, die wir dann letztli
alle bewegt hat, ist völlig klar. Wäre er aberfrüh im Petitionsausschuss und beim Ministerium des lnnern und für Sport gewesen, hätte man diese-n Exzess, der dann passiert ist, möglicherweise auch verhindern können. Deswegen sollten wir al~ le darauf achten, dass die Problemfälle auch wirklich dort hinkommen, wo sie hinkommen sollen, nämlich in eine Überprüfun_ß der Ausschüsse des Landtags bzw. der Landesregie-. rung und nicht in eine zusätzliche Kommission, die dann auch nicht zuständig ist, wenn der Petitionsausschuss damit beschäftigt is-):.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Dame~ und Herren! Ich bedauere zunächst einmal, dass wir uns mit dem Mittel der Aktuellen Stunde mit dieser Thematik befassen. Für meine Begriffe wäre es weitaus sinnvoller gewesen, dass wir uns vor
Mit der Einrichtung einer Härtefall-Kommission wird von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN suggeriert, dass damit eine weitere Instanz, ein weiterer Rechtsweg für abgelehnte Asylbewerberi_nnen und· Asylbewerber eröffnet werden könnte. Dies ist falsch.
Es gibt in drei Län~ern solche Härtefall-Kommissionen, nämlich in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. _ Ich möchte zu den dortigen Regelungen wenige Bemerkun
gen machen. ln Schleswig-Holstein können sich zur Ausreise verpflichtete Ausländerinnen und Ausländer an die HärtefallKommission wenden, wenn sie geltend machen, dass ihre Ausreise zu einer besonderen Härte für sie führt. Der Härtefall-Kommission gehören Vertreter der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und der Flüchtlingsorganisationen an. ln der Geschäftsordnung dieser Kommission wird ausdrück- ·
teter Antrag kein Rechtsbehelf sei. Der Antrag habe daher auch keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf bereits eingeleitete aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Insbesondere sei bei rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen über die Zu
lässigkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kein rechtlicher Spielraum für eine weitere Duldung durch die_ Ausländerbehörde gegeben.
AufWunsch der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Koalition in Nordrhein-Westfalen eine Härtefall-Kommission zur Überprüfung von Abschiebeentscheidungen der Ausländerbehörde gebildet. Ebenso wie in Schleswig-Holstein sind die Ausländerbehörden rechtlich nicht an die Empfehlungen ge
Westfalen überhaupt Empfehlungen im Sinne der Antragsteller ausgesprochen. Die Kommission kann, wie es heiBt,das Ausländerrecht nicht aushebeln. Die Regelungen des Ausländerrechts sind somit i11 vollem Umfang anzuwenden.
ln Berlin gibt es ein so genanntes Beratungsgremium. Die An-meldung zur Beratung kann nlcht durch die Ausländer selbst '
erfolgen, sondern nur durch die Mitglieder des Gremiums und durch die Senatsverwaltung. Ansonsten entsprechen die Regelungen den Verfahrensvorschriften in Schleswig
Meine Damen und Herren, ich bin gegen die Einrichtung einer solchen Härtefall-Kommission in Rhefnland-Pfalz. Ich hal
lich Einzelfälle nur einer Lösung zuführen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Der dafür vorhandene Rahmen ist im Ausländerrecht sehr eng bemessen, wie Sie wissen. Würde die Kommission eingerichtet, entstünde damit eine Erwartungshaltung, der man aus meiner Sicht nicht gerecht werden könnte.
ländern belegen nicht die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Kommission. Wie meine Vorredner möchte ich im Übrigen darauf hinweisen, dass sich in Rheinland-Pfalzneben dem Bürgerbeauftragten-dies tut er mit sehr großem Engagement, das darf ich auch einmal bei dieser Gelegenheit fest~ stellen - und dem Petitionsausschuss des Landtages auch das Ministerium des lnnerri und für Sport gelegentlich mit der Überprüfung von Einzelfällen befasst. Ich· kann mir daher nicht vorstellen, dass durch die Einrichtung einer solchen Kommission mit allen ihren bürokratischen Hemmnissen eine bessere Lösung von Einzelfällen zu erreichen wäre. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass sich die Zusammenar
mission nicht rechtsverbindlich wären, müssten die Auslän- derbehörden diesen Empfehlungen nicht folgen.
Zur generellen Situation bei Abschiebungen in RheinlandPfalzmöchte ich bemerken, dass niemand gern einen Ausländer zwangsweise in sein Heimatland zurückführt. Wenn Sie es wissen wollen, wissen Sie, persönlich setze ich alle meine Bemühungen dafür ein, damit eine freiwillige Ausreise möglich bleibt. Meine Damen und Herren, um aber wirklich die Akzeptanz in einer breiten Mehrheit der Bevölkerung für das Asylrecht und die Zuwanderung überhaupt noch zu erhalten -_Frau Abgeordnete Grützmach er, dies habe ich Ihnen schon x-mal von diesem Pult aus gesagt-, wird man auch im Einzel
fall nicht auf Abschiebungen verzichten können. Natürlich sind damit auch unangenehme Begleiterscheinungen nicht auszuschließen, die aber oftmals auch - dies sollten Sie auch sagen - in dem unnachgiebigen Verhalten der Betroffenen selbst begründet sind.
geeignetes, nämlich das Beispiel der Abschiebung der kurdischen Familie Korkmaz in Albersweiler. Wie Sie wissen; war es der vierte Anlauf, eine Abschiebung vorzunehmen. Beim drit- : ten Versuch wurde ein eingesetzter Polizeibeamter in Mitleidenschaft gezogen, der sich noch heute wegen einer psychosomatischen Erkrankung in fachärztlicher Behandlung befindrt.
Sie haben etwas zu.den Kindern gesagt. Hier entnehme ich dem ·Bericht, der mir vorlieg:t, dass die Beamten bei der Abho