Lieber Herr Präsident, bei Ihnen möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken. Sie sind für uns ein wichtiger Ansprechpartner. Sie haben immer ein offenes Ohr, wenn es um den Petitionsausschuss geht. Dafür möchte ich mich stellvertretend auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen noch einmal ganz herzlich bedanken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf!
Herzlichen Dank. Ich nutze diese Gelegenheit, um a) dem – wie wir es gerade gemerkt haben – engagierten Vorsitzenden Serdar Yüksel sowie b) allen Mitgliedern des Petitionsausschusses und c) allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Landtagsreferates für ihre engagierte Arbeit herzlich zu danken.
Für viele Menschen im Land sind die Petition und damit auch der Petitionsausschuss häufig die letzte Hoffnung, um für ihr wichtiges Anliegen Gehör zu finden oder auch in einem speziellen persönlichen Notfall Hilfe zu bekommen. Ich denke, auch dafür gebührt allen Beteiligten ein ganz herzliches Dankeschön.
Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner antworten wird. Er hat nun das Wort. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auf die Anfrage des Abgeordneten Wolf zu den Kosten darf ich Ihnen
Der Herr Ministerpräsident reiste am 7. September 2020 in seiner Eigenschaft als Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags für die deutschfranzösische Zusammenarbeit auf Einladung von Staatspräsident Macron nach Paris.
Nach Maßgabe der geltenden Staatspraxis trägt das Auswärtige Amt die Reisekosten für den Bevollmächtigten und für den an seinen Zusammenkünften mit einem französischen Regierungsmitglied teilnehmenden Personenkreis. Die Durchführung und Abwicklung der Reise entsprach ebenfalls der etablierten Staatspraxis, wie zuletzt auch seine Vorgänger Olaf Scholz und Peter Tschentscher dieses praktiziert haben.
Zur Einordnung möchte ich auf folgenden Aspekt hinweisen: Die konkrete Rechtsstellung des Bevollmächtigten ergibt sich aus der Bund-Länder-Vereinbarung aus dem Jahre 1969, der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder zur Durchführung des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit.
Vielen Dank. Frau Präsidentin! – Herr Minister Holthoff-Pförtner, inwiefern werden Umweltgesichtspunkte bei der Planung von Dienstreisen des Ministerpräsidenten berücksichtigt?
Es war die Frage, warum der Ministerpräsident ein Flugzeug benutzt hat und nicht mit dem Pkw gefahren ist. Ist das richtig?
Es ging um die Frage: Werden Umweltgesichtspunkte berücksichtigt bei der Frage, welches Verkehrsmittel eingesetzt wird?
Die Planung der Reise obliegt dem Ministerpräsidenten nur sehr eingeschränkt. Die Planung liegt beim
Auswärtigen Amt, auch bezogen auf die Durchführung, sodass die Aspekte des Ministerpräsidenten in der Hauptsache sind, dass die Reise möglich ist und die Einladung des Präsidenten angenommen werden kann.
In dem Rahmen berücksichtigt der Ministerpräsident dann bei der Erwägung der Möglichkeit auch Umweltgesichtspunkte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Minister. – Wurde für diesen Kurzstreckenflug eine freiwillige CO2-Abgabe gezahlt?
Ich nehme an, dass der Ministerpräsident, wie jeder hier in diesem Raum, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Mir ist nicht erklärt worden, dass er keine Maske getragen hat.
Ich denke, es gibt wirklich akustische Probleme. Es tut mir leid, ich kann das leider von hier oben nicht regeln. Ich rufe erst einmal die nächste Abgeordnete auf, oder sind Sie in der Lage …?
Entschuldigung. Auf die Kostenträgerschaft für die CO2-Abgabe hat der Ministerpräsident keinen Einfluss, weil die Reise von der Bundesregierung organisiert wird. Das ist eine Leistung des Auswärtigen Amtes, auf die der Ministerpräsident keinen Einfluss nimmt. Er reist im Status eines Bundesministers. – Habe ich Sie wieder falsch verstanden?
Vielen Dank. – Die nächste Frage, Herr Minister, stellt Ihnen die Frau Abgeordnete Blask von der SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Minister, wie viele Mitarbeiter des Landes haben den Ministerpräsidenten auf der Reise nach Paris begleitet?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Dr. Holthoff-Pförtner, muss das Land dem Bund die Flugkosten für die eine Person aus der Staatskanzlei, die den Ministerpräsident begleitet hat, und die Personenschützer erstatten?
Nein, ich bleibe bei der Antwort, die ich am Anfang gegeben habe. Dem Land sind durch die gesamte Reise überhaupt keine Kosten entstanden, auch keine Kosten außerhalb der Reisekosten oder Teile der Reisekosten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Minister Dr. Holthoff-Pförtner, wäre es denn gegen die Staatspraxis gewesen, sich für den TGV bzw. den Thalys zu entscheiden bzw. wäre das denn auf Wunsch des Ministerpräsidenten auch grundsätzlich möglich gewesen?
Die Entscheidung des Ministerpräsidenten, die vom Auswärtigen Amt vorgeschlagene Reise so zu wählen, war ausschließlich von der Einladung des Staatspräsidenten geprägt, denn diese hätte anders nicht angenommen und durchgeführt werden können. Aufgrund der Termine der Staatskanzlei hat Herr Ministerpräsident diesen Weg angenommen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Wolf stellt Ihnen jetzt erneut eine Frage. Damit sind Ihre Fragemöglichkeiten auch erschöpft.
Vielen herzlichen Dank. – Dann würde mich jetzt noch interessieren, wann der Ministerpräsident mit der Maschine in Paris angekommen und wieder abgereist ist.
angezeigt: Die Maschine ist am 07.09. um 16:00 Uhr in Paris angekommen und hat Paris um 18:30 Uhr verlassen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann können wir gemeinsam feststellen. … – Entschuldigung.
(Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales bespricht sich mit einem Mitar- beiter.)