Protocol of the Session on September 16, 2020

Hier geht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, der Ende August veröffentlicht worden ist, in die richtige Richtung. Um die Gefahr weiterer Missbrauchstaten durch Tatverdächtige zu verringern, sieht er eine Anpassung der Vorschriften über die Untersuchungshaft vor. Künftig soll die schwere sexualisierte Gewalt gegen Kinder in den Katalog des § 112 Abs. 3 der Strafprozessordnung aufgenommen werden. Damit wird der Erlass eines Haftbefehls bereits dann ermöglicht, wenn die Haftgründe der Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen sind.

Wenn die Fraktionen dieses Hohen Hauses eine Erweiterung wollen, unterstützt die Landesregierung dies gerne, so wie es heute mit einem Teil des Antrags erfolgen soll. Denn wir wollen auch hier, dass sexualisierte Gewalt künftig unter erleichterten Voraussetzungen Untersuchungshaft nach sich ziehen kann.

Zum anderen müssen wir den Handel mit sogenannten Kindersexpuppen beenden. Diese widerlichen Sexspielzeuge sehen aus wie Kinder und Jugendliche und sind auch so groß wie sie. Für Preise zwischen 300 und 1.000 Euro kann man sich über das Internet ein Kind seiner Wahl aus Silikon bestellen. Die Puppen kommen aus dem Ausland. Auch wenn uns keine Forschungsergebnisse vorliegen, erkennen Therapeuten darin eine große Gefahr, den Einstieg in den realen Missbrauch gleichsam einzuüben. Diese Puppen festigen die Pädophilie und bahnen den Weg in die sexualisierte Gewalt an Kindern.

Dem Zoll, der die Einfuhr unterbinden könnte, sind derzeit die Hände gebunden. Deshalb müssen die Verbreitung, die Einfuhr, der Erwerb und der Besitz von Kindersexpuppen in Deutschland umfassend unter Strafe gestellt und auch europaweit geächtet werden. Andere Länder, beispielsweise Dänemark, sind da schon ein Stück weiter. Deutschland muss, zumal in Zeiten der EU-Ratspräsidentschaft, hier zügig tätig werden.

Mit ihren gemeinsamen Anträgen setzen die Fraktionen von CDU und FDP nicht nur ein wichtiges Zeichen, sondern geben konkrete Handlungsempfehlungen, wie die sexuelle Gewalt an Kindern wirksam bekämpft werden kann.

Nach den Reden meiner Vorrednerin und meines Vorredners bin ich zuversichtlich, dass alle Fraktionen dieses Hauses diese Initiative mittragen und den Anträgen zustimmen werden.

Frau Schäffer, noch einmal zu Ihnen: Über die Fortbildung von Familienrichtern sollten wir mal in einem Arbeitskreis zu einem anderen Zeitpunkt nachdenken. Es ist nicht ganz einfach – von den Themen her schon, aber nicht in der Verpflichtung. Aber bereit sind wir dazu sicher. Wenn Sie einmal in das Programm der Rechtsakademie in Recklinghausen schauen, sehen Sie, dass dort schon beachtliche Angebote enthalten sind. Aber vielleicht können wir auch da besser werden. Also lassen Sie uns darüber sprechen.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Biesenbach. – Als nächste Rednerin hat nun für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Schulze Föcking das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das erste Mal durch einen Polizisten auf solche Sexpuppen hingewiesen wurde, wurde mir, offen gestanden, übel. Ich war fassungslos und konnte nicht glauben, dass tatsächlich Sexpuppen im Kinderformat hergestellt und öffentlich angeboten werden dürfen.

Ich spreche von Puppen, die wie echte Menschen aussehen, wie kleine nackte Mädchen und Jungen. Sie sind aus Silikon und extrem realistisch. Der Käufer kann nicht nur Größe und Format von primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen bzw. Körperöffnungen auswählen, sondern auch ein Heizsystem ordern, um die Befriedigung besonders realistisch zu gestalten.

Frei zugänglich kann man diese Kindersexpuppen nahezu anonym im Internet erwerben, und das nicht etwa im Darknet, sondern bei sehr großen und uns allen bekannten Onlineplattformen bzw. Versandhändlern. Es reichen schon wenige Klicks. Meine Kollegin Angela Erwin hat absolut recht: Die Hemmschwelle zum Kauf ist äußerst gering.

Frau Kopp-Herr, ich habe mit Ärzten von „Kein Täter werden“ hier in Düsseldorf gesprochen. Sie arbeiten mit Pädophilen und bieten Therapien an. Ihre Meinung war sehr klar. Ich zitiere mit Erlaubnis: Aus klinischer Sicht ist eine Erhöhung der Risikofaktoren durch die Nutzung naheliegend. Handlungen an einer wirklichkeitsnahen Puppe können kognitive Verzerrungen begünstigen und daher das Risiko eines Übergriffs auf ein Kind erhöhen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die NRW-Koalition ist sich einig, dass hier gehandelt werden muss. Ich freue mich, dass auch andere Fraktionen zustimmen; denn solche Puppen können als Einstiegsdroge und Hemmschwellensenker wirken. Wir müssen hier als Verantwortungsträger handeln. Deshalb bin ich dankbar für diesen Antrag.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist eine bittere gesellschaftliche Realität, und das nicht erst seit den schlimmen und verstörenden Missbrauchsfällen von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster sowie vielen weiteren Fällen, die endlich an die Öffentlichkeit gelangen.

Wir haben es in jedem einzelnen Fall mit dem Mord an einer Kinderseele zu tun. Denn während die Täter ihre Strafe irgendwann verbüßt haben und wieder in den Alltag zurückkehren, ist es das Schicksal der missbrauchten Kinder und Jugendlichen, oft ein Leben lang – ein Leben lang! – an den psychischen und physischen Folgen leiden zu müssen. Ein Missbrauch an Körper und Seele hinterlässt furchtbare Spuren, tiefe Spuren.

Deshalb ist es absolut richtig, dass diese Landesregierung alles in ihrer Macht Stehende tut, um Kinder

und Jugendliche vor Missbrauch, vor dem Mord an ihrer Seele zu bewahren.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Gleichzeitig müssen wir alles tun, um präventiv Sorge dafür zu tragen, dass Menschen mit einer krankhaften pädophilen Veranlagung nicht den Schritt zum Seelenmord gehen und zu Tätern, zu Pädokriminellen an unschuldigen Kindern und Jugendlichen werden.

Der vorliegende Antrag zum Verbot von Kindersexpuppen ist ein wichtiger und richtiger Beitrag dazu. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihn mitgestaltet haben und heute unterstützen.

Frau Schäffer, dies ist ein Baustein – ein Baustein von vielen. Es folgen weitere. Es ist gut und ein wichtiges Zeichen, wenn wir uns hier einig sind. Kinder sind ansonsten schutzlos ausgeliefert, wenn wir Erwachsenen nicht aufstehen, gemeinsam hinschauen und handeln.

Die allermeisten Kinder wachsen mit Liebe und in Geborgenheit in ihren Familien auf. Das gilt aber leider nicht für alle. Genau diese Kinder und Jugendlichen verdienen unsere größtmögliche Anstrengung, um sie vor sexueller Gewalt und vor Übergriffen zu schützen. Lassen Sie uns gemeinsam alles dafür tun. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schulze Föcking. – Als nächster Redner hat nun Herr Kollege Bialas für die Fraktion der SPD das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind hier nicht primär in einem Überbietungswettbewerb, mit welchem noch drastischeren Vokabular wir die Taten benennen. Es kommt auch nicht darauf an, was wir dabei empfinden, was wir dabei denken oder meinen, sondern einzig darauf, was die Kinder schützt und was den Kindern hilft.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Lassen Sie mich vorab aber noch etwas anderes sagen: Homophobie hat mit dem Geiste dieses Hauses nichts zu tun.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP)

Homophobie hat zum Glück auch mit den Haltungen der Menschen im Land immer weniger zu tun, und das ist gut so.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Es ist gut, Kinderschutz jenseits von Reden rechtlich immer weiter zu verankern. Es ist gut, jenseits von Absichtserklärungen, markigen Worten, dem Verweis auf Moral und Selbstverpflichtung Kinderrechte in der Rechtsetzung zu stärken. Es ist gut, auch in alle Winkel zu sehen, und es ist gut, auf breiter Ebene konsequent vorzugehen. Vor allen Dingen ist es gut, den Delikten der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern auch strafprozessual endlich stärker ihren verwerflichen Charakter zuzuordnen.

Aber die Rechtsetzung ersetzt nicht die Rechtswahrnehmung. Setzung und Wahrnehmung gehören eben eng zusammen. Es ist nichts dadurch gewonnen, Regeln zu verändern, ohne sie auch konsequent umzusetzen.

Wir haben uns gestern im Untersuchungsausschuss – Verena Schäffer hat es gerade angesprochen – knapp neun Stunden lang sehr genau angeschaut, dass hier klar strafrechtliche Tatbestände des schweren sexuellen Missbrauchs gegeben waren. Da musste man nur eine kurze Textpassage durchlesen.

Aber es führte zu keinen konsequenten Handlungen im Hinblick auf Inhaftnahme oder Durchsuchung. Man hat richtigerweise das Kind in Obhut genommen, was gut war. Man hat aber nicht gleichzeitig eine Durchsuchung und eine Inhaftnahme durchgeführt. Dies hatte zur Folge, dass der Täter mehrere Wochen Zeit hatte, Beweise zu vernichten, was er wohl auch getan hat.

Das heißt: Die rechtlichen Grundlagen waren hier gegeben. Sie mussten nur entsprechend umgesetzt werden. – Wir dürfen uns nicht in der falschen Sicherheit wiegen, zu meinen, dass gesetzliche Änderungen, wenn wir sie nur herbeiführen, dann auch richtig umgesetzt werden. Auch da müssen wir weiter sehr klar hinschauen. Das zeigt der Fall „Lügde“.

Andere Fälle beschäftigen uns ebenso. Da geht es um eine notwendige Verknüpfung; denn die Feststellung des Besitzes von kinderpornografischem Material geht eng einher mit dem Verdacht des sexuellen Missbrauchs, wenn sich ein Kind in Zugriffsnähe des Täters befindet. Das ist beispielsweise im Fall „Münster“ so. Auch hier geht es darum, dass wir schlicht und ergreifend Verdachtsmomente und Rechtsgrundlagen, die wir haben, zusammenführen, zusammendenken und tätig werden.

Das zweite Thema ist das der Sexpuppen. Wenn wir annehmen, dass Puppen den realen Missbrauch anregen können, müssen wir das ebenfalls für den Konsum von Kinderpornografie annehmen können – zumindest, dass das sehr nahe beieinanderliegt.

Was die Sexpuppen angeht, so bin ich relativ nahe bei Verena Schäffer; denn bezüglich der Puppen

befinden wir uns in einem Spannungsverhältnis und auch in einem Wissensdilemma, ob es uns passt oder nicht. Ich meine, mir passt es nicht, dass es so ist. Aber man muss zumindest ehrlich sein und sich anschauen, wie die Verhältnisse sind. Denn zum einen könnten die Puppen in der Tat als Ventil dienen. Zum anderen können sie aber ein wesentlicher Schritt in Richtung des tatsächlichen Auslebens der pädophilen Neigung sein.

Um es ganz klar zu sagen: Es gibt leider oder zum Glück – ich weiß nicht, wie man das ausdrücken soll – eine größere Zahl von Menschen mit pädophiler Neigung als Menschen, die als Täter in Erscheinung treten. Das heißt: Zum Glück leben viele diese Neigung nicht aus. – Es ist schon wichtig, sich damit zu beschäftigen, was wir tun können, damit das auch so bleibt, damit also Personen mit derartigen Neigungen nicht reale Handlungen an realen Kindern vornehmen. Auch das ist nötiger und enorm wichtiger Opferschutz.

Welches Argument hier schwerer wiegt, welche Annahme richtig ist, vermag ich leider nicht zu sagen. Das vermögen auch Experten nicht zu sagen. Sie sind insoweit durchaus unterschiedlicher Ansicht.

Auch in anderen Zusammenhängen, beispielsweise bei der Coronadiskussion, sehen wir, wie wichtig wissenschaftliche Arbeiten und Daten sind. Aber wir sehen auch, dass diese falsch sein können oder dass sich Annahmen durch neuere Erkenntnisse verändern. Das ist der Kern von Wissenschaft.

Aber wir Politiker müssen nun entscheiden. Es ist wichtig, dass wir uns dabei bewusst sind, dass unsere Entscheidungen auch falsch sein können.

Daher sind zwei Dinge, glaube ich, sehr wichtig, gerade im Zusammenhang mit diesen Gesetzesvorhaben oder Initiativen, nämlich erstens, tatsächlich auch zu entscheiden und Verantwortung zu tragen und nicht nichts zu machen, und zweitens, die Datenbasis unserer Entscheidungen weiterhin zu beachten und von der Wissenschaft zu fordern, weitere Daten zu liefern. Es geht also darum, ganz konkret auch in dem Feld der Pädophilie weiter zu forschen und die jeweiligen Erkenntnisse immer auch mit einzubeziehen.

Denn auch wenn ich etwas nicht mag, ist es ja dennoch sträflich, wegzuschauen. Wir müssen hingucken. Wir müssen zum Schutz der Kinder auch in diese Abgründe gucken.

Daher entscheiden wir uns heute ganz bewusst dafür, dass die Einfuhr und vor allem auch der Erwerb und Besitz von Sexpuppen, die Kinder, selbst kleinste Kinder, darstellen, unter Strafe gestellt werden; denn wir gehen davon aus, dass die Nutzung der Puppen deutlich eher zur Reduktion der Barriere beiträgt, dass dadurch also noch nicht real tätige Pädophile die Kontrolle über den Triebverzicht verlieren

und sich dann einem realen Opfer zuwenden. Wir neigen dieser Meinung eher zu als der anderen, dass die Puppen der reinen Ersatzbefriedigung dienen und vom lebenden Menschen wegführen.

Zahlreiche Aussagen, gerade von pädosexuellen Männern, die sich in therapeutischer Behandlung befinden, deuten in die erste Richtung, nämlich des schleichenden Verlustes der Kontrolle und damit eines weiteren Schrittes in Richtung lebendes Opfer, also einer echten Vorbereitung für reale Taten an realen Kindern.

Das gilt es zu verhindern. Daher stimmen wir beiden Anträgen zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)