Protocol of the Session on August 26, 2020

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. Sie haben vielleicht bemerkt, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar von Herrn Abgeordneten Loose.

Danke, Frau Präsidentin! – Herr Brockes, noch größer geht es eigentlich gar nicht mehr. Am besten machen wir weltweite Transportnetze. Sie schaffen es in 15 Jahren nicht, 7.700 km an Freileitungen hier in Deutschland zu bauen, sondern nur 1.000 km und wollen dann tatsächlich europaweit das ganze Projekt durchführen!

Ich möchte auf die Muffenhäuser eingehen. Das wird hier etwas anders benannt: Hier werden es Unterflurschächte sein, die begehbar sind. Das ist also ein unterirdisches Haus und wird in der Fachsprache von den Technikern als Muffenhaus bezeichnet. Hier wird es jedoch nur anders, und zwar als Unterflurschächte bezeichnet.

Sie versuchen, Fake News zu verbreiten, indem Sie sagen, dass es das nicht gebe. – Natürlich gibt es das, und gute Techniker würden bei jeder Teilstückverbindung ein Muffenhäuschen oder so einen Unterflurschacht setzen, damit man beim Kabelbruch die Stelle viel schneller finden kann.

Das macht das Unternehmen hier aber anscheinend nicht, weil es Amprion zu teuer ist. Sie sagen sich: Gut, wenn wir einen Kabelbruch haben, dann dauert es ein paar Tage länger, bis wir den Fehler gefunden haben. Sie verzichten darauf, einen Defekt bei jedem einzelnen Teilstück sofort finden zu können.

Hier will anscheinend Amprion aus Kostengründen sparen. Kann man machen, aber die Muffenhäuser heißen dort einfach nur Unterflurschächte. – Danke.

(Beifall von der AfD)

Herr Brockes, wenn Sie antworten möchten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Loose, wenn Sie so klug sind und das alles wissen, warum schreiben Sie das dann nicht in Ihre Große Anfrage?

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])

Da scheint Ihnen ja Gott sei Dank die Landesregierung geholfen zu haben, dass Sie da noch einmal genau hinschauen, was Sie denn eigentlich mit Ihren Aussagen meinen.

Aber Sie kritisieren ja das gesamte System. Sie wollen diesen Netzausbau nicht. Dann müssen Sie auch ganz klar sagen, dass Sie diesen Industriestandort Nordrhein-Westfalen gefährden wollen,

(Beifall von der FDP und Josef Hovenjürgen [CDU] – Zuruf von Christian Loose [AfD])

dass Sie nicht wollen, dass Nordrhein-Westfalen Industriestandort bleibt.

Ich sage Ihnen ganz klar: Es ist ein harter und schwieriger Weg, den wir hier gehen. Aber wir gehen ihn verantwortungsvoll, weil wir die Verantwortung für die Menschen in Nordrhein-Westfalen und für den Industriestandort übernehmen. Das unterscheidet uns von Ihrer populistischen Oppositionspolitik.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Brems.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die AfD will mal wieder Stimmung machen, und zwar heute gegen den

Netzausbau, weil sie meint, das sei dasselbe wie die Energiewende.

Die AfD will einfach nur Atomkraftwerke und Kohlekraftwerke und tut so, als würden dafür keine Stromtrassen benötigt, weil ja der Kohlestrom der AfD einfach per Gedanken übertragen wird. Das ist natürlich alles Humbug wie sonst auch alles von der AfD. Auf den anderen Humbug sind meine Vorrednerinnen und Vorredner schon eingegangen, deswegen brauche ich gar nicht weiter darüber zu reden.

Ich möchte der Landesregierung dafür danken, ernsthaft auch polemische Fragen beantwortet zu haben. Herzlichen Dank dafür, und einen schönen Abend.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Stamp in Vertretung für Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung stellt sich den Herausforderungen, die eine schrittweise Transformation des Energiesystems hin zu einer innovativen Stromversorgung in der Zukunft mit sich bringt. Wir werden dafür Sorge tragen, dass das Industrieland Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft sicher mit Strom versorgt wird. Der Umbau des Übertragungsnetzes Strom ist dabei ein wichtiger Eckpfeiler.

Auf Basis des anspruchsvollen Prozesses der Planungen für den Stromnetzausbau wird der zukünftige Bedarf an Höchstspannungsleitungen von zahlreichen Spezialisten unter Federführung der Bundesnetzagentur fortlaufend ermittelt.

Auf dieser Basis wiederum prüft und entscheidet der Bundesgesetzgeber, welche Höchstspannungsleitungen in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen werden. Für diese Leitungen stellt der Bundesgesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf gesetzlich fest.

Derzeit enthält das Bundesbedarfsplangesetz eine Liste mit bundesweit 43 Höchstspannungsleitungen. Eine davon ist der sogenannte Korridor A-Nord, der im Fokus der Großen Anfrage 24 steht. Der A-Nord ist nach dem Bundesbedarfsplangesetz als sogenannte Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung, kurz HGÜ, konzipiert und ist vorrangig als Erdkabel auszuführen. Er wird etwa 300 km lang und etwa hälftig durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verlaufen. Vorhabenträger des A-Nord ist die Amprion GmbH, einer der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland.

Zuständige Genehmigungsbehörde für den A-Nord ist die Bundesnetzagentur. Das Genehmigungsverfahren für den A-Nord richtet sich formal nach dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz, kurz NABEG genannt.

Die Bundesnetzagentur führt beim A-Nord seit März 2018 ein sogenanntes Bundesfachplanungsverfahren durch. Dieses formale Verfahren ist derzeit noch bei der Bundesnetzagentur anhängig.

Am Ende dieses Verfahrens wird die Bundesnetzagentur festlegen, in welchem Trassenkorridor die Leitung verlaufen muss. Ein solcher Korridor hat noch eine Breite von 500 bis 1.000 m.

Nach Abschluss der Bundesfachplanung folgt das Planfeststellungsverfahren, für das ebenfalls die Bundesnetzagentur zuständig ist. Erst am Ende des Planfeststellungsverfahrens wird die Bundesnetzagentur festlegen, wo die dann etwa nur noch 24 m breite Trasse innerhalb des Trassenkorridors genau verlaufen muss und wie die Leitung technisch detailliert auszuführen ist.

Aufgrund des jeweiligen Verfahrensstands und dem Respekt vor den förmlichen Verfahren sowie der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für den A-Nord können die Einzelfragen der Großen Anfrage 24 derzeit nur unter Vorbehalt in allgemeiner Form oder unter Verweis auf den Verfahrensstand beantwortet werden. Darauf haben wir in der Vorbemerkung der Landesregierung zur Großen Anfrage 24 hingewiesen.

Der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger und auch der Verbände und zuständigen Behörden frühzeitig und umfassend in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Das ist beim A-Nord sichergestellt.

Nach dem NABEG haben die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbände und zuständigen Behörden sowohl im Bundesfachplanungsverfahren als auch im folgenden Planfeststellungsverfahren in gestaffelter Form mehrfach die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Die zuständige Bundesnetzagentur hat diese bei ihren Abwägungen zu berücksichtigen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aussprache zur Großen Anfrage 24 und zur Antwort der Landesregierung und stelle fest, dass damit die Beratung über die Große Anfrage 24 der Fraktion der AfD abgeschlossen ist.

Ich rufe auf:

14 Erinnerung erhalten – Europa gestalten. 70 Jahre

Charta der deutschen Heimatvertriebenen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/10633

Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der CDU Herr Kollege Scholz das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das 20. Jahrhundert war geprägt von Krieg und Gewalt, aber auch von Flucht und Vertreibung. Wenn wir im 75. Jahr nach Ende des Zweiten Weltkriegs an Flucht und Vertreibung erinnern, dann tun wir dies wohl wissend, dass es ein Schicksal als Folge des von deutschem Boden ausgegangenen Unrechts ist.

Mehr als 12 Millionen Menschen haben damals ihre angestammte Heimat verloren, rund 2 Millionen Menschen verloren ihr Leben. Die Erinnerung an Flucht und Vertreibung ist ein Bekenntnis zur eigenen Geschichte und zu den Auswirkungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Am 5. August 1950 formulierten die Vertriebenen ihre Charta der deutschen Heimatvertriebenen. Wir feiern in diesem Jahr das 70. Jubiläum der Charta, auch wenn durch Corona die angemessenen Veranstaltungen zu diesem Tag leider nicht durchgeführt werden konnten. Umso wichtiger ist die Erinnerung an dieses Dokument, das als eines der Gründungsdokumente der Bundesrepublik Deutschland gilt. Es hat eine Bedeutung in der Vergangenheit, aber auch in der Gegenwart.

In der Charta brachten die Heimatvertriebenen zum Ausdruck, aus ihrem eigenen Schicksal und den Schrecken des Krieges für die Zukunft zu lernen. Fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs erklärten sie ihren Verzicht auf Rache und Vergeltung und forderten zu einem Zeitpunkt, als die europäische Einigung bei den Parteien noch kaum auf der Agenda stand, die Schaffung eines geeinten Europas.

Gleichzeitig leisteten sie ihren Beitrag zum Wiederaufbau unseres Landes und zum Wirtschaftswunder. Auch der Aufstieg Nordrhein-Westfalens wäre ohne den Leistungswillen und die Leistungsbereitschaft der Vertriebenen so nicht denkbar. Dafür gilt ihnen unser Dank.

(Beifall von Andreas Bialas [SPD])

Heute gilt es, das Erbe der Charta der deutschen Heimatvertriebenen weiterzuentwickeln, und das Wichtigste daran ist das Friedensprojekt der europäischen Einigung. Es ist gerade einmal 25 Jahre her, dass es mitten in Europa wieder einen Krieg gab.

Auch der Konflikt in der Ostukraine oder die völkerrechtswidrige Besetzung der Krim zeigen uns, dass Frieden nicht selbstverständlich ist.

Deshalb gilt es, das zu beherzigen, was die Heimatvertriebenen vor 70 Jahren erkannten: Europa einen heißt, Frieden zu sichern.