Protocol of the Session on February 17, 2000

Wir werden uns um die entsprechenden Informationen be

mühen. Wir sind selbstverständlich auch gern bereit, Ihnen in den dafür zuständigen AusschOssen dann das Ergebnis unse

rer Bemühungen mitzuteilen und dies dann mit Ihnen zu diskutieren.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter.

Herr Staatsminister, nur zu meiner eigenen Beruhigung, da

Sie eben auf den eigenen Verantwortungsbereich nicht eingegangen sind: Wird die Landesregierung auch den eigenen Verantwortungsbereich -sprich Wörth - mit besonderer Aufmerksamkeit beobachten?

Selbstverstand I ich. (Dr. Gölter,CDU: Danke!)

Ich habe Ihre Frage so aufgefasst, dass wir uns auch mit Baden-Württemberg in Verbindung setzen sollen, was selbst

verstandlieh geschehen wird.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen mehr. Damit ist die

MOndliehe Anfrage beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Billen

(CDU) , Folgen der Schweine~t in Rheinland-Pfalz betreffend, auf.

Herr Billen, tragen Sie bitte Ihre Fragen vor.

ldi frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Konsequenzen der Schweinepest auf den Bereich der so genannten vor- und nachgeschalteten Arbeitsplätze?

2. Beabsichtigt die Landesregierung mittlerweile, die Über

nahme der Kosten der Entnahme der Blutproben für Handelsuntersuchungen durch das Land zu übernehmen?

3. Aus welchem Grunde hält die Landesregierung das von ihr zur finanziellen Unterstützung von Landwirten, die von der Schweinepest betroffen sind, gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz aufgelegte Liquiditätshilfeprogramm für besser als ein einzelbetrieblich abgestimmtes Hilfskonzept für die unverschuldet betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe?

Es antwortet der Herr Landwirtschaftsminister.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Billen im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Schweinepest bei Wildschweinen ist im Kreis BitburgPrüm seit Januar 1999 zu beobachten. ln der Folgezeit ist sie in den beiden benachbarten Landkreisen Daun und Bernkastei-Wittlich aufgetreten. Um einen Übergang der Schweinepest von den Wildschweinen auf die Hausschweinebestande zu verhindern, wurden von den zuständigen Veterinärbehörden die nach der Schweinepestverordnung vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen erlassen. Es handelt sich unter anderem um die Entnahme und Untersuchung von Blut

proben in Ferkelerzeugerbetrieben sowie klinische Untersuchungen, das heißt, eine Inaugenscheinnahme der Tierbestände durch Tierärzte jeweils vor dem Verbringen von Schweinen in andere Bestlinde bzw. zum Schlachten.

Trotz der ergriffenen Schutzmaßnahmen ist die Schweine

pest Mitte November 1999 im Kreis Bitburg-Prüm in zwei Hausschweinebeständen ausgebrochen. Aus diesem Grund mussten die Schutzmaßnahmen in den betroffenen Regionen

noch erheblich ausgeweitet werden. Um die betroffenen Landwirte finanziell zu entlasten, wurden die Kosten der Blutuntersuchungen, die vom Landesuntersuchungsamt

durchgeführt werden, von Beginn an den Landwirten nicht in Rechnung gestellt. Bis zum Ausbruch der Schweinepest bei Hausschweinen haben Amtsärzte der betroffenen Kreisver

waltungen die Blutprobenahme und die klinische Untersuchung der Hausschweinebestände durchgeführt. Daher sind den Landwirten bis zu diesem Zeitpunkt keine direkten Kosten entstanden.

Wirtschaftliche Nachteile entstehen den Schweinehaltern dadurch, dass Ferkel aus dem von der Wildschweinepest betroffenen Gebiet nur noch mit Abschlägen zu vermarkten sind. Schweinemaster außerhalb des Gebietes kaufen die Ferkel wegen der befürchteten Verschleppung der Schweinepest und der tierseuchenhygienischen Auflagen nur zu einem geringeren Preis als üblich. Zudem ist die Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen in einem Zeitraum extrem niedriger Schweinepreise aufgetreten.

ln der Eitel und anderen Landesteilen von Rheinland-Pfalz sind die Bestandsgrößen, das heißt, die Anzahl gehaltener Schweine je Betrieb, vergleichsweise gering. Es ist zu befürchten, dass insbesondere Betriebe mit kleineren Tierbeständen die Schweinehaltung unter den gegebenen Umständen aufgeben werden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Schweineproduktion in Rheinland-Pfalz hat sich in den vergangeneo Jahren ebenso wie in vielen anderen Teilen des Bundesgebiets nahezu kontinuierlich verringert. Dieser Rückgang wirkt sich regional auch auf die vor- und nachgelagerten Bereiche aus. Hierzu gehören zum Beispiel Schlachtunternehmen, Futtermittelhersteller und Stallbaufirmen. Die Landesregierung hat daher im Jahr 1997 ein Schweineaktionsprogramm initiiert, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweineproduktion in Rheinland-Pfalz zu verbessern. Insbesondere durch eine intensive Beratungsarbeit und begünstigt durch sehr hohe Erlöse der Schweinehalter in den Jahren 1996 und 1997 konnte die Schweinehaltung in Rheinland-Pfalz zumindest konsolidiert werden. Eine Reihe von Investitionsmaßnahmen im Bereich Stallbau sowie Modernisierungsmaßnahmen in bestehenden Ställen haben sich natürlich auch auf den vor- und nachgelagerten Bereich positiv ausgewirkt.

Demgegenüber haben die extrem niedrigen Schweinepreise der Jahre 1998 und 1999 sowie die Schweinepest den Strukturwandel mit entsprechenden Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche wieder beschleunigt.

Es ist nach wie vor Ziel des Schweineaktionsprogramms, wett

bewerbsfähige Bestandsgrößen aufzubauen. Weiterhin müs

sen die bestehenden strukturellen Schwächen durch einen hohen Organisationsgrad gemindert werden. Die erneute Ausdehnung der Schweineproduktion in den Niederlanden nach der dortigen Schweinepest zeigt, dass dies auch möglich ist.

Zu Frage 2: Die Kosten der Blutentnahme bei Schweinen, die aus dem gefährdeten Bezirk verbracht werden sollen, sind vom Tierhalter zu tragen.

Der Vorsitzende der Tierseuchenkasse hat erklärt, der Vertre

terversammlung eine Beschlussvorlage mit dem Ziel vorzulegen, die Kosten von der Tierseuchenkasse übernehmen zu lassen. Hierbei wird auch über eine mögliche rückwirkende Regelung entschieden.

Zu Frage 3: Das ISS-Darlehen wurde mit dem Ziel aufgelegt,

den betroffenen Landwirten eine kurzfristige Liquiditätshilfe anbieten zu können.

Weiter gehende finanzielle Unterstützungsmaßnahmen des Staates zum Ausgleich der ökonomischen Belastungen von

Schweinehaltern sind nach EU-Recht aus Gründen der Wettbewerbsgleichheitnicht zulässig.

Den von der Schweinepest betroffenen Betrieben steht jedoch ein einzelbetriebliches Beratungsangebot der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalten zur Verfügung. Das Angebot umfasst alle Fragen der Produktionstechnik, Betriebswirtschaft, Förderung und Finanzierung.

Diese Beratung erfolgt in engem Kontakt mit den berufsstän

dischen Organisationen der Schweinezucht und -Vermarktung sowie dem Schweinegesundheitsdienst. Das Angebot wurde in den letzten Wochen von einer Reihe von Betrieben intensiv genutzt.

Es wird durch die Möglichkeit, den Kapitaldienst für öffentli

che Darlehen auszusetzen, sowie durch die Möglichkeit der Steuerstundung ergänzt.

Meine Damen und Herren, schließlich möchte ich noch auf die Änderung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung hinweisen.

Ab diesem Jahr werden - vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU -in der Schweinehaltung Fördermaßnahmen ermöglicht, die im Einzelbetrieb zu einer Produktionsausweitung führen.

Die Landesregierung hat diese Änderung im Rahmen des vorgelegten Entwicklungsplans "Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum" bei der EU beantragt.