Ich könnte jetzt noch etwas zur digitalen Infrastruktur sagen. Sie haben aber immer noch nicht verstanden,
dass die Ausstattung der Schulen im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers steht und wir den Kommunen nicht jede Aufgabe aus den Händen nehmen können. Wenn Sie sich dafür einsetzen wollen, dass es einen Digitalpakt 2.0 gibt, eine Verstetigung der Bundesmittel, dann stehen wir an Ihrer Seite. Das ist jedoch eine Forderung, die wir im Deutschen Bundestag diskutieren sollten. An dieser Stelle könnten Sie sich auch der Unterstützung der Freien Demokraten gewiss sein.
Ich fasse zusammen: Bei diesem Sammelsurium der schlechten Laune machen wir nicht mit. Wir müssen als Gesellschaft zusammenstehen. Wir dürfen uns in der größten Krise unseres Landes seit dem Zweiten Weltkrieg nicht im politischen Klein-Klein wie diesem nutzlosen Antrag verlieren.
Noch einmal, weil es Sie so freut: Im Gegensatz zu Ihnen setzen wir darauf, die Pandemie gemeinsam Hand in Hand als Gesellschaft zu beenden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bildet sehr schön
die Konfusion ab, mit der diese Parteien in Gegenwart und Vergangenheit Schulpolitik betreiben und betrieben haben. Die Rede von Frau Beer hat dieser Konfusion noch einmal die Krone aufgesetzt. Sie spricht von Maskenpflicht, aber der Antrag sagt davon nichts. Sie hat ihren Antrag überhaupt nicht vorgestellt, sondern sie kaut immer dieselben Worte wieder, die sie schon seit zwei Monaten kaut.
Da SPD und Grüne jetzt in der Opposition sitzen, kann man über ihre Unkenntnis schulpraktischer Bedingungen und die kindliche Naivität, die sich in einigen der Forderungen des Antrags offenbaren, lächeln. Leider haben Sie aber zwischen 2010 und 2017 regiert, und Ihre Unkenntnisse und Ihre konfusen Vorstellungen,
wie Unterricht und Lernen gelingen kann, haben im Schulbereich zu Verwüstungen geführt, unter denen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und letztlich auch viele Eltern heute leiden.
Dieser Antrag ist ein Sammelsurium von Forderungen – völlig konfus, völlig zusammenhanglos –, die Sie in der Vergangenheit auch schon in anderen Zusammenhängen gestellt haben und die sich seit 2017 in einer ewigen Schleife wiederholen. Ihnen fällt nichts Neues mehr ein.
Ein neues Steckenpferd ist, die Mängel in der digitalen Ausstattung zu beklagen und der jetzigen Regierung Passivität vorzuwerfen. Ich hatte das Glück, in zwei Städten Schulen zu leiten,
in denen ich mit sehr aufgeschlossenen Stadtverwaltungen zu tun hatte, die ihre Schulen im IT-Bereich kenntnisreich unterstützt und letztlich die gesamte Hard- und Softwarebetreuung übernommen haben. Von Ihnen, von der rot-grünen Landesregierung, haben wir Schulleiter, Lehrer und Lehrerinnen vor Ort damals in dieser Hinsicht jedoch nichts gar vernommen. Sie waren vollständig abgetaucht.
Wahrscheinlich war das aber sogar gut so, denn die Feinabstimmung über den Einsatz von IT kann nicht zentral erfolgen, sondern muss vor Ort geregelt
werden. Die Leistungsfähigkeit der Kommunen, die Vorstellungen der Lehrkräfte in den Fachkonferenzen und schließlich die Schulkonferenz, in der auch die Eltern ihre Expertise einbringen, sind für die Gestaltung der IT in den jeweiligen Schulen maßgebend.
Im Übrigen tauschen sich die Kommunen aus und übernehmen geeignete Modelle der IT-Betreuung von anderen Kommunen. Sie sind ja nicht stumm, sie kommunizieren miteinander. Deshalb stehe ich auch Ihrer Forderung skeptisch gegenüber, einheitliche Richtlinien zu erlassen.
Was aber auf jeden Fall seit Langem fehlt, ist eine geeignete digitale Plattform, auf der die Schulen datengestützt kommunizieren können; vielfach verwendet man heute Office 365 oder ISurv. Hier sind in den letzten 15 Jahren alle Regierungen ziemlich untätig gewesen. Die Schulen waren das allerdings nicht. Digitale Medien werden seit Langem in der Schule benutzt – je nach Fach intensiv oder weniger intensiv. Dazu bedarf es des Antrags der Linksopposition nicht.
Was die Schulen in der Tat brauchen, ist die Sicherheit, zeitgemäß mit digitalen Medien ausgestattet zu werden. Sie brauchen den Support durch die jeweilige Kommune als Backoffice und vor allem in den größeren Schulen zumindest Schulassistenten, welche in den Schulen unter anderem die IT betreuen und die Verbindung zu den IT-Abteilungen in den Kommunen halten. Das ist dringend notwendig, denn die Pflege des pädagogischen Netzes erfordert einen recht hohen Arbeitsaufwand und verschlingt so manche Unterrichtsstunde, die der Schulleiter dem zuständigen Kollegen als Anrechnungsstunde für seine Arbeit geben muss.
Einige Schulen haben auch nur einen oder zwei Kollegen, die Informatik unterrichten. Gerade diese Kollegen werden dann aber zum Teil für drei Stunden abgeordnet, um die IT zu betreuen. Diese drei Stunden fehlen dann häufig, und ein Kurs kann nicht besetzt werden. Hier müsste sich die Regierung tatsächlich überlegen, die Schulassistenz in das Land hineinzutragen.
Eins haben die Coronapandemie und der Zwang zum Fernunterricht aber auch verdeutlicht: Fernunterricht kann immer nur der absolute Notfall sein. Die Arbeit mit digitalen Medien kann nicht dazu führen, dass der Lehrer und die Lerngruppe überflüssig werden und der Schüler als sogenannter selbstständiger Lerner agiert. Deutlich feststellen konnte man nun, dass der analoge Austausch zwischen Lehrkraft und Schülern sowie den Schülern untereinander im Lern- und Verstehensprozess unersetzlich ist.
Insofern sind die Passagen über die Digitalisierung ziemlich unbrauchbar, weil sie Entscheidendes nicht beachten. Aber völlig unbrauchbar sind die Forderungen des Antrags, wie die Situation an den
Alles das, was Sie hier vorschlagen, ist völlig unpraktikabel und würde sinnvolles Unterrichten erschweren wenn nicht unmöglich machen: Räume in der Stadt anzumieten verkompliziert die Raumsituation, schafft Probleme für den Schülertransport und schafft keine Sicherheit gegen Infektionen. Wer soll diese Räume gut versorgen? – Das ist völliges Chaos.
Die kurzfristige Beschäftigung von Studenten für den Unterricht unterschätzt in geradezu maßloser Weise die Anforderungen, welche die Planung einer Unterrichtsreihe und deren Durchführung mit sich bringen. Studenten sind da in der Regel zunächst einmal völlig überfordert. Auch Ihre Idee des Schichtunterrichts ist nicht zielführend.
Lassen sie einfach die Schüler zurück in den Regelunterricht! Wenn wir es zulassen, dass 150 Menschen ein Fest feiern, dann können wir es zulassen, dass 30 Menschen in einem Klassenraum lernen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Beer, Sie sprechen das Ende der Maskenpflicht an. – Was genau verstehen Sie nicht an der von mir ausgesprochenen Befristung? Was genau ist daran so schwer zu verstehen, dass ich diese Befristung bis zum 31.08. ausgesprochen und gesagt habe, dass wir uns bis dahin das Infektionsgeschehen anschauen und uns mit Schulleitungen sowie Schülerinnen und Schülern austauschen werden, um dann eine Entscheidung zu treffen.
Lassen Sie mich noch eins sagen: Ich bin immer wieder erstaunt – sowohl bei Ihnen als auch bei Herrn Ott –, wie Sie über eine Veranstaltung sprechen, an der Sie nicht persönlich teilgenommen haben, und darüber, wie die Stimmung auf dieser Veranstaltung gewesen sein soll. Ich kann nur immer über das sprechen, was ich selbst erlebt habe.
Herr Ott, das ausschließliche Herbeireden von Szenarien, bei denen sich Schulleiter hier bei uns in Nordrhein-Westfalen hoffnungslos überfordert fühlen, schmälert meines Erachtens auch die Arbeit unserer Schulleiterinnen und Schulleiter.
Die leisten nämlich Hervorragendes und wissen ganz genau, was sie können. Ich weiß sehr wohl, wo sie jetzt mehr leisten müssen.
Ja, es ist Pandemie. Ja, es trifft die Schulleitungen im Besonderen, aber sie leisten das mit großer Einsatzbereitschaft. An den Schulen, an denen ich war – das waren einige –, funktioniert das auch wunderbar.
Über das Thema „Maskenpflicht in anderen Bundesländern“ haben wir schon gesprochen. Es sind SPDgeführte Bundesländer, in denen die Maskenpflicht nicht im Unterricht, aber im Schulgebäude und auf dem Schulhof gilt. Ich verstehe nicht, wieso die Maskenpflicht bei uns in Nordrhein-Westfalen außerhalb des Unterrichts – so, wie das hier auch mehrfach gefallen ist – immer wieder infrage gestellt wird.
Sie sprechen in Ihrem Antrag an, warum wir denn bei der digitalen Ausstattung nicht verdoppeln würden. – Meine Damen und Herren, NRW hat mit einer Aufstockungsquote von etwa 55 % den zweithöchsten Wert hinsichtlich der Digitalisierung im gesamten Bundesgebiet. Einzig und allein Baden-Württemberg hat die gleiche Summe in die Hand genommen. Wenn ich mir das für die anderen Bundesländer anschaue: Berlin, SPD-geführt: keine Aufstockung; Brandenburg, SPD-geführt: keine Aufstockung; Bremen, SPD-geführt: keine Aufstockung; Hamburg, SPD-geführt: keine Aufstockung; Mecklenburg-Vorpommern, SPD-geführt: keine Aufstockung; Saarland, SPD-geführt: keine Aufstockung.