Umso überraschter war ich über Ihre Pressemitteilung heute Morgen, in der Sie ausgeführt haben, die Diskussion sei nur einige wenige Wochen alt. Das wundert mich schon, weil seit 2012 schon ein paar mehr Wochen vergangen sind. Deshalb kann ich mir den Zeitpunkt dieses Antrags auch nur mit dem anstehenden Europawahlkampf erklären, in dem Sie noch ein paar Punkte sammeln wollen. Aber sei es drum!
Sie betonen im Titel Ihres Antrags einen gemeinsamen, parteiübergreifenden Einsatz im Sinne der Sparerinnen und Sparer in Nordrhein-Westfalen.
Tatsächlich ist es so, dass es im europäischen Parlament genau dazu eine parteiübergreifende Initiative von deutschen Abgeordneten gab, und zwar über das gesamte Parteienspektrum von Linken über Grüne, CDU und SPD bis zur FDP.
Gemeinsam ist das Ziel verfolgt worden, die Interessen von Volksbanken und Sparkassen bei der Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung zu wahren. Dieses Ziel teilen wir als Grüne in NordrheinWestfalen selbstverständlich.
Wenn Sie nur die Überschrift Ihres Antrags, die nicht gerade kurz ist, zur Abstimmung gestellt hätten, könnten wir da auch gut mitgehen. Mit Blick auf den gesamten Antragstext tun wir uns damit aber ein bisschen schwer. Das möchte ich auch begründen.
Zunächst einmal ist es so, dass wir Grünen die Vollendung von Bankenunion und Kapitalmarktunion als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008/2009 befürworten und somit auch die Bankenregulierung. Einen Totalausschluss der europäischen Einlagensicherung – das klingt zwischen den Zeilen in Ihrem Antrag durch – können wir da nicht unterschreiben.
Auf europäischer Ebene wurde in den zurückliegenden Wochen über mehrere Pakete verhandelt, die die europäische Einlagensicherung betreffen. In diesen Beratungen lag ein Fokus auf der Harmonisierung von institutsbezogenen Sicherungssystemen. „Harmonisierung“ klingt ja auf den ersten Blick gut. Aber was dahintersteckt, ist speziell für Deutschland, Österreich und Spanien in der Tat keine gute Nachricht.
Insbesondere in diesen drei Ländern kommen institutsbezogene Sicherungssysteme zum Tragen, da es hier große Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt. Deutsche Sparkassen und Volksbanken sind nicht mit europäischen Großbanken vergleichbar und haben auch bereits ausreichende Sicherungssysteme. Insofern gehe ich an dieser Stelle ausdrücklich mit Ihnen mit. Die eigenständigen Sicherungssysteme müssen selbstverständlich bei der europäischen Einlagensicherung auch in Zukunft Berücksichtigung finden.
Ich bin durchaus für ein gesundes Selbstbewusstsein von Nordrhein-Westfalen, das für sich genommen ja auch viel größer ist als viele EU-Mitgliedsstaaten. Dennoch müssen wir schauen, dass wir uns da nicht verheben. Nordrhein-Westfalen hat als Bundesland keinen Einfluss auf die Debatten im europäischen Kontext.
Hinzu kommt, dass die aktuellen EU-Debatten keinen rechtsverbindlichen Charakter haben und somit auch keinen direkten Einfluss auf Nordrhein-Westfalen. Es besteht schlicht keine Notwendigkeit, sich in diesem Moment als Landtag Nordrhein-Westfalen dazu zu verhalten – außer man möchte damit Wahlkampf machen.
Im Übrigen ist der richtige Adressat neben den EUAbgeordneten auch die Bundesregierung. Die Federführung hierfür liegt beim Bundesfinanzministerium, also bei dem Bundesfinanzminister und Ihrem Bundesvorsitzenden. Ich gehe auch davon aus, dass es seine Aufgabe ist, im Rahmen seines Finanzministerkollegenkreises eine Mehrheit zu verhandeln. Wenn Sie das für sinnvoll halten und unterstützen wollen, werden Sie sicherlich andere Wege finden, als ihn über den Umweg der schwarz-grünen Landesregierung zu kontaktieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geehrte Herren! Mit diesem Antrag wird in sehr verdienstvoller Weise ein Problem auf die Tagesordnung gehievt, das durchaus als gravierend zu bezeichnen ist. Worum geht es?
Das deutsche Bankensystem ist von zwei Ebenen gekennzeichnet und außerdem von einer Drei-Säulen-Struktur geprägt. Die erste Ebene umfasst die kundenorientierten Kreditinstitute, um die es hier geht. Dort wird das Drei-Säulen-Modell von privaten Geschäftsbanken, öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten und Genossenschaftsbanken gekennzeichnet. Das gibt es sonst in Europa nicht.
Dieser Umstand ist Anlass für eine ärgerliche Entwicklung. Nicht erst seit der Bankenkrise 2008, aber erst recht danach sorgt man sich seitens der Regierungen darum, etwas Derartiges wie die Krise in Zukunft zu vermeiden. Gestärkt werden soll die Einlagensicherung der Banken, die den Bankkunden ihre Gelder erhält.
Die Sparkassen haben viel Geld und Arbeit in ein System gesteckt, in dem sie sich erfolgreich gegenseitig stützen. Das gilt auch für die Genossenschaftsbanken. Sie wollten damit auch verhindern, in ein europäisches System der Einlagensicherung gezwungen zu werden, in dem sie dann Institute stützen müssten, die rein vom Geschäftsmodell her schon weitaus größere Risiken eingehen als die Banken dieser beiden deutschen Säulen. Sie müssten dann auch weitaus größere Summen aufwenden.
Fatal ist das, weil die Sparkassen- und Volksbankkunden so die Gier anderer Institute mit hohen Summen absichern müssten.
Fatal ist das, weil Brüssel wieder einmal Besonderheiten in Deutschland nicht zu würdigen weiß und der große Gleichmacher alle Unterschiede einebnet und plattmacht.
Fatal ist das, weil damit das Subsidiaritätsgebot der EU-Verträge gebrochen wird, nach dem europaweit nur das geregelt wird, was nicht besser in den Einzelstaaten geregelt werden kann – und die Einlagensicherung der beiden Säulen kann erwiesenermaßen in Deutschland mindestens genauso gut erledigt werden.
Das alles bestätigt die Kritik der AfD an der EU. Sie hält ihre eigenen Zusagen nicht ein und greift unnötig krakenhaft in die Verhältnisse der Mitgliedsstaaten ein.
„Eine einheitliche europäische Einlagensicherung in der vorgeschlagenen Form ist nicht nur aufgrund der bestehenden dezentralen Sicherungssysteme überflüssig, sondern würde ebenso die Finanzmarktstabilität gefährden und vor allem zu einem ,Moral Hazard‘ in Bezug auf das Risikomanagement von Banken führen.“
Allerdings konnte ich mir das Lachen nicht verkneifen, als ich den Antrag gelesen habe. Es soll ein Grund dafür sein, dem Antrag zuzustimmen, dass Populisten nicht der Rücken gestärkt wird. Populisten sind ja die, die ohne Grund eine Gefahr aufbauschen, um Institutionen verächtlich zu machen – würden Sie sagen und damit die AfD meinen. Aber nun ist nicht nur die Gefahr da; sie verwirklicht sich auch. Was nun? Ist da nicht derjenige gefährlich, der bis zuletzt den Kopf in den Sand gesteckt und die Augen verschlossen hat, wie die FDP und die restlichen Altparteien? Sie haben der Entwicklung ihren Lauf gelassen, und Sie sind dafür verantwortlich, dass wohl wieder eine erfolgreiche regionale Variante in Europa verschwinden wird.
Die FDP wird sich in aller Vehemenz gegen eine europäische Einlagensicherung stellen – allerdings nur bis zur Europawahl am 9. Juni 2024. Dann wird der FDP-Finanzminister irgendeinen faulen Kompromiss auf europäischer Ebene mitmachen. Die Verhandlungen dazu beginnen sofort nach Schließung der Wahllokale.
Die Gefahr ist, dass die Banken in Europa so immer größer werden, im Falle einer Insolvenz das System gefährden und nicht mehr kontrolliert abgewickelt werden können. Und die kleinen deutschen Institute würden in Zusammenschlüsse genötigt, weil irgendein Eurokrat meint, sie seien instabil und/oder stän
den den Träumereien von einem europäischen Zentralstaat im Wege. Das ist natürlich auch schlecht für den gesamten Mittelstand. Die FDP jedenfalls macht keine faulen Kompromisse. Wir stimmen dem Antrag ganz zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Weiterentwicklung der Banken- und Kapitalmarktunion und die Schaffung eines echten Finanzbinnenmarktes in Europa sind ein wichtiges Projekt, das es voranzutreiben gilt, denn nur gemeinsam kann Europa international wettbewerbsfähig bleiben und die gesellschaftliche, ökologische und ökonomische Transformation meistern.
Es gibt genug privates Kapital auf der Welt, das für diese Investitionen zur Verfügung steht; es fließt nur leider weitgehend an Europa vorbei. Deshalb muss ganz sicher auch das Regulierungssystem in Europa verändert werden. Privates Kapital braucht verlässliche Rahmenbedingungen, einen verlässlichen Rechtsrahmen in der EU. Das erfordert ganz sicher auch Veränderungen in den Haftungsregelungen.
Trotzdem sind wir uns alle einig, dass sich die nationalen Einlagensicherungssysteme und ganz speziell die Institutssicherungssysteme der Volksbanken und Sparkassen in Deutschland bewährt haben. Diese müssen in ihrer Absicherungsfunktion erhalten bleiben.
Nicht zuletzt ist es nämlich den Institutssicherungssystemen zu verdanken, dass sich in Deutschland niemand Sorge um die Stabilität seiner Sparkasse, seiner Volksbank, seiner Genossenschaftsbank oder um seine Ersparnisse machen muss. Die Volksbanken und Sparkassen sind in Zeiten großer Verunsicherung ein wichtiger Stabilitätsanker für die Menschen vor Ort. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger darauf, dass ihre Ersparnisse in sicheren Händen sind, darf eben nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Das hat aber, soweit ich erkennen kann, derzeit auf europäischer Ebene auch niemand vor. Der aktuell diskutierte Vorschlag sieht die Einführung eines EDIS zunächst in der Variante eines bloßen Liquiditätstools vor, das den teilnehmenden Einlagensicherungssystemen für den Fall Darlehen gewährt, dass Mittel aus einer nationalen Einlagensicherung nicht ausreichen.
europäischen Einlagensicherungsfonds ansammeln müssen, und zwar auch auf Basis einer Positionierung des ECON – Sie haben eben schon gehört: in einer derzeit nicht verbindlichen Fassung. Die bisherigen Ausschussberatungen haben auf europäischer Ebene bislang zu keinem Mandat für Trilogverhandlungen geführt. Somit gibt es auch keine abschließende Positionierung des Europäischen Parlaments, über die verhandelt werden könnte oder müsste.
Ein konkretes Verfahren hin zu einer wirksamen Einigung über eine Einrichtung eines solchen Systems steht momentan nicht im Raum. Da wir derzeit auch eine nicht nur interessante Diskussion im Zusammenhang mit dem 9. Juni haben, sondern auch mangels einer Plenarberatung des Europäischen Parlaments wegen der bevorstehenden Europawahlen keine Rechtsakte mehr möglich sind, sind wir an der Stelle nicht in der Notwendigkeit, uns hier nun abschließend zu positionieren.
Genau wie die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich aber auch der Bundesfinanzminister bereits auf verschiedenen Ebenen für den Erhalt unserer nationalen Instituts- und Einlagensicherungssysteme ein. Die Landesregierung von NordrheinWestfalen, auch der Finanzminister persönlich, nutzen bereits seit Langem die Kontakte sowohl im Rahmen der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern als auch auf europäischer Ebene, um sich für die Sicherheit deutscher Spareinlagen einzusetzen. Zuletzt hat Nordrhein-Westfalen das im Bundesrat in Bezug auf das CMDI-Paket gemacht. Da bestand auch die Gefahr, dass man möglicherweise Institutssicherungssysteme in ihrer Funktion hätte aushöhlen können.
Die Landesregierung wird deshalb die Entwicklungen auf europäischer Ebene weiter verfolgen. Wir haben auch von uns aus schon unabhängig von den Aktivitäten des Parlaments den Bundesfinanzminister gebeten, uns in der nächsten Sitzung der Finanzministerkonferenz Ende Mai seine Einschätzung zur Situation, aber auch die Herausforderungen, die er sieht, um das entsprechend politisch zu beeinflussen, zu schildern.
Deshalb kann ich an der Stelle sicherlich sagen, dass wir in der Sache nicht auseinander sind und dass ich großes Vertrauen habe, dass der Bundesfinanzminister die Interessen Deutschlands an der Stelle sehr nachhaltig wahrnimmt. Wir sind uns auch unter den den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder parteiübergreifend einig. Ob man dazu eine parlamentarische Initiative dieser Art heute benötigt, mag das Parlament selbst entscheiden. – Herzlichen Dank.
des Abgeordnetenkollegen Herrn Witzel vor. Selbstverständlich können Sie auf diese von Ihrem Platz aus eingehen. – Herr Witzel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Finanzminister, dass Sie das Verhalten der Bundesregierung und auch des Bundesfinanzministers positiv erwähnt haben. Das ist auch völlig berechtigt.
(Lachen von Josef Hovenjürgen, Parlamenta- rischer Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung)