Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5385Erste Beratung
Die Fraktionen sind Obereingekommen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss zu Oberweisen. Gibt es hierzu Bedenken oder Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung rundfunkrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/5219
FOr die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Weiland das Wort. Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Novellierungskarussell der Rundfunkänderungsstaatsverträge dreht sich immer schneller. Wir beraten heute den Vierten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. April 2000 in Kraft treten soll. Parallel dazu laufen schon jetzt die Beratungen des FOnften Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der am
1. Januar 2001 in Kraft treten wird und eine neue GehOhrenperiode auf der Grundlage des 12. Berichts der KEF einleiten wird. Gleichzeitig zeichnet sich auch heute schon zumindest in groben ZOgen die Agenda des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ab.
Aktuell befasst sich der Landtag heute mit dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Er soll auf aktuelle, auf tatsächliche, auf rechtliche und auftechnische Weiterentwicklungen
im Medienbereich durch Überarbeitung des maßgeblichen Ordnungsrahmens reagieren. Hintergrund hierfOr ist zum ei
nen die novellierte und am 31. Juli 1997 in Kraft getretene EU-Fernsehrichtlinie und zum anderen die fortschreitende Digitalisierung sowie eine Vielzahl von Einzelfragen, die sich aus zum Teil dramatischen Entwicklungen im Medien- und Multimediabereich ergeben.
sem Zusammenhang als ganz wichtiges und herausragendes Thema den Jugendschutz nennen. Die Überarbeitung der Programmgrundsätze in § 2 a, insbesondere im Hinblick auf
jugendgefährdende Inhalte im Bereich der Talkshows, und die Neufassung des § 3 zur Verbesserung des Jugendschutzes durch die Pflicht, jugendgefährdende Inhalte und Sendungen kenntlich zu machen bzw. zu verschlOssein und vorzusperren, sind Regelungen, die von der CDU-Fraktion seit langem gefordert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dies sind Regelungen, überdie wir in diesem Hause einen breiten Konsens haben. Ich halte dies für herausragend und wichtig, insbesondere auch, weil dem die Überarbeitung und Erweiterung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs nach
§ 44 entspricht. Ich möchte aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass sich Jugendschutz nicht in technischen Hilfsmitteln erschöpfen kann.
Jugendschutz ist und bleibt gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Jugendschutz bleibt ganz zentral Aufgabe der Eitern, die allerdings hierbei jeder möglichen Unterstützung bedürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als weitere maßgebliche Umsetzungaufgrund der EU-Fernsehrichtlinie ist die in § 5 a vorgenommene Listenregelung für Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung zu nennen, insbesondere die Ausstrahlung von sportlichen Großereignissen im Free TV. Der vorliegende Staatsvertrag ermöglicht, so denken wir, beiden Säulen des dualen Rundfunksystems, also den öffentlich-rechtlichen ebenso wie den privaten, eine gedeih
liche und sinnvolle Fortentwicklung. So wird für die privaten Veranstalter von den größeren Handlungsspielräumen etwa bei der Werbung, beim Sponsoring und beim Teleshopping in weitem Umfang Gebrauch gemacht. Für ARD und ZDF wird mit den Ermächtigungen für digitale Angebote der Entwicklungsgarantie Rechnung getragen. ARD und ZDF können somit auch im digitalen Zeitalter ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnehmen und zeitgemäß und technikgemäß weiterentwickeln.
Für die Weiterentwicklung des digitalen Rundfunks sind die in § 53 vorgesehenen Regelungen über die Schaffung chan
Im Hinblick auf den FOnften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die in diesem Zusammenhang bereits begonnene
Gebührenerhöhungsdiskussion, die dann im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihren Niederschlag finden wird, möchte ich noch auf eine Regelung hinweisen, die wir heute beschließen werden, nämlich im Zusammenhang mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Bis zum 3't. Dezember des Jahres 2003 bleiben PCs, die Rundfunkprogramme aus dem Internet empfangen können, gebührenfrei. Wir meinen, das ist sachgerecht, und es entspricht der allgemeinen Meinungsund Willensbildung in diesem Bereich. Ich denke, auch darüber besteht Konsens.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist allerdings noch keine endgültige Entscheidung. Es ist im Grunde genommen ein Aufschieben einer Entscheidung, ein Moratorium. Die Frage bleibtalso aufder Tagesordnung. Sie bleibtgenauso auf der. Tagesordnung wie eine Reihe anderer Fragen auch, etwa Fragen im Zusammenhang mit der ARDStrukturreform und dem ARD-Finanzausgleich, Fragen im Zusammenhang mit Werbung und Sponsoring im öffentlichrechtlichen Rundfunk. Die Frage der Rundfunkgebührenerhöhung habe ich bereits angesprochen.
Zur Agenda der nächsten Wochen und Monate im Hinblick auf die Beratungen des Fünften und Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags werden sicherlich auch Strukturfragen und Aufgabenstellungen der KEK, der Kommission zur Ermittlung der Konzentration, zu beraten sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der heutigen Verabschiedung des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, dem die CDU-Fraktion zustimmen wird •. haben die Be
ratungen des Fünften und Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags schon begonnen. Wenn ich noch einmal auf meine Eingangsbemerkung zurückkommen darf, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich das Novellierungskarussell der Rundfunkänderungsstaatsverträge immer schneller dreht, wäre vielleicht auch einmal im parlamentarischen Bereich und zusammen mit der Landesregierung zu überle
dass die Unterrichtung der zuständigen parlamentarischen Gremien über den jeweiligen Meinungs- und Sachstand der Meinungs- und Willensbildung in diesem Bereich etwa zwi
Meine Damen und Herren, ich möchte auf einen kleinen Formfehler meinerseits hinweisen. Ich habe zu Beginn der Sitzung gesagt, der Berichterstatter verzichte auf Berichterstattung. Das war falsch. Der Berichterstatter ist vielmehr nicht anwesend. Ich frage daher das Parlament, ob wir auf eine Berichterstattung verzichten oder aber ob einer seiner Stellver
treteraus dem Ausschuss dazu berichten möchte. Ich bin auf diesen Formfehler hingewiesen worden und möchte dies der Ordnung halber klarstellen.
Herr Präsident, ich hatte mich schon zu Beginn der Diskussion gemeldet und wollte genau Ihrer Intention entsprechend den ganz offiziellen Antrag stellen, dass wir in diesem Fall speziell auf die Berichterstattung verzichten, weil der Berichterstatter im Moment nicht anwesend ist. Aber da Sie selbst diesen Vorschlag gemacht haben, können die Kolleginnen und Kollegen Ihrem Antrag zustimmen.
Danke schön. Ich darf fragen, ob es hierzu Gegenmeinungen gibt7 - Das ist erkennbar nicht der Fall. Wir können dann in der Diskussion weiter fortfahren.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! ln schöner Regelmäßigkeit beraten wir im rheinland-pfälzischen Landtag die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags und die sich daraus ergebenden Bestimmungen für das Landesrundfunkgesetz. Ich gebe Herrn Kollegen Dr. Weiland insofern Recht, natürlich könnten wir beklagen, dass die Länderparlamente nur be