Protocol of the Session on February 16, 2000

Nach Auffassung unserer Fraktion wird der Gesetzentwurf drei Schwerpunkten gerecht. Zum einen werden Rechte und

Pflichten der zu überprüfenden Personen berücksichtigt. Zum anderen werden Vorschriften des Datenschutzes angewandt, und darüber hinaljs wird die erstmalige Aufnahme von Regelungen zu Sicherheitsüberprüfungen bei Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträgern nicht öffentlicher Stel!en a·ngewandt und komplettieren damit das Regelwerk.

Aus all den vorgetragenen Gründen stimmen wir diesem Gesetzentwurf des neuen Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes zu.

(Beifall der CDU und der SPD).

· Vizepräsident Schuler:

Das Wort hat Herr Kollege Schweitzer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon einmal überlegt, ob das Gesetz so geheim ist, dass man deswegen die fünf Minuten seine( Regezeit hindurch schweigt. Aber ich denke, dass der Inhalt des Gesetzes es rechtfertigt, einiges dazu zu.sagen, gerade weil es bisher gel

tende Sicherheitsrichtlinien aus dem Jahr 1995 ablöst.

Meine Damen und Herren, dies ist auch deshalb-notwendig, weil wir uns mit diesem Gesetz an der geltenden Bundesregelung orientieren, eine gesetzliche Umsetzung für das- Land Rheinland-Pfalz beschließen und damit.eine Harmonisierung zwischen dem Bund einerseits und den Bundesländern andererseits erreichen, die einen Auste~usch von Verschlusssachen zwischen diesen Ebenen ermöglicht und die für die Sicherheit des Staates und damit für die Sicherheit der Menschen unerlässlich ist.

Die Welt Ist leider nicht so, wie wir sie uns alle wünschen. Nachrichtendienste haben nach wie vor trotz einer Entspannungspolitik ~in-hohes Interesse an Deutschland.. Trotz einer Entspannungspolitik gibt es nach wie vor Massenvemichtungswaffen.

Die innere Bedrohung durch Organisierte Kriminalität bleibt ~

trotz eines qualitativen und quantitativen Ausbaus des Poli- _ zeiapparates bestehen. Um die Sicherheit des Staates als. Friedens- und Ordnungsmacht' zu gewährleisten _und die Si

.cherheft _seiner Bevölkerung sicherzustellen, brauchen wir

d~shalb eine gesetzliche Grundlage, die unsere -Werte in der· Verfassung schützt. Ich denke, dass dies-angesichtsder Debatte um- unsere Landesverfassung vor wenigen Minuten- so gesehen wird.

Weil dies aber so ist; muss sichergestellt werden, dass Frauen und Männer, denen Staatsgeheimnisse und Verschlusssachen anvertraut sind, loyal gegenüber dem' Staat, zuverlässig und Verfassungstreu sind. Dies soll mit den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes erreicht werden. Es definiert die Notwendigkeit einer Überprüfung bei den gebotenen Umständen des jeweHigen Risikos, nennt je nach Geheimhaltungsgrad die Arten der Sicherheitsüberprüfung~ und es sichert die Rechte· und Pflichten der betroffenen Personen einschließlich deren Ehe- und Lebenspartner. Es regelt auch den Umfang und die Grenzen der Datenverarbeitung un'd stelltsich er, dass die DurchführuQg der Sicherheitsüberprüfung nach

rechtsstaatliche~ Gesichtspunkten auf einer klaren gesetzlichen Grundlage erfolgt.

Wir bitten den Präsidenten des Rechnungshofs und den Datenschutzbeauftragten um Verständnis dafür, dass wir ihrem

~egehren, sie_ außerhalb dieses Gesetzes zu stellen, nicht Rechnung tragen können, weil wir den Grundsatz der Gleichbehandlung gewährt Wissen wollen.

· Meine _Damen und Herren, natürlich tangiert ein solches Gesetz einen hoch sensiblen Bereich; wenn es darum geht, die berechtigten Interessen der Staatssicherheit mif den Freiheitsrechten des Einzelnen gegeneinander abzuwägen. Deshalb ist es richtig, dass diEO Betroffenen von Anfang an in den Prozess einbezogen werden, indem nicht nur sie selbst zur Si

cherheitsüberprüfung ihre Zustimmung geben müssen, sondern auch ihre Ehe- und Lebenspartner, wenn diese ebenfails von dieser Überprüfung betro~fen sind. Ich denke-- dies sieht

die SPD-Landtagsfraktion so-, der Gesetzentwurf der Landesregierung.bietet dazu eine gute Grundlage.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ich erteile Herrn Kollegen Creutzmann das Wort.

Herr Präsident-, meine Damen und Herren! Das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz hat zur Aufgabe, die im staatlichen Interesse geheim zu haltenden Informationen, also_ Ver

schlusssachen, vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen. Das am 29. April 1994 in Kraft_getretene Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes machte eine Neufassung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes notwendig, da die Länder für den Geheimschutz·in ihrem·Bereich zuständig sind.

Der Umfang der Sicherheitsprüfung und damit die ·Intensität

der Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen unterliegen dem Grundsatz der Verhältni~mäßigkeit. Die F.D.P.-Fraktion ist der Auffassung, dass dies mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen ist. Da das Landessicherheitsüberprüfungsgesetz.in seinen Mindestanforderungen an Sicherheitsüberprüfungen auch die vertraglichen Verpflichtungen mit anderen Staaten und aus der Mitgliedschaft in über- und zwischenstaatlichen Einrichtungen, zum Beispiel Nato und EU, berücksichtigen muss, war der_ Kodifizierungsspielraum des Landesgesetzgebers begrenzt.

Wichtig für die F.D.P.-Fraktion war, dass das informationelle

- Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt und dass die Rechte und Pflichten der Betroffenen und der einbezogenen Personen in die Sicherheitsüberprüfung klar f~stgelegt )11/urden. Nach § 8 des Gesetzes bedarf die Sicherheitsü_berprüfung der Einwilligung der betroffenen Personen. Sofern diese verweigert wird, darf die Sicherheitsüberprüfung- nicht durchgeführt und die betroffene Person mit der sicherheitsempfi_ndlichen Tätigkeit nicht betraut werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung einen_ beachtlichen Zeitaufwand erfordert, muss es das Ziel sein, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. D.ies ist nach unserer Kenntnis der Landesregierung hervorragend gelungen. Die Gesamtzahl der Speicherungen des Landesverfassungsschutzes im Nachrich: tef]dienstlichiom Informationssystem - NADIS ·- betrug zum 31. Dezember 1998 laut Tätigkeitsbericht des.Verfassungs

schutzes 8 235 Personen, wovon etwa die Hälfte auf Sicher

- ~eitsüberprüfungen der Landes- und Kommunalbehörden für Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten im

Rahmen des Geheimschutzes entfielen.

Zum 31. Dezember 1991 betrug die Gesamtzahl noch 14 595 Per!;onen,. zum 31. Dezember-1995 10 886 Personen. Zum-31. Dezember 1996 waren es- noch 9 612 Personen, die im NADIS gespeichert waren. Anhand des Verfassungsschutzberichts lässtsich feststellen, dass zwischen 1.991 und 1998 ein Rückgang von 44 %, nämlich von 14 595 auf 8 235 Speicherungen im NADIS erfolgt ist.

Nach Angabe des Ministers des lnnern und für Sport in der öf

fentlichen Sitzung des lnnenaussc~usses wurden im Jahr 1998 nur noch 2 900 Personen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

ln Rheinland-Pfalzsind etwa 150 000 Landes- und Kommunalbedienstete- also 1,9%- als aktive sicherheitsüberprüfte Per

·sonen registriert. Dies relativiert die Bedeutung des Landessi

cherheitsüberprüfungsgesetzes. Trotzdem bittet die F.D.P.

Fraktion die Landesregierung, ihre begrenzten Einflussmöglichkeiten dazu zu nutzen, die Zahl der aktiven sicherheitsüberprüften Personen weiter zu vermindern·.

Wir wissen, dass der Geheimhaltungsgrad der Nato, des Bun- _ des und einzelner Länder die Vorgaben für den Personenkreis, bei dem eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden muss, eingrenzt. Jedoch h~t das Land Rheinland-Pfalz die Mögli.chkeit, seine eigenen Verschlusssachen so gering wie möglich zu halten. Wir wissen, dass das Ministerium des.lnnern und für Sportständig bemüh~ ist, die Verschlusssachen auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. ·

-Die F.D.P.-Fraktion stimmt deshalb dem vorliegenden Gesetz

entwurf der Landesregierung zu.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Recht von

Staat und Verwaltung, g~heim zu haltende Informationen vor Ken)'ltnisnahme durch Unbefugte zu schützen und dabei auch Sicherheitsüberprüfungen von Personen durchzuführen, die mit diesen Verschlusssachen umgehen, ist siCher ein wichtiges verfahrensrechtliches Gut, aber ein ebenso wichti-. ges demokratisc;hes Anliegen.

Auf der einen Seite sind die staatlichen Interessen berührt, genauer gesagt die Interessen von Regierung und Verwaltung an effektivem lind ungestörtem Verwaltungsvollzug, auf der anderen Seite ist aber natürlich auch die Frage der Gewaltenteilung, also zum Beispiel das Verhältnis von der Regierung zur Opposition, der-dann der Zugang zu den geheim gehaltenen Informationen verweigert wird, oder aucfl das

Verhältnis von Regierung und Medien tangiert. Dann werden natürlich auch die Rechte der von Sicherheitsüberprüfungen betroffenen Personen berührt, was in diesem Gesetz schwerpunktmäßig geregelt wird. Es handelt sich also um die Personen, die von Staats wegen mit sicherheitsempfindlichen Tä

tigkeiten betraut sind.