Gewässergüte oder - man höre und staune - sogar zur Ausund Fortbildung von BetriebspersonaL All das hat der Bundesgesetzgeber damals mit der Bundesabwasserabgabenrege I ung als finanzierbar erachtet.
Allein durch diese Aufzählung wird deutlich, dass die aus Mitteln der Abwasserabgabe finanzierbaren Maßnahmen ein originäres Instrumentarium zur Ordnung des Wasserhaushalts darstellen, weil sie keine isolierte Rechtsform oder Rechtsorganisation sind, sondern auf dem gesamten organisatorischen Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes.beruhen. Allein das ergibt sich aus dieser Aussage.
Deswegen wird wohl - hierum kreisen die Auseinandersetzungen- fälschlicherweise von Ihnen unter Verwaltungsaufwand allein der administrative Aufwand für die Herstellung von Bescheiden im Rahmen der Abwasserabgabe betrachtet.
Das ist nach der Auffassung, wie wir sie haben, nicht richtig. Richtig ist jedoch, dass auch bei der lnitiierung, Durchführung und Überwachung der Maßnahmen nach dem von mir zitier
-Man kann unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, ohne einen Rechtsbruch zu begehen. Das sollten Sie mittlerweile auch kapiert haben, Herr Abgeordneter Dr. Braun.
(Beifall bei SPD und F.D.P.- Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen es auf eine Klage ankommen lassen! Sie fordern Klagen heraus, weil Sie es politisch nicht in den Griff bekommen!)
Im Übrigen ist auch schon darüber gesprochen worden, dass natürlich die Menschen, die mit dem Vollzug der Abwasserabgabe beschäftigt sind, nicht nur das machen, sondern im
Zum Beispiel sind der Umfang der staatlichen EinleiterOberwachung, bestimmte Abwasseranalysen der staatlichen Behörden zu nennen. Diese finden fast ausschließlich aus den Forderungen des Abwasserabgabenrechts ihre Berechtigung.
So steht nämlich dort zum Beispiel die Vier-von-FünfRegelung - das ist die Häufigkeit der Probeannahme -, Bestimmung von CSB, Fischtests oder Ähnliches. Das ergibt sich aus der Abwasserabgabe; denn anhand dieser Parameter kann überhaupt erst die Abgabe festgesetzt werden. Also braucht man Leute, die dies tun. Das sind diejenigen, die mit und über den Vollzug zu finanzieren sind.
Ich will nicht in die Tiefe des Entstehens der Abwasserabgabe einsteigen, vielmehr noch einmal darauf hinweisen, es gibt in dieser Frage untersch.iedliche Auffassungen, die allerdings nicht klar in ihrem Rechtsrahmen sind, wie es von der Opposition immer dargestellt wird. Man kann vortrefflich darüber streiten. Ich will nur noch einmal unterstreichen, dass die bisherige Praxis, Personal auch in diesen Größenordnungen aus der Abgabe zu finanzieren, überhaupt nichts Neues ist. Das wird seit 18 Jahren in diesem Land so praktiziert. Es wird seit
18 Jahren von den jeweiligen Haushaltsgesetzgebern, von den jeweiligen Mehrheitsfraktionen so akzeptiert.
Das ist die Grundlage für das Verwaltungshandeln der Landesregierung, im Besonderen der Wasserwirtschaftsverwaltung. Die Besonderheit ist, dass nach dem rheinlandpfälzischen Landesabwasserabgabengesetz die Entschei
abgabe zu finanzieren ist, dem Haushaltsgesetzgeber Oberlassen bleibt. Wir haben durchaus unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern auf der Grundlage des Bundesabwasserabgabengesetzes. Herr Hering hat schon darauf hingewiesen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch mit einer anderen Idee aufräumen. Es ist immer von den berühmten 30 % die Rede, die allein der Verwaltungsaufwand aus der Abwasserabgabe verschlingt. Dabei wird eines vergessen. Es geht nicht nur darum, was am Schluss in der Kasse übrig bleibt, sondern auch darum, was Ober Verrechnungen an Abwasserabgabe gegengerechnet wird. Dann kommen wir zu ganz anderen Zahlen.
Ich habe die neuesten Zahlen für das Haushaltsjahr 1999 vorliegen. Der Einnahmeposten beläuft sich auf insgesamt 61 Millionen DM; das ist sozusagen in der Kasse. Hinzugerechnet werden müssen ca. 40 Millionen DM, die im Wege der Verrechnung gar nicht in die Kassen kommen, sondern vor Ort den Gemeinden bei Investitionen gutgeschrieben
100 Millionen DM erwirtschaftet. An denen müssen sich die genannten Beträge für den Verwaltungsaufwand messen lassen. Dann kommen wir nicht einmal auf 30 %, sondern es dürften so etwa 15 % bis 16 % sein. Das ist sicher kein unverhältnismäßig hoher Anteil für die jeweiligen Verwaltungskosten.
Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Hering hat einen Vorschlag unterbreitet und auf die Diskussion verwiesen. Ich will unterstreichen, dass ich in der Frage völlig leidenschaftslos bin. Es soll sich keiner täuschen. Wenn der Haus
haltsgesetzgeberetwas anderes beschließt, dann werden wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausloten, um für die Beamtinnen und Beamten, die mit dem Vollzug
beschäftigt sind, minutiös - ich sage nur, das kostet auch Geld- festzulegen, wie viele Minuten sie pro Tag für die Ab
Wasserabgabe im Sinne der Idee des Haushaltsgesetzgebers - Landtag Rheinland-Ffalz- arbeiten. Das Iisten wir alles auf. Dann kann der Haushaltsgesetzgeber sagen, diese Minuten erkennen wir an, andere erkennen wir nicht an. Unter dem Strich kann am Schluss etwas herausgerechnet werden. Das kommt dann künftig in die Haushaltspläne hinein.
Der Weg, den Herr Abgeordneter Hering aufzeigt, ist richtig. Wir sind noch in der Diskussion mit dem Bericht des Rech
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Martini, die Debatte zeigt deutlich, dass die Grundfrage immer noch nicht geklärt ist.
- Ja, aus Ihrer Sicht heraus. Sie haben eine Auffassung. Der Rechnungshof und der Wissenschaftliche Dienst teilen diese nicht.
Er kommt auch aufgrund Ihrer Schilderung zu einer ganz anderen Auffassung. Diese andere Auffassung wurde von Ihnen in besonderer Weise gewürdigt, Frau Hatzmann. Sie sind es doch gewesen, die in der Presseerklärung deutlich gemacht hat, dass sich die Landesregierung in dieser Frage fehlerhaft
Sie sind es doch gewesen, die die Debatte angestoßen hat. Herr Hering, man mag wirklich noch einmal lange darOber debattieren und diskutieren, ob es richtig war, über diesen Antrag der CDU abzustimmen, ihn zu vertagen oder sonst etwas. Aufgrund der von der Ministerin geführten Debatte wä
-Das machen wir eben nicht. Frau Ministerin Martini hat ganz klar und deutlich gesagt, dass sie anderer Auffassung ist. Wie soll sie es umsetzen? Wie soll sie es umsetzen, wenn sie diese Auffassung nicht teilt, wenn sie der Auffassung ist, dass die 40 Millionen DM so verwendet werden, wie sie es versteht? Der Rechnungshof sagt, 8,8 Millionen DM sind zweckentfremdet worden. Unser Antrag -so ist er zu verstehen - war, die 40 Millionen DM so zu verwenden, wie es laut Gesetz, laut Feststellung richtig ist. Darum geht es.
ten auch hinter den Kulissen - - - Übrigens, Frau Martini, die Debatte wurde im Ausschuss abgebrochen. Zum Abschluss der Debatte wurde abgestimmt. Wir kamen nicht mehr dazu.
Ich habe die Frage an Sie gestellt, ob Sie bei Ihrer Auffassung bleiben, ob es ein Auftrag ist, sich jetzt dem zu widmen. Ich
will das nicht kleinrechnen - ich sage das ganz deutlich -, ob das 8,8 Millionen DM oder 7,5 Millionen DM oder 114 Stellen am Ende sind.
- Herr Hering, meinetwegen. Nur wenn es nicht als Auftrag begriffen ist, den das Parlament hier diskutiert hat, -- - Der Auftrag ist als Antrag eingebracht worden. Es ist deutlich geworden, dass Sie das teilen, sonst hätten Sie den Antrag nicht vertagt. Sie teilen doch diese Auffassung. Sie wissen doch, dass Sie auf dem falschen Weg sind.