Protocol of the Session on August 26, 2020

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf liegt in der zweiten Lesung unverändert vor. Ich verweise auf meine Rede in der ersten Lesung. Auch daran hat sich nichts geändert. Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der zweiten Lesung zu. – Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

(Beifall von der SPD, der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Kollege. – Herr Lenzen spricht nun für die FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich meinen beiden Vorrednern anschließen. Im Ausschuss gab es hierzu keinerlei inhaltliche Diskussion. In der Richtung waren sich alle Fraktionen einig. Der Gesetzentwurf in zweiter Lesung wurde auch entsprechend einstimmig angenommen. So wird auch unsere Fraktion dem heute wieder zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Lenzen. – Für die grüne Fraktion hat nun Herr Mostofizadeh das Wort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Vorrednern anschließen. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Es gab keinerlei Dissens in den Beratungen. Deswegen macht es wenig Sinn, die Tagesordnung heute in die Länge zu ziehen. Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass damit nicht verbunden ist, dass die Kritik an möglichen anderen Gesetzen verstummt ist. Hier geht es um die

technische Umsetzung. Der können wir zustimmen. Das machen wir auch. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Mostofizadeh. – Frau Walger-Demolsky spricht nun für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es in der Tat in erster Linie um redaktionelle Anpassungen des Ausführungsgesetzes zum SGB II. Selbstverständlich stimmen wir der Entlastung der Kommunen von den zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung, kurz KdU, für anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte, die sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende befinden, zu. Die Kommunen tragen die Hauptlast bei der Integration, aber auch bei der Versorgung vieler Menschen. Daher ist das durchaus wichtig.

Auch gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Mitteilungspflichten des Landes um die Höhe der Gesamtausgaben für Kosten und Unterkunft ist selbstverständlich nichts einzuwenden. Ich könnte also hier meine Rede schon beenden,

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

aber ich bin ja nicht dazu da, um Ihnen eine Freude zu machen.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Damit haben wir auch nicht gerechnet!)

Ich bin da, um Ihnen und dem Bürger die Absurdität Ihres Handelns vor Augen zu führen. Es geht hier um Mittel im Weiteren für anerkannte Asylbewerber und Schutzberechtigte, die sich in Grundsicherung befinden, Menschen, die absehbar ein längeres oder dauerhaftes Bleiberecht haben.

Wie reduziert man diesen Bedarf? – Das wissen wir. Es steht in enger Verbindung mit der Frage, wie man aus der Grundsicherung herauskommt. Ganz einfach: durch Arbeit.

Aber ist das wirklich so einfach, wie immer suggeriert wird oder wurde? – Natürlich nicht. Natürlich ist es das nicht. Es sind Menschen gekommen, die zum Teil aus verschiedensten Gründen in ihrer Heimat nicht einmal alphabetisiert wurden. Wir fangen also quasi bei null an, haben aber kein unbeschriebenes Blatt vor uns. Die Menschen bringen vieles mit, und nicht alles erleichtert die Integration und schon gar nicht die Integration in unsere Arbeitswelt, die sehr hohe Anforderungen stellt.

Wir weisen seit Jahren aus diesem Grund darauf hin, dass sich all Ihre Anstrengungen bei Integration und

Qualifikation genau auf diese Gruppe konzentrieren müssen.

Aber was macht die Landesregierung? – Aktuell freut sich Minister Stamp über 50 Millionen Euro in die Arbeitsmarktintegration von Ausreisepflichtigen und Geduldeten bzw. von Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden. Ich spreche von dem Programm „Gemeinsam klappt‘s“. 50 Millionen Euro für Integration von Menschen, die kein dauerhaftes Bleiberecht haben oder über deren Bleiberecht noch gar nicht entschieden ist.

Wer sich anschaut, wie groß die Baustelle bei der Integration der anerkannten Asylbewerber und Schutzberechtigten noch ist, um die es in diesem Gesetz nämlich geht, der wird doch erkennen, es wäre ganz offensichtlich besser gewesen, in diese Zielgruppe zu investieren. Vermutlich hätte eine solche Investition dazu beigetragen, die Kommunen auf einem viel sinnvolleren Wege, zumindest teilweise, von Kosten für Unterkunft und Heizung zu entlasten.

Daher fordere ich Sie heute wieder auf, Programme richtig zuzuordnen, Aufenthaltshilfe für die, die ankommen, Ausreisehilfe für die, die kein Bleiberecht haben, und Integrationshilfe für die, die absehbar bei uns bleiben werden. Nur so ist und bleibt das Asylrecht zukunftsfähig und tragbar.

Wir werden dem Antrag selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mich für die Landesregierung ganz herzlich für die zügige Beratung bedanken und freue mich darüber, dass alle Fraktionen zustimmen. Das war´s.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Minister Laumann. – Dann liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 17/9924, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9300 unverändert anzunehmen. Wir stimmen also nun ab über den Gesetzentwurf Drucksache 17/9300 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Sehen wir auch nicht.

Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/9300 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet.

Ich rufe auf:

18 Sonntagsreden reichen nicht: Die Verkehrs

wacht braucht eine angemessene Ausfinanzierung durch die Landesregierung!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/9943

Für die SPD-Fraktion begründet den Antrag nun Frau Kollegin dos Santos Herrmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stellen heute diesen Antrag zu einer angemessenen Ausfinanzierung der Verkehrswachten bei uns in NordrheinWestfalen, weil uns Hilferufe aus den lokalen Verkehrswachten erreicht haben. Wir hatten den Eindruck, dass niemand außer der SPD-Fraktion diese aufgreifen will. Uns erscheint dieses Thema auch zu später Stunde noch so bedeutsam, dass wir es sehr gerne ernsthaft debattieren möchten.

Die Verkehrswachten – da erzähle ich Ihnen bestimmt nichts Neues – sind seit vielen Jahren, auch Jahrzehnten – seit 90 Jahren in Düsseldorf und in Köln – Partner der öffentlichen Hand. Sie engagieren sich in allen Aspekten der Verkehrssicherheit, machen zahlreiche Initiativen und Aktionen über das ganze Jahr hinweg, wie man die Verkehrssicherheit auf den Straßen steigern kann, wie man Risiken im Straßenverkehr vermeidet. Man klärt auf, man führt Aktionen zur Verkehrserziehung durch, man berät und unterstützt auch Polizei und Justiz.

Die Verkehrswachten sind häufig auch Partner im Karneval, bei Großveranstaltungen, beraten die ganz Kleinen, die irgendwann anfangen, selbstständig in die Schule zu gehen, ebenso wie Seniorinnen und Senioren rund um das Thema „Verkehr auf der Straße“, aber auch Fahranfänger auf dem Fahrrad oder im ÖPNV.

Das alles, meine Damen und Herren, ist nur möglich, weil sich bei den 64 Verkehrswachten in NordrheinWestfalen sehr viele Menschen ehrenamtlich für Sicherheit im Straßenverkehr engagieren.

Die Coronapandemie hat allerdings auch die Verkehrswachten hart getroffen. Ihre Veranstaltungen zur Aufklärung und Schulung von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern haben in den letzten Monaten kaum oder gar nicht stattfinden können.

Als gemeinnütziger Verein hat die Verkehrswacht allerdings auch keinen Anspruch auf staatliche Soforthilfen und kann ausfallende Einnahmen nicht ausgleichen. Aus diesen Einnahmen allerdings finanziert die Landesverkehrswacht im Wesentlichen ihre Aktivitäten.

Deshalb gibt es unserer Auffassung nach auch akuten Handlungsbedarf. Denn – Sie werden mir sicher zustimmen – die Verkehrswachten sind in diesem Sinne systemrelevant. Denn wer für Verkehrssicherheit gute Verkehrserziehung betreibt, vermeidet Unfälle und sorgt dafür, dass es sicher zugeht und letztlich Leib und Leben geschützt sind.

Deswegen gilt es jetzt, diese wertvolle ehrenamtliche Arbeit weiterhin möglich zu machen und dafür zu sorgen, dass die Verkehrswachten nicht endgültig finanziell ausbluten.

Die Menschen in NRW sind unserer Ansicht nach auf diese Arbeit angewiesen. Die Landesregierung darf nicht weiter wegschauen, sondern muss jetzt handeln.

Von daher fordern wir die Landesregierung, fordern wir den Verkehrsminister auf, jetzt ein solides Konzept vorzulegen, das eine sichere und auskömmliche Ausfinanzierung für die Verkehrswachten gewährleistet. Das Land ist unserer Auffassung nach gefordert, dieses in ein vernünftiges Konzept einzubauen, um Einnahmeausfälle aufzufangen und mittelfristig die Finanzierung zu sichern. Natürlich muss das in enger Zusammenarbeit geschehen. Das sollte aber gewährleistet sein, denn Herr Kollege Voussem gehört ja dem Präsidium der Verkehrswacht an.

Unser Appell: Schaffen Sie als Landesregierung für die Verkehrswachten den „Zebrastreifen durch die Krise“ und sorgen Sie dafür, dass es auch in den nächsten 90 Jahren Verkehrswachten gibt. Das ist unserer Auffassung nach auch langfristig besser, als Landesmittel für Ausflüge des Ministerpräsidenten in den Norden auszugeben. Das ist auch schön, aber besser ist die Verkehrssicherheit hier im Land. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau dos Santos Herrmann. – Jetzt spricht Herr Voussem für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ein CDU-Ministerpräsident, der sich 1950, vor 70 Jahren – und nicht vor 90 Jahren – persönlich für die Gründung der Landesverkehrswacht NordrheinWestfalen eingesetzt hat, nämlich Karl Arnold.

Schon damals stellte er fest – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: