...................... ,... 8158,8195,8204 Schumacher, Sprecher der Landesregierung.................................. 8163,8171 ·
Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen_ und Herren! Ich begrüße Sie zur 108. Plenarsitzung des Landtags RheinlandPfalz.
Zu Schriftführern berufe ich die Abgeordneten Hendrik Hering und Angela Schneider-Forst. Frau Schneider-Forst führt die Rednerliste.
Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Jeannette _ Rott-Otte und Guido Ernst. Frau ~ranold ist ebenfalls imt;
schuldigt, aber dies traf auch für gest,ern zu. Sie war aber dennoch anwesend. Also warten wir es ab.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Friede! Grützmacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Haltung der Landesregierung zur Videoüberwachung offentlicher Plätze und Orte betreffend, auf.
1. Teilt die Landesregierung die Haltung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach ein flächendeckender Einsatz von Videoüberwachungskamerasmit dem· freiheitlichen Menschenbild des Grundgesetzes
überwachung auch aus, kriminalpolitischen Gründen insoweit für völlig nutzlos, als sie eher zu einer Verlagerung
-3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, in welchem Umfang in den Kommunen schon Überwachungskameras an öffentlich zugänglichen Plätzen und Orten eingesetzt werden?_
gerlichen Freiheitsrechten auch "das Recht auf unkontrollierte Bewegung in der Öffentlichkeit", so die Äußerung des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, gehört?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat kürzlich gefordert, öffentliche Straßen und Plätze in den Innenstädten rund um die Uhr großräumig und flächendeckend mittels Videoaufzeichnung durch die Polizei überwachen zu lassen. Die Position der Landesregierung hierzu ist eindeutig:
bie flächendeckende Überwachung öffentlicher Straßen und Plätze steht nicht im Einklang mit den tragenden Grundprinzipien eines liberalen Rechtsstaats und ist daher abzulehnen.
Vielmehr wird die Landesregierung auch weiterhin alle Maß~ nahmen zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt und Kriminalität in unseren Städten ergreifen, damit die Bürgerinnen und Bürger frei von Verbrechensfurcht leben können.
Frau Abgeord_nete Grützmacher, die Landesregierung teilt die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, wonach ein flächendeckender Einsatz von Vi
einbaren ist. Derrechtstreue Bürger, die rechtstreue Bürgerin müssen darauf vertrauen können, vor unbegründeter staatlicher Inanspruchnahme und Überwachung verschont zu blei
Insbesondere gewährt das au~ dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht resultierende Recht auf informationeile Selbstbe
ten zu bestimmen. Jeder hat danach selbst zu bestimmen, ob Videoaufnahmen von ihm gemacht werden dürfen und was mit diesen Aufnahmen geschehen soll.
dern kann aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls durch ·gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt werden. Es stellt sich daher nicht die Frage, ob moderne Videotechnik als
vielmehr die Frage, unter welchen Voraussetzungen.und unter welchen rechtsstaatliehen Bil)dungen dieses zulässig ist.
ln begründeten Einzelfällen werde ich mich einer anlassbezogenen, örtlich und zeitlich begrenzten und für jeden Bürger