Man kann es auch konkret machen, indem ich sage, dass sich nach den uns vorliegenden Zahlen von 1999 die Spannbreite von dem, was man sich von den nichtzahlungswilligen Vätern zurückholt- es sind in aller Regel die Väter-, von 13 % mini
Nun zu der Frage von Frau Bill, ob sich diese Situation durch eine Neuregelung bessern wird. Sie sagten, die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen stünden dem entgegen. Zum einen hören wir aus Nordrhein-Westfalen Gegenteiliges. Die Berichte, die ·wir von dort bekommen haben, sind positiv in unserem Sinn. Zum anderen erwarte ich auch nicht, dass sich die Rückgriffquoten, die historisch gewachsen sind, binnen eines Jahres dramatisch verschieben, weil sie sich nur in dem Maße verschieben werden, wie sie auch in die sensible Personalpoli
nem Monat zum anderen und wahrscheinlich auch,nicht von einem Jahr zum anderen vollziehen, aber auf mittlere Sicht mit großer Wahrscheinlichkeit.
Im Übrigen ist es selbstverständlich, dass das Land wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft dazu beitragen wird, dass das Personal in den Jugendämtern zu diesen Fragen weiter systematisch geschult wird. Das macht übrigens nicht vor den Landesgrenzen Halt, sondern geht hin bis auf die Bundesebene, auf der jährlich zentrale· Strategiediskussionen darüber geführt werden, wie man die ROckgriffquote noch weiter verbessern kann.
Meine Damen und Herren, wir gehen meiner Meinung nach in diesem Fall einen notwendigen Weg, einen modernen Weg, der sich wahrscheinlich auch bewähren wird; denn im Ergebnis ist klar: ln mehr Engagement gegen zahlungsunwillige Väter wird nur derjenige investieren, der im Ergebnis da
für nicht allein durch höhere Personalkosten bestraft wird, sondern der sich auch ein Stück weit refinanzieren kann. ln diesem Sinne' hoffen wir auf eine erfolgreiche Gesetzesberatung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch kurz auf die Frage der Rücklaufquote und die Erwartung, diese ins
Positive zu verschieben, eingehen. Das setzt voraus, dass in den Jugendämtern mehr Personal eingestellt wird.
len, hätte man die Kosten insgesamt dritteln sollen. Das gilt auch für die Kosten, die den Kommunen entstehen. Wenn
man dann die Einnahmen gedrittelt hätte, wäre eine saubere Lösung entstanden, an der alle partizipieren und bei der alle ein Interesse daran haben, dass auch die Säumigen- zugegebenermaßen in der Regel Väter- gepackt werden. Das ist der Punkt, mit dem Frau Pahler ebenfalls einverstanden ist. Diese müssen wir in derTat beißen.
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Ich schlage vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Jugend, Kultur und Familie - federführend -, gegebenenfalls noch an den Innenausschuss und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dagegen werden keine Bedenken erhoben, dann ist das so beschlossen.
der der Sozialhilfegruppe Mainz e. V. Neustadt-Treff. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
~.Das Ding" flächendeckend ausstrahlen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Entschließung-Drucksache 13/3774
sche Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Druck
sache 13/3774- befasst und diesen ausgiebig beraten. Der. Wunsch, die werbefreie Jugendsendung DASDING flächendeckend in Rheinland-Pfalz ausstrahlen zu können, war in deri Beratungen bei allen Fraktionen erkennbar. Jedoch wurde sehr schnell klar, dass die derzeitige Frequenzsituation das nicht zulässt.
Deshalb führte der Medienpolitische Ausschuss auf Vorschlag des Kollegen Laisam 18. März 1999 eine Anhörung zu diesem Thema durch. Die Anhörung ergab, dass derzeit eine flächendeckende Ausstrahlung, wie in diesem Antrag gefordert, illusorisch ist.
Die Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P. einigten sich daher auf einen gemeinsamen Antrag zum Multimediaprojekt
Beide Anträge wurden in der Sitzung des Medienpolitischen Ausschusses am 3. Februar 2000 beraten. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, dem Landtag folgende Empfehlung zu geben: Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 13/3774- wird abgelehnt. Der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P.- Drucksache 13/5247 - wird angenommen. Der Alternativantrag der Fraktion BÜND