Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Man stellt sich natOrlich zunächst die Frage, was die CDU mit der Aktuellen Stunde zu diesem Thema bezweckt. Man könnte meinen, der CDU ginge es darum, mehr finanzielle Mittel for das ökologische Ziel, das hinter der Abwasserabgabe
steckt, bereitzustellen. Aber dies kann nicht sein, sonst hätte die CDU vor vier Wochen hier im Hause nicht beantragt,
dass die bundesgesetzliche Rahmengesetzgebung in § 13 des Abwasserabgabengesetzes festlegt, dass der mit dem Vollzug des Gesetzes verbundene Verwaltungsaufwand aus der Abgabe heraus finanziert werden kann. Es war- Herr Leonhard, das haben Sie auch ausge'fOhrt- nicht die SPD, die damit begonnen hat, den Verwaltungsaufwand aus der Abgabe zu finanzieren, sondern UmweltministerTöpfer hat in RheinlandP1alz in demselben Umfang damit begonnen, wie wir das
heute noch tun. Wir halten das vom Grunde her auch fOr rich· tig, dass zunachst die Verursachet fOr die entstehenden Verwaltungskosten und ni.cht der allgemeine Steuerzahler herangezogen werden.
Wenn man eine solche Frage beurteilt, ob der Aufwand, den wir in Rheinland-P1alz aus der Abgabe finanzieren, zu hoch ist oder nicht, dann kann man auch den Vergleich zu anderen Bundeslandern anstellen. Wir stellen fest, dass andere Bundesländer zum Teil einen höheren Verwaltungsaufwand aus
der Abgabe heraus finanzieren als wir in Rheinland-Pfalz. Wir begrenzen das bei 20 % bis 25 %, wenn man das aktuelle
Wenn Sie den Vorwurf an die Umweltministerin richten, dann ist sie der falsche Adressat; denn Sie mossen die Besonderheiten in Rheinland-P1alz beachten. ln Rheinland-Pfalz ist im Landesgesetz geregelt, dass das Parlament im Haushalt
selbst die Höhe festsetzt, die im Verwaltungsvollzug aus der ·Abgabe heraus finanziert werden kann. Der Adressat der Kri
tik muss dann im Grunde der Landtag selbst sein, nicht die Ministerin, die aufgrundder Vorgaben, die ihr der Haushaltsgesetzgeber gemacht hat, gezwungen ist, dies so umzusetzen.
Es wird mit Aufgabe des Landtags und seiner Gremien sein, aktuell zu hinterfragen, ob diese Größe richtig gewählt wurde. Diese Diskussion ist seit Iangerem im Gang. Es wundert schon, dass nach zwei Jahren Diskussionsprozess die CDU das Thema zur Aktuellen Stunde macht. Die Beratungen in der RechnungsprOfungskommission sind nicht abgeschlossen.
Diese wird erneut im Mai tagen und dann zu Ergebnissen und Vorschlägen kommen. Diese werden wir auswerten. Deswegen haben wir die Verzögerung oder Verschiebung des Antrags beschlossen. Wir hättim den Antrag auch einfach ableh
nen können. Wir sind bereit, auch in der RechnungsprOfungskommission, und weil bei der Beratung des Stellenplans eine ahnliehe Fragestellung erneut aufgegriffen werden muss, hierOber zu diskutieren. Wenn man die Dimension betrachtet -es geht um 10 Millionen DM, also 20 % bis 25 % des gesamten Aufkommens der Abgabe, das finanziert wird -, dann sollten wir auch berücksichtigen, dass auch die AWEX- die Abwasserexpertengruppe- aus der Abgabe heraus finanziert wird und den Kommunen bis heute Ober 600 Millionen DM aufgrundihrer Arbeitgespart hat, weil sie effektive Vorschläge gebracht hat.
Ich glaube, wenn Sie bei den Empfangern und Zahlern der Abgabe nachfragen, ob sie diese Ausgaben fOr sinnvoll erachten, dann werden sie das mit einem klaren Ja beantworten.
(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber sie können nicht mehr sagen, das Land soll das bezahlen! Das ist doch kein Argument!)
spart werden kann, dann ist das gut investiertes Geld. Eines ist auch klar, da das Land Ober die Abgabenaufkommen hi· naus Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, werden unabhangig, wie man die Frage beantwortet, bei den Kommunen, bei den Betreibern der Anlage dieselben Gelder ankommen. Dann hat das also keine Auswirkung auf die GebOhrenzahlung der BOrgerinnen und BOrger. Deswegen halten wir das weitgehend fOr einen akademischen Streit. Wir werden der
Frage in diesem Jahr nachgehen. Wenn es Veranderungsbedarf geben sollte, werden wir darOber beraten, wann er vorzunehmen ist: im Verlauf der Beratungen zum Stellenplan oder, wenn es angezeigt ist, im nachsten Doppel haushalt.
Was Sie hier an Pirouetten und Wendungen vollführen, das kann Ihnen so schnell keiner nachmachen. Das haben Sie in
anderen Bereichen auch schon vorgefOhrt. Aber-das wird Sie nicht daran hindern, zugeben zu mossen--- Deswegen werden wir natOrlich versuchen, Sie festzuhalten und aus Ihren Pirouetten nicht weitere Tanze werden zu lassen.
- Herr Dr. Mertes, das wird uns sehr wohl gelingen. Das wer· den wir heute auch festmachen. Da können Sie nicht mehr heraus. Sie haben sich jetzt als SPD und als F.D.P. selbst mit in die P11icht genommen. Sie haben im Landtag zugestimmt.
Dann muss man sich natOrlich fragen, wie Frau Hatzmann zuerst zustimmen kann und dann hinterher sagt, das war doch
alles Quatsch und so kann man es nicht weitermachen. Das können Sie aber intern austragen. Das ist mir egal. Wir haben nicht zugestimmt. Des~egen können Sie auch nicht sagen, der Landtag ist verantwortlich, sondern die Mehrheitsfraktionen des Landtags sind verantwortlich.
- Dann mOssen Sie Ihre Verantwortung aber auch übernehmen. Dann müssen Sie handeln. Meine Damen und Herren, mir scheint, zum Handeln haben Sie keine Lust. Wir werden Sie aber noch zum Handeln bringen. Wenn Frau Hatzmann das allein nicht schafft, dann schaffen wir es vielleicht.
-Herr Dr. Mertes, machen Sie keine dicken Arme. Sie werden schon sehen, dass das nicht klappt, dass Sie so nicht durch
Meine Damen und Herren, spätestens seit dem 8. Dezember 1999 ist klar, die Abwasserabgabe in Rheinland-Pfalz wird seit Jahren- Sie haben das zugegeben-, auch schon unter Töpfer, zum Teil falsch verwendet, Herr Hering. Sie haben gar nicht widersprochen. Sie widersprechen auch nicht. Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe fließt zu einem großen Anteil in allgemeine Aufgaben der Gewässerüberwachung des Ministeriums. Das darf so nicht sein. Das steht erstens ein
mal im Bericht des Landesrechnungshofs. Wir haben dann aber zweitens auf Antrag der GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt und Forsten ganz klar und eindeutig das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.
Ich muss das noch einmal zitieren, weil Sie es nicht wissen wollen. Sie wollen es nicht hören. Darin ist ein ganz klarer Handlungsauftrag enthalten. Da können Sie mit all Ihren Pirouetten nicht heraus, Herr Hering. Im Gutachten heißt es - ich zitiere -:.,Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist zweckgebunden zu verwenden und hat der Erhaltung oder der Verbesserung der Gewässergüte zu dienen(§ 13 des Bun- desabwasserabgabengesetzes)."
Weiter heißt es: "Gemäß§ 16 Abs. 4 Satz 2 des Landesabwasserabgabengesetzes bestimmt der Haushaltsplan Näheres über die Verwendung des Abwasserabgabenaufkommens."
sind zwar die Mehrheitsfraktion, aber Sie können sich nicht über die Gesetze hinwegsetzen, auch wenn Sie das versu
Aber jetzt der entscheidende Satz aus dem Gutachten. Sie können darOber lachen. Das kann uns dann egal sein. Der entscheidende Satz aus dem Gutachten ist- ich zitiere-:.,Andere als im Bundesabwasserabgabengesetz ausdrücklich aufgeführte Verwaltungsmaßnahmen dOrfen aus der Abwasserabgabe nicht finanziert werden." Jetzt behaupten Sie einmal, das ist in Rheinland-Pfalz anders. Ich zitiere weiter:.Allein der Umstand, dass Ergebnisse allgemein wasserrechtlicher Tätigkeit der Behörden im Verfahren nach dem Bundesabwasserabgabengesetz verwertbar sind, macht die im Vorfeld angefallenen Kosten nicht zu solchen des Vollzuges des Abwasserabgabengesetzes. Die Obermäßig extensive Inter
pretation des § 16 Abs. 4 des Landesabwasserabgabengeset· zes durch das Ministerium für Umwelt und Forsten widerspricht daher den verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie dem Wortlaut und dem Zweck des Abwasserabgabengesetzes."