Wir haben bereits jetzt eine sehr hohe Akzeptanz des Verlas-. sungsgerichtshofs. Das zeigt sich auch jetzt wieder bei dem laufenden Verfahren und vielen anderen Verfahren, die in der Vergangenheit dort entschiedenworden sind. Es ist für -- ____ lch..erteile.HermAbgeordneten Dr.. frey.das.Wort.. : _________ mich.nicht.erkennbar,.dass.jemals.bezweifeltwurde,.dass.die_ ___ _
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Verankerung der Verfassungsbeschwerde auf Landesebene ist eine Forde
rung, die auch die F.D.P. seit vielen Jahren erhoben hat. Wir sind deshalb froh, dass es endlich gelungen ist, dieses wichtige Bürgerrecht nun auch zunächst in die rheinland-pfälzische Landesverfassung zu bringen, wie es vor einem Monat ge
schehen ist, dass wir aber diese Forderung nun auch direkt in ein reformiertes- Gesetz über den Verfassungsgerichtshof niederschreiben können. Ich bin deshalb sehr froh, dass sich ein breiter Konsens abzeichnet, dass diese Aufnahme der erwei
Frauen und Männer, die dort in unserem höchsten Gericht Recht sprechen, nicht legitimiert genug sein sollten. Frau Grützmach er, die Kritik, die Sie und Ihre Fraktion hier vorge
Es ist auch keine fehlende Transparenz. Es ist kein Geheimbund, der hier wählt, sondern es ist der Landtag, der in öf
men werden oder nicht. Wir entscheiden nicht im Hinterzimmer, sondern coram publico in der Öffentlichkeit. Dann von mangelnder Transparenz zu sprechen, erscheint mir doch ein bisschen weit hergeholt.
mulierung, die nun gefunden worden ist, dass darauf hingewirkt werden soll, dass Frauen verstärkt vorgeschlagen werden, eine Formulierung, die eigentlich das wiedergibt, was auch unser Bestreben in den letzten Jahren war. Es sind nicht nur Männer, sondern verstärkt auch qualifizierte Frauen vor
geschlagen worden, die in dieses höchste Richteramt unseres Landes berufen worden sind. Ich denke, das Handeln der letz
ten Monate und Jahre zeigt, dass es ein Bestreben gibt,-dies zu machen. Das werden wir mit einer Quote nicht erreichen.
Es ist völlig richtig, wenn wir eine öffentliche Anhörung machen und vielleicht noch daruber bestimmen, wer der Beste ist. Dann kann es sogar passieren, dass Frauen gänzlich durch
-Ja natürlich, da können Sie lachen. Das kann bei Männern so sein, das kann aber auch bei Frauen so sein. Es gibt keine Qualifikation qua Geschlecht. Das sehen Sie meines Erachtens genauso wie ich.
Es gibt eine Qualifikation qua Kenntnis. Dann ist es nicht gottgewollt, dass Männer immer qualifiziert sind. Es ist aber. auch nicht gottgewollt, dass Frauen'immer qu~lifiziert sind.
Ich denke, da kommt kein Blatt zwischen uns. Deswegen sind wir der Meinung, dass diese Formulierungen, die gewählt wurden, auch in der Gesellschaft mehrheitsfähig sind. Wir stimmen deshalb diesem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz nimmt· eine Reihe von Anpassungen vor, die sich aufgrund veränderter Gesetzeslage und aus der vor kur
zem vorgenommenen Novellierung der Landesverfassung ergeben. Dabei treffen wir eine substanzielle Veränderung. Es handelt sich hierbei um die Veränderung der so genannten BundesrechtsklauseL Es ist nunmehr dem Landesverfassungsgerichtshof- wenn wir dieses Gesetz so verabschieden- möglich, auch Verfahrensrecht des Bundes an unseren Grundrechten in der Landesverfassung, die inhaltsgleich mit denen des Grundgesetzes sind, zu messen. Ich meine, das ist eine deutliche Verbesserung der Möglichkeiten der Bürger, den Verfas
sungsgerichtshof des Landes anzurufen. Bisher scheiterten, wie Herr Kollege Schneiders es auch ausführte, eirie Reihe dieser Verfassungsbeschwerden einfach daran, dass gerügt wurde, dass die öffentliche Gewalt- dazu gehören auch unsere Gerichte - Bundesverfahrensrecht falsch angewandt habe.
Da-neben wird die Aufwandsentschädigung für die Richter, die dem Verfassungsgerichtshof angehören, angepasst. Sie ist seit 1970 unverändert gewesen. Ich meine, es ist daher sachgerecht, diese nunmehr maßvoll anzupassen.
Ich halte es auch im Verhältnis zu den berufsrichterlichen Mitgliedern des VerfassungsgerichtShofs, die mit 65 Jahren ausscheiden; für richtig, die Altersgrenze für die ehrenamtlichen Richter auf 70 Jahre festzusetzen.
Frau Kollegin Grützmacher, wenn Sie die geschlechtsneutrale Sprache anmahnen, haben Sie Recht, aber es gibt einen Beschluss des Landtags, der sagt, dass dies nur bei umfassender Novellierung oder bei neuen Gesetzen durchzuführen sei. Wir machen hier keine umfassende Novellierung des Gesetzes. Daher entspricht e~ der Beschlusslage des Landtags, wie derGesetzentwurfeingebracht worden ist.
Ich meine, dass die Veränderungen, die wir bisher vorgenommen haben, dass eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause für die Wahl erforderlich ist - durchaus eine breite Basis -, auch für die Wahl der Verfassungsrichter ausreicht. Ich meine nach meinen Erfahrungen mit der Vertraulichkeit von Sitzungen in diesem hohen Hause, dass es durchaus transparent bei uns zugeht und keine Geheimniskrämerei jemals stattfinden wird, sondern durchaus auch kritische Punkte hier bekannt werden.
Ich meine insbesondere aber, dass eine Anhörung dem Zweck der Wahl eigentlich ein wenig widerspricht. Wir wollen, dass diese Verfassungsrichter unabhängig sind. Aus Erfahrungen in anderen Ländern wissen wir, dass diese Anhörungen häufig benutzt werden, um vorab festzustellen, wie die Richter in bestimmten Fragen entscheiden würden. Ich halte es nicht
Frau Kollegin GrOtzmacher, Sie haben auch eine andere Frauenquotenregelung gefordert. Ich meine, die, die wir jetzt getroffen haben, ist richtiger, weil sie auch ermöglicht, dass letztlich mehr Frauen als Männer im Gericht gewählt werden können. (Vereinzelt Beifall bei F.D.P. und SPD)
Ich meine, für die Justiz und auch für meinen Geschäftsbereich feststellen zu können, dass sich jedenfalls die Frauen über Frauenförderung im Bereich der Justiz mitnichten zu be
und auch im f:uge. der Beförderungen finden Frauen angemessen ihre Berücksichtigung. Ich meine, wenn wir auf die