Etwas anderes würden Sie auch noch mitbekommen, wenn Sie sich dafür interessieren, dass dieses Land die bundesweite. Jugendschutzstelle hat, die zum Beispiel schlechte Software aussortiert und beschreibt und den Lehrerinnen und Lehrern auch Ratschläge gibt - Jugendschutznet genannt. Auch das sollten Sie sich einfach einmal zu Gemüte führen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Zöllner, entweder haben Sie mir schlecht zugehört, oder sie haben auf eloquente Weise versucht, von dem eigentlichen Problem abzulenken. Beides ist wahrscheinlich richtig; denn ich habe mit keiner einzigen Zahl aus der Statistik der.,Wirt
Aus Ihrem Haus kommen nämlich die Zahlen, dass 6 % der Grundschulen, 18% der Sonderschulen und 29% der Haupt
sc~ulen ans Netz angeschlossen sind. Im Durchschnitt"sind es nicht 50 %, sondern 27 % von alle·n Schulen, 50 % der Sekundarschulim I.
Ich habe aber gesagt, dass Ihnen diese Zahlen im BundLänder-Vergleich ein ganz schlechtes Zeugnis ausstellen;
denn Sie stehen mit Ihren eigenen, von Ihrem Hause angestellten Erhebungen an letzter oder vorletzter Stelle aller
Herr Kuhn, deswegen mache ich mir diesen Vorwurf nicht zu Eigen, wir würden unseriös argumentieren; denn wenn wir unseriös argumentierten, würde dies heißen, dass die Landesregierung unseriös arbeitet.
Meine Damen und Herren, Multimedia an Schulen hilft dabei, wegzukommen vom passiven Belehren und hin zum selbstgesteuerten und selbstverantworteten Lernen, wegzukommen vom Frontalunterricht und hin zur Gruppenarbeit und wegzukommen vom passiven Abfragen 'des Gelernten und hin zum eigenständigen Präsentieren des Gelernten.
. schaft an die Absolventinnen und Absolventen des Schulsystems nach mehr Selbstständigkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit entsprochen. Die Notwendigkeit, allen Schülerinnen und Schülern ganztägig diese neuen Medien zugänglich zu machen, kann einen entscheidenden Impuls zur Öffnung der Schulen zu ihrem gesellschaftlichen Umfeld ergeben.
- Frau Brede-Hoffmann, ich muss das auch noch öfter sagen, denn genau diese Sätze si·nd in Ihrem Konzept nicht enthalten. Genau deshalb rriüssen wir sie immerwieder anbringen.
Ihre Forderung nach einem Computerraum für alle Schulen geht an den wirklichen Möglichkeiten von Computer und lnterm!tfürSchule und UnterrichtvorbeL
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein und setzen unsere Beratungen um 13.15 Uhr fort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes berücksichtigt die Vor-gaben aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 18. April 1994 und des Bundesverfassungsgerichts vom 24. M~i 1995, schränkt maßvoll sowohl die Größe als auch die Freistellungsmöglichkeiten der Personalvertretungen ein, erweitert im vernünftigen Verhältnis zum einen den Handlungsspielraum der Dienststellen sowie zum anderen die Rechte der Personalvertretungen und behebt durch Klarstellungen beim Vollzug des Personalvertretungsgesetzes aufgetretene Schwierigkeiten.
ganisationsgewalt und zur Personalhoheit für Dienstherren engt den Spielraum der Landesregierung zur Stärkung der Personalvertretungen ein. Wir sind bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Vertretbaren gegangen. ln einem umfangreichen Anhörverfahren mit intensiven Dialogen wurden zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge der Interessenverbände aufgegriffen..
Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und insbesondere des das Land Rheinland-Pfalzdirekt berührenden Urteils des Verfassungsgerichtshofs konnte die Landesregierung natürlich kein Prozessrisiko eingehen und musste einen rechtssicheren Weg beschreiten.
Setzgeberischen Maßnahmen an den Regelungen, die auch die Mehrheit der Länder getroffen hat. Hierbei dient insbesondere das niede-rsächsische Persomilvertretungsgesetz, das bereits auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts novelliert wurde, als Richtschnur. Die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs wurden wie folgt umgesetzt:
lassung seiner Mitglieder, die in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder auf Probe stehen, wird gi)nzlich verzichtet. Im Hinblick auf die uneingeschränkte Personalhoheit des Dienstherrn können die verfassungsrechtlichen Bedenken. auch nicht durch eine verwaltungsgerichtliche Ersetzungsbe