Protocol of the Session on September 16, 2020

Ihre Funktionäre und Mitglieder

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

bekämpfen die Meinungsfreiheit und zerstören damit das Fundament der Demokratie. Als Gegner der Meinungsfreiheit arbeiten Sie mit dem Werkzeug der moralischen Diffamierung

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Also, dass Sie nicht rot werden!)

und scheuen auch nicht davor zurück, durch Ihre jugendlichen Vorfeldorganisationen

(Eva-Maria Voigt-Küppers [SPD]: Ja, genau!)

wie die Antifa-Faschisten, Meinungsgegner mit physischer Drangsalierung einzuschüchtern. Insofern stehen Reden und Tun bei Funktionären und Mitgliedern der SPD häufig in einem diametralen Gegensatz zueinander.

(Beifall von der AfD)

Die Doppelmoral ist zu Ihrem Wesenskern geworden. Um Ihr eigentlich despotisches Wesen zu kaschieren, stellen Sie immer wieder einmal einen Antrag, der vordergründig ein hochwertiges Anliegen im Titel formuliert, in seiner Substanz aber wieder nur Banalitäten vorbringt, gewachsene Strukturen zerstören will und auf jeden Fall das im Titel angekündigte hehre Anliegen nicht erreicht bzw. es letztlich nicht einmal anstrebt.

Dies kann man auch bei diesem Antrag wieder feststellen. Der Titel suggeriert die Vorstellung, es gebe in der Schule keine Eltern- und Schülermitwirkung.

Sie müssten jedoch wissen, dass es in den Schulen und Kitas ein weit umfassendes Mitwirkungsrecht der Eltern und Schülerinnen wie Schüler gibt. Schülerräte, die Schülervertretungen, die Klassen- und Schulpflegschaften sowie die Schulkonferenzen sind in wichtige Schulprogrammentscheidungen eingebunden. Ohne diese Gremien könnten wichtige Entscheidungen im Bereich „Unterrichten und Erziehen“ gar nicht getroffen werden.

Selbst bei der Lehrereinstellung reden Elternvertreter mit. Sie können ebenfalls in Fachkonferenzen mitberaten und somit Rückmeldungen über Dinge geben, die gut oder nicht so gut gelingen.

Weiterhin gibt es die von Ihnen verlangte Geschäftsordnung für die Durchführung von Konferenzen und Pflegschaftssitzungen seit mindestens 15 Jahren. Übrigens ist das damals von Schwarz-Gelb an die Schulen geschickt worden.

In den meisten Schulen erhalten die Schülervertretungen für bestimmte Aktionen auch finanzielle Mittel aus dem Schuletat – das ist selbstverständlich –, die den Schulen meist als Pauschale vom Schulträger zugewiesen werden.

Alles, was darüber hinausgeht, ist ein reines Wunschdenken. Elternfortbildungen einzurichten und zu finanzieren, die Mitwirkungsakteure in die politischen Gremien der Gemeinde zu setzen und dann noch Elternvollversammlungen in einer Gemeinde oder Stadt abzuhalten, in der dann noch so etwas wie eine Stadtschulpflegschaft eingerichtet wird, geht völlig an der Realität und an den Möglichkeiten von Zeit und Bereitschaft der Eltern vorbei.

Übrigens ist auch die Zweckmäßigkeit sehr zweifelhaft, weil die Schulformen sehr unterschiedliche Bedarfe haben und schulformgleiche Schulen häufig in Konkurrenz zueinander stehen. Ich habe das in Münster erlebt, als vier Schulen geschlossen werden

sollten. In Münster gab es eine Stadtschulpflegschaft. Aber was glauben Sie, wie toll die Stadtschulpflegschaft für den Erhalt dieser Schulen gekämpft hat? – Dreimal dürfen Sie raten. – Gar nicht, weil die Angehörigen der Schulen, die erhalten geblieben sind, sich schon einmal auf die Räume der Schulen gefreut haben, die plattgemacht werden sollten.

Vergessen Sie Ihre Ideen, sie haben mit der Realität nichts zu tun. Was Sie mit Ihrem Antrag vorschlagen, überfordert außerdem die Eltern und Schüler, welche ihr Engagement in den Mitwirkungsorganen ehrenamtlich wahrnehmen; die Schulen haben oft Mühe und Not, überhaupt bereitwillige Eltern zu finden, die sich in ein Mitwirkungsgremium hineinwählen lassen.

Im Übrigen gibt es auch zentrale Elternverbände, die Eltern jede Form der Unterstützung anbieten. Sie saßen hier in der Elternkonferenz, und ich muss mich ehrlich wundern, wie larmoyant diese ganze Veranstaltung war. Die Elternverbände sind diejenigen, die die Eltern in den Schulen stützen müssen.

Letztlich ist das Gelingen der Mitbestimmung natürlich vom jeweiligen Engagement der verantwortlichen Eltern und Schüler sowie von der Bereitschaft von Schulleitungen und Lehrerkollegien abhängig, die Beratungs- und Entscheidungsverläufe auf Augenhöhe durchzuführen. Hier ist das menschliche Miteinander gefragt, das persönliche Engagement der jeweiligen Personen in ihren Rollen und Funktionen. Darum geht es Ihnen aber letztlich auch nicht.

Die gesamte Anlage dieses Antrags atmet den Geist der Bevormundung, des Zwangs, des Paternalismus. Alle Eltern und Schüler haben die Möglichkeit, das Schulleben mitzubestimmen. Sie sollten aber auch nicht dazu gezwungen werden. Halten Sie sich einfach an Wilhelm von Humboldt

(Zuruf von Frank Müller [SPD])

Hören Sie gut zu, Herr Müller –, der sagte – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:

(Zuruf von Frank Müller [SPD])

„Was nicht von dem Menschen selbst gewählt, worin er auch nur eingeschränkt und geleitet wird, das geht nicht in sein Wesen über, das bleibt ihm ewig fremd, das verrichtet er nicht eigentlich mit menschlicher Kraft, sondern mit mechanischer Fertigkeit.“

Wir brauchen keine mechanisch funktionierenden Menschen, sondern wir brauchen selbstbewusste Bürgerinnen und Bürger, die ihre Mitwirkung in der Schule wahrnehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Seifen. – Jetzt haben Sie mich natürlich herausgefordert, Herr Seifen. Sie haben einen großen Humanisten

zitiert – wir wissen, dass Sie dazu in der Lage sind –, der die SPD natürlich nicht pauschal als Demokratiefeinde verunglimpfen können wird. Das funktioniert nicht.

(Zuruf)

Nehmen Sie insofern diesen Ausdruck einfach einmal zurück. Er bewegt sich am Rande der Rügewürdigkeit; wir haben das eben überprüft. Ich denke aber, indem ich darauf hinweise, ist das geklärt, und außerdem kann man das der Partei, der SPD, genau nicht nachsagen. – Jetzt haben wir als nächste Rednerin Frau Ministerin Gebauer. Frau Ministerin, bitte schön, Sie haben das Wort.

(Zuruf von Frank Müller [SPD] – Gegenruf – Zuruf von Frank Müller [SPD]: Das kann ich gleich wiederholen! – Glocke)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines vorweg: Der Antrag richtet sich an Kita und Schule. Ich stehe heute als Schul- und Bildungsministerin hier für den Bereich Schule und werde ausschließlich dafür sprechen.

Liebe Frau Beer, Sie verkünden hier nicht nur Wahrheiten; das muss man einmal ganz deutlich sagen. Das, was Sie gerade gesagt haben, entspricht nicht der Wahrheit. Ich habe niemals angekündigt, dass es eine Version im Rahmen von LOGINEO für Eltern geben wird. Ich habe immer gesagt, es wird eine für Schülerinnen und Schüler geben. Alle Verbände, alle Gewerkschaften haben sich ganz ausdrücklich gegen den Einbezug von Eltern ausgesprochen.

(Zuruf)

Es handelt sich hier um Plattformen für Lehrerinnen und Lehrer im Austausch untereinander, im pädagogischen und didaktischen Austausch mit den Schülerinnen und Schülern, aber Eltern waren niemals angekündigt worden, Frau Beer. Das sollten Sie wissen, und Sie haben hier in diesem Zusammenhang gerade die Unwahrheit gesagt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Beer?

Nein, ich würde jetzt gerne fortfahren.

Keine Zwischenfrage. Bitte schön.

(Zuruf von Henning Höne [FDP])

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung sind Eltern- und Schülermitwirkung als ein Teil demokratischer Schule unerlässlich. Das unterstütze ich, das unterstützt die Landesregierung. Auch deshalb stehen wir seit Jahren in einem regelmäßigen Austausch mit den verschiedenen Elternverbänden und natürlich auch mit den Landesschülerinnen- und Landesschülervertretungen.

Ich darf Ihnen sagen, dass allein in diesem Jahr bisher sechs Termine mit den Elternverbänden im Beisein der Hausleitung stattfanden. Aber auch auf Arbeitsebene im Ministerium gibt es einen regelmäßigen, intensiven und gemeinsamen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Elternverbänden.

Hierbei werden natürlich intensiv die wichtigen Themen der Elternmitwirkung diskutiert, unter anderem die Elternmitwirkung auf kommunaler Ebene – zum Beispiel das überörtliche Zusammenwirken der Schulpflegschaften nach § 72 Abs. 4 des Schulgesetzes. Es geht natürlich um die große Frage „Beteiligung in Kommunen“, was den Schulausschuss anbelangt, aber es geht auch um mögliche Finanzierungsfragen.

Über all das stehen wir in einem engen Austausch. Daran sehen Sie, dass wir auch ohne Kommission mit den Elternvertretungen ihre wichtigen Belange diskutieren.

Ich möchte jetzt gerne zu dem kommen, was wir konkret zur Stärkung der Elternvertretungen unternommen haben.

Am 27. August 2019 und am 27. August 2020 fanden Gespräche zwischen den Elternverbänden und meiner Abteilung 2, der Rechtsabteilung, statt, in deren Folge folgende Regelungen in das 15. Schulrechtsänderungsgesetz mit aufgenommen wurden:

Das Recht der Einsichtnahme in die Niederschrift der Mitwirkungsgremien – auch ein lang gehegter Wunsch – ist jetzt durch die Pflicht zur Übersendung der Niederschrift ersetzt worden. Die Kannregelung zur Beschlussfassung über eine Geschäftsordnung für Mitwirkungsgremien an Schulen sowie über eine Wahlordnung ist in eine Sollbestimmung geändert worden.

Es wurde zudem vereinbart, zukünftig jährlich zu Beginn des Schuljahres eine SchulMail mit Informationen zum Thema „Elternmitwirkung“ an alle Schulen zu versenden. Das ist zum Schuljahr 2020/2021 auch tatsächlich erstmals geschehen.

Am 4. März dieses Jahres fand ein weiteres Gespräch der Abteilung 2 mit den Elternverbänden und den kommunalen Spitzenverbänden statt. Hier wurde vereinbart, dass die Informationsbroschüre – über die hier auch schon gesprochen worden ist, nämlich das Elternmitwirkungs-ABC – gemeinsam

überarbeitet werden soll. Und die KSVen haben zugesagt, die Nutzung einheitlicher E-Mail-Adressen für Schulpflegschaften über die Schulträger zu klären.