Protocol of the Session on March 30, 2000

Positiv zu werten sind sicherlich einige Dinge wie die Auswei

tung der Mitbestimmungsrechte im Bereich der Nebentätigkeiten - das war heute Morgen ein sehr interessantes Thema-, bei der Aus- und Fortbildung, wobei die -Bindung an das Antragsrecht eines Betroffenen jeweils in das Gesetz hineingeschrieben wurde. Nach Bundesrecht gibt es keinen Ve-rtretungszwang.

Ein wichtiger Mitbestimmungsbereich für die Personalräte ist die Mitbestimmung in sozialen, sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenhei

ten. Dabei ist zwischen echter Mitbestimmung und Mitbestimmung mit Empfehlung seitens der einen Stelle zu unterscheiden. Auch dort haben wir den Streit bezuglieh § 80 Abs. 1 und 2, was. in Absatz 1 und was in Absatz 2 gehört. Wenn Sie den letzten Gesetzentwurf gelesen haben, werden Sie feststellen, dass noch Änderungen vorgenommen worden sind. Ob noch weitere ·Angelegenheiten von Absatz 2 nach Absatz 1 verschoben werden können, werden wir in der bereits terminlieh festgelegten Anhörung diskutieren können.

Ich bin nicht der Meinung, dass wir wesentlich weiterkam-· men; denn wir habec eine Vielzahl von Diskussionen über diese Frage gefuhrt und haben immer ~ieder den Punkt er

reicht, dass es doch schwierig werde, verfassungsrechtlich einwandfrei zu entscheiden. iiliir woiien naturiich nicht ein Gesetz verabschieden und uns wenige Wochen später wieder in Koblenz vor dem · Richter wiederfinden; nicht weil wir Angst vor dem Richter haben, sondern weil das sicherlich nicht besonders sinnvoll ist.

Auf weitere Einzelheiten des § 80 Abs. 1 und 2 verzichte ich aus Zeitgründen.

Es gibt eine Ausweitung der Beteiligungsverfahren - das ist der § 82 - auf das Personalbudget sowie auf die Änderung des Behördenaufbaus und der Geschäftsverteilung. Das ist sicherlich erwähnenswert.

Herr Zuber hat bereits darauf h!ngeweisen, die Vorschrift Ober Vereinbarungen zwischen den Spitzenverbänden und den Gewerkschaften ist verfassungswidrig. Wir können nicht das befürworten, was die Gewerkschaften vorschlagen, weil sich das Bundesverfassungsgericht anders geäußert hat; denn dann würden wir gegen Artikel 136 der Landesverfassung verstoßen, der besagt, dass wir an Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs gebunden sind. Deshalb besteht fur ,

uns kein Raum·far andere Entscheidungen.

(Beifall desAbg. Schweitzer, SPD)

Nicht _sehr begrußt wurden sicherlich die Veränderungen im Bereich der Vertretung bei Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung - Eigenbetrieben usw. -, bei denen man vom Stimmrecht weggekommen Ist. Es bleibt zwar bei der Drittelparität, aber ohne das Stimmrecht der Betroffenen.

Hinsichtlich der Sparkassen ist bereits erwähnt worden, dass der alte Rechtszustand gewährleistet ist. Die Beratungen werden zeigen, ob wir daraber hinausgehen können; denn wenn wir sagen; dass wir die Sparkassen mehr an den Wettbewerb heranführen, stellt sich durchaus die Frage, ob personalrechtlich nichtgenauso verfahren werden muss.

Eine erwähnenswerte, von Herrn Minister Zuber gar nicht angesprochene Namensänderung will ich nicht unter dem Tisch

fallen lassen. Das Polizeimusikcorps heißt nicht mehr ,.Polizei

musikcorps", sondern ,.Polizeiorchester". Haben Sie das ver

gessen, Herr Minister? Ich bin der Meinung, dass das eine wesentliche Veränderung des Gesetzes ist.

Auf den Bereich der Probleme bei der Polizei durch die Stufenvertretung - Inspektion, Direktion und Präsidium - gehe ich nicht näher ein. Es ist eine Regelung gefunden worden, die ich für richtig halte, die ein juristischer Laie aber nicht ver,. stehen kann. Der, der die Sachverhalte kennt, weiß aber, dass das funktionieren wird, ohne dass sich allzu viele Personalräte mit einer Entscheidung befassen müssen, die eine Dienststelle zu treffen hat.

(Glocke des Präsidenten)

Ich gehe auch nicht auf die Veränderungen im Bereich der Bildungspolitik eir~. Es gibt sicherlich sehr viel über das Recht des Ministers zu streiten, veränderte Entscheidungen zu treffen.

Abschließend stelle ich für die SPD-Fraktion fest, dass der von der Landesregierung eingebrachte Entwurf die verfassung

rechtlichen Vorgaben berücksichtigt und gleichzeitig ein An

gebot an die Vertreter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst darstellt, in vertrauensvoller Weise ihre Arbeit- die sie sehr gut verrichten, Frau Kollegin Kahnfe-Gros - auch in Zu

kunft verrichten zu können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ich freue mich, Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße!J zu können, die vor allen Dingen Interesse an dem Gesetzentwurf der Landesregierung haben. Besonders begrüße ich Frau Käthe Wenz aus Pirmasens. Sie ist 95 Jahre alt. Ich bin der Meinung, dass das einen Applaus wert ist.

(Beifall im Hause)

Es ist auch beachtlich, dass sie seit 80 Jahren Mitglied der SPD ist.. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das ist bei den anderen Parteien jetzt noch nicht möglich.

(Vereinzelt Heiter~eit im Hause)

Ich hoffe, dass Sie einen guten Eindruck von uns gewinnen, FrauWenz.

Ich erteile Herrn AbgeordnetenDahm das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Pörksen, werin ich das Gesetz, das Sie vo~gestellt haben, zu einem kur

.zen Motto zusammenfasse, würde es lauten: Demokratie kostet Geld, Geld ist knapp geworden, also schränken sie die demokratischen Mitbestimmungsrechte ein.

(Zurufe von der SPD)

Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen; denn die meisten Paragraphen, die zur Änderung vorgeschlagen wer

den, sind offensichtlich zum Zweck der finanziellen Einspa

rung vorgeschlagen worden.

(Pörksen, SPD: Wie bitte?).. Es ist schon abstrus, wenn Sie diesen Popanz aufbauen, diese umfänglichen Gesetzesänderungen würden sich alle aus den verfassungsrechtlichen Erfordernissen begründen. Das ist eine vorgeschobene Schutzbehauptung. Die Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in entscheidenden Punkten ausgehöhlt. Personalräte dürfen sich nach dieser Vorlage noch nicht einmal für eine besser~ technische Ausstattung ihrer Dienststellen einsetzen, (Pörksen, SPD: Was erzählen Sie für einen Quatsch!)

sie dürfen nicht mehr für die· Gestaltung ihrer Arbeitsplätze, die Beschaffung von Arbeitsgeräten oder den Gesundheitsschutz aktiv werden. Sie höhlendieses Initiativrecht von Personalräten aus.

Das ist mit einer Rolle rückwärts nicht mehr zu beschreiben. Das, was Sie vorhaben, sind schon massive Eingriffe in den Kernbereich derMitbestimmu.ng.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das, was Sie uns heutevorgelegt haben, istder Rückfall in die CDU-Zeiten. Das müssen Sie sich gefallen lassen.

(Pörksen, SPD: Ich bitte Sie, das Gesetz zu lesen!)

Ich bin sogar der Meinung, heute würde sich selbst die CDU schwer tun, diesen Rückschritt in die 70er Jahre zu vollziehen. Wenn ich die Sonntagsreden höre, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Vertretungen aufmachen sollen, mehr Verantwortung zu übernehmen, geradezu in Form von Co-Management hineinwachsen sollen, sind das zwar Worte, die eine moderne Personalführung suggerieren, doch wenn ich mi'r gleichzeitig den Entwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz anschaue, kann ich nur zu dem Schluss kommen: Nie w~r der Abstand zwischen Anspruch