Stattdessen bringen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, eins zu eins einen Gesetzentwurf samt Schreibfehler von Herrn Exminister Remmel ein, den Sie 2014 zunächst vollmundig angekündigt hatten, um ihn 2016 dann selber wieder einzustampfen, da er nicht umsetzbar sei, wie Sie selbst sagten.
Dieses Verhalten bedarf schon einer besonderen Chuzpe und zeigt, dass es Ihnen eben nicht um den Schutz der Bevölkerung geht.
Wir haben hingegen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich an der Realität im Lande orientiert und Regelungen beinhaltet, die sich auch tatsächlich vollziehen lassen. Wir kommen mit diesem Gesetz unserem Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung und dem Tierwohl nach.
Die Zeit, in der man vom Sofa aus ein gefährliches Tier im Internet bestellen konnte, um sich dieses per Paketdienst bequem nach Hause senden zu lassen – alles ohne Wissen von Behörden und ohne, dass diese wirksame Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten haben –, sind in NRW nun vorbei. Das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die berühmte Monokelkobra aus Herne ist jetzt schon mehrfach erwähnt worden. Die Folgen, die dieser Fall hatte, sind auch relativ klar gewesen. Der Halter weigert sich bisher, überhaupt anzuerkennen, dass er der Halter ist. Daher ist auch absehbar, dass er vielleicht gar nicht für die Kosten, die entstanden sind, aufkommen wird, sondern am Ende wieder einmal der Steuerzahler für den erfolgten Einsatz zu zahlen hat.
Das alleine ist aus unserer Sicht schon Grund genug, hier endlich regelnd einzugreifen. Es geht nämlich nicht alleine um die Sicherheit der Bevölkerung, sondern auch darum, endlich diese immer wieder ausufernden Kosten denjenigen zuzuordnen, die sie verursacht haben.
Das Wichtigste ist aber in der Tat, das Risiko für die Bevölkerung deutlich einzudämmen. Da sind wir eindeutig der Meinung, dass Ihr Gesetzentwurf dieses Ziel nicht vollumfänglich erfüllt; denn Sie grenzen den Begriff der gefährlichen Tiere unzulässigerweise auf
giftige Tiere ein. Diese Analogie ist falsch. Sie schließen damit jede Menge Tiere aus, die den Menschen eben auch gefährlich werden können.
Ich kann mich gut daran erinnern, dass wir immer wieder über dieses Thema diskutiert haben. Am Ende – das gehört ja zur Geschichte des Gesetzes dazu, Frau Heinen-Esser – wurde dieses Gesetz auch recht widerwillig gemacht, weil der öffentliche Druck so groß war. Deshalb haben Sie am Ende gesagt: Na gut, jetzt müssen wir ja etwas machen. – Dann haben Sie auch etwas gemacht, aber nur ein Gesetz light und aus unserer Sicht deutlich zu wenig.
Natürlich kann man sich darüber unterhalten, wer denn ein Flusspferd hält. Ja, darüber können wir diskutieren. Es sind auch nicht viele. Wahrscheinlich ist es niemand in ganz Deutschland. Aber Sie schließen an dieser Stelle auch Tiere aus, die sehr wohl gehalten werden. Es gibt nämlich nicht nur Giftschlangen, über die wir immer diskutieren, sondern auch Würgeschlangen, die gefährlich sind. Diese werden hier aber nicht erfasst.
Eines ärgert uns aber wirklich: Wir machen doch unsere Veranstaltungen samt Anhörung hier nicht aus Jux und Tollerei. Wenn man in einer Anhörung solche guten Anregungen bekommt, dass an bestimmten Punkten noch nachzubessern ist, dann sollte man sie auch aufgreifen.
Auch die Meldepflicht ist angesprochen worden. Es gab große Zustimmung, als gesagt wurde, es würde der Feuerwehr bei der Gefahrenabwehr deutlich die Arbeit erleichtern, wenn sie wüsste, wo vor Ort gefährliche Tiere gehalten werden. Wenn es darüber ein Register gäbe, wüssten sie nämlich im Vorhinein, wenn sie in ein Haus gehen: Diese Tiere sind da; da müssen wir aufpassen.
Es ist schon enttäuschend, dass diese Anregungen überhaupt nicht aufgegriffen worden sind. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns alle auch einmal überlegen: Was machen wir da eigentlich mit unseren Expertinnen und Experten, die wir zu unseren Anhörungen einladen? Sie müssen sich doch fragen, wofür sie überhaupt zu uns kommen. Sie reisen vielleicht 100, 200 oder 300 km an, um uns zu sagen, was wir verbessern könnten. Aber wir sagen am Ende: Nein, machen wir nicht.
Heute legen Sie uns hier noch einen Änderungsantrag vor. Sie gehen also an den Gesetzentwurf heran. Sie sind aber nicht in der Lage, insbesondere den Sachkundenachweis – dass er sinnvoll wäre, ist nun wirklich von fast allen Experten bestätigt worden – aufzunehmen. Ich hätte an dieser Stelle von Ihnen erwartet, dass Sie zumindest das tun. Es ist schade, dass Sie das nicht machen; denn es hätte eindeutig
dem Tierschutz gedient und sehr präventiv gewirkt. Dann würden sich nämlich viele Menschen noch einmal überlegen, ob sie sich wirklich eine solche Haltung zutrauen oder nicht.
Alles in allem haben wir den Eindruck, dass Ihr Gesetz tatsächlich nur ein Gesetz light ist, weil Sie sich aufgrund aktueller Vorkommnisse und Berichterstattungen verpflichtet fühlten. Dieses Gesetz weist nach wie vor trotz Änderungsantrag erhebliche Mängel auf.
Wir halten unseren Gesetzentwurf weiterhin für die bessere Variante. Deshalb bitten wir weiterhin um Zustimmung zu unserem Entwurf. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt gute Gründe für mehr Regulierung bei der privaten Haltung von giftigen Tieren. Wenn ein giftiges Tier entweicht, können sehr hohe Kosten entstehen – Kosten, die nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden dürfen. Der Bürger hat kein Verständnis dafür, wenn hier der Gesetzgeber untätig bleibt.
Der Bürger hat auch kein Verständnis dafür, wenn jede Privatperson ohne Sachkenntnis ein giftiges Tier halten kann.
Wir alle zusammen haben eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Alle Sachverständigen, auch die Vertreter der Tierhalter, waren sich einig, bei den Halterpflichten nachzubessern. Wer ein giftiges Tier halten möchte, soll zukünftig hohe Anforderungen erfüllen: Nachweis der Volljährigkeit, Nachweis der Sachkunde, Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, das übrigens einwandfrei sein muss, und selbstverständlich auch Anzeigepflicht bei der entsprechenden Behörde.
Es kann ja nicht sein, dass es überhaupt keine gesicherten Angaben über die Zahl giftiger Tiere in NRW gibt. Das muss geändert werden. Nur gehen die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP mit ihren Forderungen noch viel weiter. Sie schießen damit weit über das Ziel hinaus. Sie verletzen den Grundsatz jeder guten Gesetzgebung: so viel wie nötig, so wenig wir möglich. Sie regulieren nichts mehr. Sie verbieten – ganz stumpf verbieten. Das kennt man eigentlich von den Grüninnen.
Was bis heute noch für viele Tierhalter normal war, wird durch Sie künftig eine Straftat werden. Mit Ihrem Gesetz spalten Sie die Tierhalter in zwei Klassen:
Bestandstierhalter, welche weiterhin alle gelisteten Tiere inklusive ihrer Nachzucht behalten dürfen, und neue Tierhalter, welche kriminalisiert werden. Der gesetzliche Stichtag entscheidet, ob ein Tierhalter für bis zu zwei Jahre ins Gefängnis wandert oder nicht.
Sie legen mit Ihrem Gesetz auch den Grundstein für einen Schwarzmarkt, der sich jeglicher Kontrolle entzieht. Die verantwortungslosen Halter tauchen in den Untergrund ab. Gerade weil die Regelungen nicht bundeseinheitlich sind, gehen sie dann einfach nach Hamburg und kaufen sich vielleicht dort ein Tier, ziehen dann wieder um oder wie auch immer.
Die Laschet-Parteien sprechen gerne von Maß und Mitte. Das mussten wir auch heute immer wieder hören. Hier haben Sie jedoch das Maß vollkommen verloren.
Mit der Antwort auf meine Kleine Anfrage war klar: Rechtlich, juristisch kann die Nachzucht überhaupt nicht reglementiert werden. Zum einen können bestimmte Giftschlangen noch Jahre nach einer Befruchtung Nachwuchs hervorbringen. Zum anderen gibt es die eingeschlechtliche Fortpflanzung. – Obwohl das der Landesregierung jetzt klar sein müsste, treibt sie einen Keil in die Tierhalterschaft.
Zum Abschluss noch etwas zu dem Gesetzentwurf der Grüninnen: Sie legen uns einen bereits gescheiterten Gesetzentwurf einfach wieder vor. Trotz Ihrer damaligen Regierungsmehrheit konnte Links-Grün den eigenen Gesetzentwurf nicht durchbringen. Der Widerstand war einfach zu groß. Außer bei den Fristen haben Sie sich keine Mühe gegeben, den Gesetzentwurf in irgendeiner Weise zu aktualisieren.
Der einzig relevante Unterschied zwischen dem Gesetzentwurf von CDU und FDP und dem Gesetzentwurf der Grüninnen ist, dass die Grüninnen noch viel mehr verbieten. So ist die Verbotsliste um exotische Tiere erweitert. Auch die private Haltung von Affen, Bären, Großkatzen, Elefanten, Nashörnern und Flusspferden ist nun verboten.
Das ist völliger Unsinn. Es gibt in Deutschland keine private Haltung dieser Wildtiere. Eine private Haltung eines Flusspferdes oder eines Elefanten in einer Mietwohnung verstößt ohnehin gegen die artgerechte Haltung.
Falls Sie es noch nicht wussten, Herr Rüße: Anders als bei einer Monokelkobra kann ein entlaufener Elefant aufgrund seiner Größe in einem Miethaus übrigens sehr schnell gefunden werden. Das ist nicht so schwer.
Die Wahrheit ist – abschließend, auch für die anderen Fraktionen –: Es gibt auch in NRW wild lebende Giftschlangen. Auch wenn diese Tiere scheu sind und den Menschen meiden, ist es wahrscheinlicher, einer Kreuzotter am Niederrhein zu begegnen,
Vielen Dank, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir legen Ihnen heute ein Gesetz zur Abstimmung vor – das Gifttiergesetz –, zu dem Sie in Ihrer letzten Legislaturperiode nicht in der Lage gewesen sind. Das muss man hier einmal klar und deutlich sagen.