Protocol of the Session on March 31, 2000

Ich erteile Herrn Abgeordneten Weiner das Wort.

Herr-Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge traf 1999 rund 135 000 Entscheidungen über Asylanträge.

·7,5 % der Antragsteller wurde Asyl oder Bleiberecht ge

währt, die anderen 125 000 haben keinen Anspruch, hier zu bleiben, und müssen wieder ausreisen oder- besser gesagt-,'

··sie müssten; denn wer abgelehnt wurde, kann in Deutsch

land - dies gilt selbst in offensichtlich aussichtslosen Fällen

vor Gericht gehen. DiElse Möglichkeit wird über mehrere lnstanzen von vielen, nicht von allen, aber von vielen Asylbewerbern geradezu exzessiv genutzt, oft genug nur, um Zeit zu schinden.

Zusätzlich kann der Bürgerbeauftragte, der Bundesbeauftragte für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ange

rufen werden oder von sich aus eingreifen, und am Ende steht dann noch der Petitionsweg- Herr Kollege Hammer.hat ihn erwähnt- offen, auf dem das Verwaltungshandeln noch einmal Oberprüft wird. Die CDU sagt deshalb ganz klar, wir brauchen im Asylverfahren in Rheinland-Pfalz keine weitere Institution.

Meine Damen und Herren, besondere Beachtung in der Öf

fentlickeit erfahren einige spektakuläre Fälle, Einzelfälle. Aber gerade diese Einzelfälle sind mit Vorsicht zu bewerten. Während die Organe des Staates durch den Datenschutz an einer entsprechenden Darstellung des wahren Sachverhalts in der Öffentlichkeitgehindert sind, verbreiten die abgelehn

ten Asylbewerber ihre Version der Geschichte, selbst wenn diese von mehreren Gerichten als irrelevant oder unwahr festgestellt ist.

Meine Damen und Herren, die Zahl der Asylbewerber ist dank der unter Helmut Kohl zustande gekommenen Internationalen Asylrechtsvereinbarung seit 1993 von über 400 000.... auf rund 100 000 Personen jährlich zurückgegangen.

(Unruhe im Hause)

Doch Hunderttausende von Altfällen hängen immer noch bei Gericht.

Deshalb hat die Innenministerkonferenz im November 1999 die Altfallregelung beschlossen, die soeben erwähnt wurde. Danach können beispielsweise Familien, die vor dem 1. Ju

li 1993 einreisten, \lnter bestimmten Bedingungen auch hier bleiben, obwohl sie eigentlich keinen Anspruch darauf hät

ten. Herr Kollege Dr. Braun, Frau Grützmacher, dieser Kom

promiss kam aber nur zustande, weil ausdrücklich vereinbart wurde, dass es keine weiteren Ausnahmen geben soll- und doch versuchen die GRÜNEN schon wieder, allen voran Herr Ozdemir, diese Regelung aufzuweichen.

(Beifall bei der CDU)

Frau.Grützmacher, dann seien Sie doch auch bitte so ehrlich· und sagen, dass für Sie jeder, der ausreisen soll, ein Härtefall ist; denn Herr Özdemir will, dass 500 000 weitere, illegal in Deutschland lebende Ausländer unter dem irreführenden Begriff.,Härtefallregelung" im Land bleiben können..

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was machen Sie denn?)

Das ist doch der wahre Grund für Ihren Antrag. Sie wollen, dass alle hier bleiben können.

Aber für die große Mehrzahl der Bürger sind die langen Verfahren, ist jeder, der zu Unrecht in qeutschland ist, ein Ärger,-,is.

(Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was heißt hier.,Ärgernis", HerrWeiner?) ·

Deshalb würde Ihr Ansinnen eben nicht zu einem positiven Integrationsklima für die in Deutschland.zu Recht lebenden Ausländerführen, um das wir uns doch alle bemühen.

Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, die CDU warnt ausdrücklich davor, an diesem Konsens zu rütteln. Lassen Sie den Korken auf der Flasche; denn niemand weiß, welcher Geist heraussteigen könnte.

(Beifall der CDU- Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Frey das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen, auch die F.D.P.-Fraktion lehnt die _Härtefallkommissfon ab, und dies möchte ich auch begründen.

Wir haben bereits jetzt ein sehr ausgeklügeltes System der rechtlichen Kontrolle, wenn es um die Frage geht, ob ein Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland ein Aufenthaltsrecht bekommt oder ob es ihm erhalten bleibt. Diese rechtliche Kontrolle findet sowohl im Asylverfahrensgesetz, als auch nach dem Verfahren im Ausländerg.esetz statt. Wir ha

ben die Möglichkeit einer umfassenden gerichtlichen Kon

trolle, und selbst für den Fall, dass jemand ein Aufenthalts

recht nicht bekommt und ihm die Abschiebung droht, gibt es auch in solchen Fällen ein rechtlich ausgeklügeltes System der Kontrolle und der Überprüfung.

·Dass diese Überprüfungen stattfinden, wissen wir alle; denn gerade vor einer Abschiebung machen sehr viele Menschen, die davon bedroht sind, von der Möglichkeit Gebrau~h, dies im einstweiligen Verfügungsverfahren zu überprüfen.

Deswegen stellt sich die Frage, was soll diese Härtefallkommission im Einzelfall bewirken?

Frau Grützmacher, Sie haben das Beispiel von NordrheinWestfalen angeführt und haben erwähnt, dass diese Kom

mission in einer ganzen Reihe von Fällen der Meinung war, dass eine Abschiebung nicht erfolgen soll.

Nun muss man sich zunächst einmal fragen, ,wie ist diese Kommission zusammengesetzt?- Leider Gottes nicht aus denjenigen, die letztlich darüber zu entscheiden haben,

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig, das soll auch nicht sein!)

nämlich von Personen, die sich in diesem Bereich engagieren. Sie können auch die Kommunen und die Behörden vor Ort nicht zwingen, diese Entscheidung umzusetzen.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist richtig!)

Sie haben uns_ auch nicht die Zahlen genannt, die letztlich zum Erfolg geführt haben.

Deswegen kann ich auch für meine Fraktion nur'das unterstützen, was Herr Hammer soeben dargestellt hat. Wir brauchen in Rheinland-Pfalz diese Kommission schon deshalb nicht, weil das, was sie letztendlich erledigen soll, in 'Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren erfolgreich erledigt wird, nämlich in der Zusammenarbeit zwischen Innenministerium, Bürgerbeauftragten, Landtag, also dem Petitionsausschuss, den Betroffenen und auch den Organisationen, die sich für das Schicksal ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.

Im Büro des Bürgerbeauftragten wird Rat und Unterstützung gegeben, und aufgrund der Vereinbarung zwischen Petitionsausschuss und Innenministerium findet_ eine Abschiebung nicht statt, wenn das Petitionsverfahren läuft. Dort wird-alldas überprüft, was auch in den Härtefallkommissionen-in Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen Gegenstand ist.

Sie müssen sich wirklich einmal d,ie rheinland-pfälzischen Voraussetzungen anschauen. Die Verhältnisse sind in diesem Bundesland anders. Dur(h den Bürgerbeauftragten, durch dessen Büro findet eine umfassende Prüfung statt, die es we.der in Nordrhein-Westfalen oder Berlin noch in SchleswigHolstein ·gibt, wo der dortige Bürgerbeauftragte für diese Angelegenheiten nicht zuständig ist.

Wieso sollen wir denn eine neue Kommission in RheinlandPfalz einführen, wenn das, was Sie hier fordern, dort bereits geschieht? Herr Hammer hat dankenswerterweise die Erfolge,' die der Petitionsausschuss mit dem Bürgerbeauftragten und mit deni Ministerium des lnnern und für Sport in den letzten Jahren hatte, dargestellt.

Es gibt einen Fall, den wir in der letzten Ausschusssitzung noch einmal diskutiert haben, nämlich den Fall eines Vietnamesen, der buchstäblich in letzter Minuteaufgrund der Intervention dieser.,Härtefall-Kommission Rheinland-Pfalz" aus ; dem Bus zum Flughafen Frankfurt geholt worden ist. Dieser hat mittlerweile aufgrund der Altfallregelung einen dauer

haften rechtmäßigen Aufenthaltsstatus bekommen. Wieso sollen wir denn jetzt eine neue Kommission bilden, wenn das hier bereits funktioniert?