Protocol of the Session on January 19, 2000

ist auch zurückzuweisen.

Zuruf des Abg. B.erg, CDU)

Gegen die Stärkung cder ersten Instanz können wir beide doch nichts haben. Wirbeide können dagegen doch zunächst einmal nichts haben, die erste Instanz z·u stärken und so auszustatten, dass sie mit noch mehr Zeit die Fälle intensiver bearbeiten kann. (Berg, CDU: Sie wissen, dass das Unsinn ist!Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Das istdoch kein Unsinn! Das, was

Sie sagen, ist Unsinn!

- Herr Kollege Berg, wir können doch nicht einen ~eferenten

entwurf ganz und gar, ohne ihn sorgfältigst analysiert-zu haben- er ist zwischen den Jahren zum Referentenentwurf geworden-, (Berg, CDU: Das haben Sie doch

schon getan!}

in allen Einzelh':iten verwerfen. Ich habe nur gesagt, dass_die

se Reform - so wie sie angedacht ist - di~ Bedürfnisse eines

Fliichenlandes wie Rheinland-Pfalz, mit unterschiedlichen Gerichtsgrößen,.so nicht berücksichtigt. Ich lege Wert darauf:dass in einem Land wie Rheinland-Pfalz Justiz·- auch Rechtsmitteljustiz - in der Fläche vorhanden ist Ich bin der Meinung, dass die Bürger des Landes einen Anspruch darauf ha- __ _ ben, dass-der justizminister 9as auch so äußert.

Im Ül:>rigen geht die Diskussion zur Justizreform noch weiter. Dann wird man sehen, was letz\lich bei den Beratungen her

auskommt.

Sie haben auch das Problem der.Abschiebung ins Ausland angesprochen. Selbstverständlich teile ich die Meinung der Bundesjustizministerin, das·s dann, wenn dies möglich ist,_ eine -entsprechende Abschiebung stattfinden kann. Sie müssen

wissen, dass dies~ Äußerung der Frau Bundesjustizministerin auf Staatsverträgen beruht, d•e noch. von vielen ratifiziert werden müssen.

Außer der Bundesrepublik Deutschland hat dies, glaube ich,

_ nur· Moldawiim getan. Sie müssen wissen, dass nach diesen staatsvertragliehen Regelungen eine Abschiebung zur Ableistung der Haftstrafe im Heimatland nur möglich ist, wenn dieses Heimatland zustimmt. Das heißt, gegen die Zustimmung des Heimatlands ist dies Oberhaupt nicht möglich, sodass wir die Realitäten betrachten müssen. Allzu viel" Entlastung werden wir hiera·us nicht bekommen.

Im Großen und Ganzen ist der Justizhaushalt, wie er vorliegt, geeignet, die Arbeitsfähigkeit der Justiz in Rheinland-Pfalzsicherzustellen. Er ist insbesondere geeignet, die Arbeitskraft der Beamten optimal einzusei;zen und auch ihre Motivation aufrechtzuerhalten. Die Justiz ist äußerst motiviert. Sie hat sämtliche Maßnahmen, die erforderlich waren, um wieder Arbeitsfähigkeit herzustellen und aufrechtzuerhalten, in den vergarigenen Jahren klaglos, diszipliniert und unter Aufrechterha.ltung eines geordneten Betriebs ermöglicht. Mi:t

diesem Haushalt tun wir gut dara!:, diese Arbeitsfähigkeit der Justiz aufrechtzuerhalten.

(Beifall der F.o:P. und der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen '-'

nicbt vor. Wir sind· damii; am Ende der heutigen Plenarsit

Ich lade Sie ··mr ·morgen, Donnerstag, den 20. Januar, 8.30 Uhr, ein. Ich schließe die Sitzung undwünsche Ihnen ei