Protocol of the Session on June 24, 2020

Aber genau in dieser Reihenfolge: Wir brauchen ein diskriminierungsfreies System, wir brauchen die Sicherheit der Blutspende für die Empfänger, und wir freuen uns über jeden Blutspender und jede Blutspenderin, die wir für diesen Dienst oder für diese Solidarität gewinnen können.

Jetzt ist es so, dass der Deutsche Bundestag am 19. Mai mit dem Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen hat, das Transplantationsgesetz zu ändern. In Artikel 11 dieses Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Bundesärztekammer ganz aktuell verpflichtet, die Regelungen für Gruppenrückstellungen zu prüfen und im Falle neuer medizinischer, wissenschaftlicher und epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren.

Ich habe schon Vertrauen darin, dass die das auf wissenschaftlicher Erkenntnis entscheiden werden. Außerdem werden sie ihre Entscheidungen auch transparent machen müssen. Ich finde, dass der von den demokratischen Fraktionen verabschiedete gemeinsame Entschließungsantrag

(Zuruf von Markus Wagner [AfD] – Andreas Keith [AfD]: Herr Laumann, da bin ich aber ent- täuscht!)

eine gute Grundlage dafür ist, der Bundesärztekammer noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen, dass wir in dieser Frage eine transparente, wissenschaftlich begründete Entscheidung wollen, die ich im Übrigen der Bundesärztekammer auch unterstelle.

Ich denke, dass man auch sagen kann, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen will, dass diese Entscheidung nicht auf die lange Bank geschoben wird, sondern alle Erkenntnisse, die man für diese Entscheidung braucht, vorliegen. Dann warten wir mal ab, wie diese Entscheidung ausfällt. Es ist keine politische Entscheidung der Landesregierung, sondern es ist eine Entscheidung der Bundesärztekammer.

Ich werde es jetzt so machen, dass wir diesen gemeinsam verabschiedeten Entschließungsantrag mit einem Brief meines Ministeriums an die Bundesärztekammer schicken und ich eindringlich mit Argumenten aus dem Ministerium darauf hinweisen werde, dass ich hier eine baldige Entscheidung der Bundesärztekammer – auch mit der Entscheidung des Landtags von Nordrhein-Westfalen im Rücken – haben will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich glaube, dass wir damit eine Entscheidung bekommen; nur wie die Entscheidung aussieht, weiß ich natürlich heute auch noch nicht. Aber nach dem, was man über die seit Jahren gesammelten Erkenntnisse weiß, glaube ich, dass es keine Gründe für diese Gruppenausschließung mehr gibt. Aber es muss eben festgestellt werden.

Deswegen werde ich so verfahren, dass ich noch in dieser oder der nächsten Woche diese Resolution zum Anlass nehme, für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Bundesärztekammer anzuschreiben und zu bitten, dass möglichst zügig entschieden wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Ich lasse ich nunmehr erstens abstimmen über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/9794 – Neudruck. Hier haben die antragstellenden Fraktionen direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/9794 – Neudruck.

Ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmen möchte. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten von CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, die oder der sich der Stimme enthalten möchten? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/9794 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten der Fraktionen keine Mehrheit des Hohen Hauses gefunden hat.

Ich lasse zweitens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/9914 – Neudruck. Ich darf fragen, wer diesem Antrag zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es jemanden, der gleichwohl dagegen stimmen will? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag Drucksache 17/9914 – Neudruck – einstimmig vom Hohen Haus angenommen wurde.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt:

16 Die Freiheit der Motorradfahrer schützen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9805

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die AfDFraktion dem Abgeordneten Vogel das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich muss mich erst einmal outen: Ich bin Wiederholungstäter. Mit 15 hatte ich ein Mofa, mit 16 ein Leichtkraftrad, und mit Anfang 20 hatte ich endlich meine erste 400er, nachdem ich gefühlte 3 Millionen Zeitschriften ausgeteilt hatte.

Es ist eine schöne Erinnerung an die Zeit, als wir uns mit der Clique zusammengefunden haben, um schöne Trips am Wochenende zu machen. Wir sind auf Campingplätzen eingekehrt oder haben uns Zimmer in einem kleinen Hotel gemietet. Es sind Erinnerungen, die ich auf gar keinen Fall jetzt in meinem älteren Leben missen möchte.

Obwohl wir damals allesamt sehr jung waren, sind wir sehr vorausschauend und verantwortungsvoll gefahren, teilweise auch aus Gründen des Selbstschutzes; denn die Knautschzone eines Motorrads kann natürlich nicht mit der eines Pkws konkurrieren. Auch ist es generell so, dass Motorradfahrer, wenn sie hinter dem Steuer eines Pkws sitzen, sehr viel rücksichtsvoller und vorausschauender fahren, jedenfalls die allermeisten; denn es gibt immer irgendwelche Spinner, irgendwelche Egos, die meinen, sie müssten alle Regeln brechen. Sie brauchen ein bisschen mehr Aufmerksamkeit. Sie müssen ein kleines bisschen lauter sein und manipulieren ihre Maschinen oder fahren obertourig durch die Ortschaften, wahrscheinlich sogar zum zehnten Mal, um das perfekte Handybild zu bekommen.

Aber wegen dieser Einzelnen sollen jetzt alle Motorradfahrer leiden. In der Schule lernen die Kinder, was absolut richtig ist: Es gibt keine Sippenhaft, es gibt keine Kollektivstrafen. Und das soll auf einmal im Erwachsenenleben nicht mehr gelten? Diese Art von Typus, die ich gerade eben beschrieben habe, begegnet uns leider überall im Leben. Wenn sie hinter dem Steuer eines Pkws sitzen, lassen sie die Reifen quietschen, den Motor aufheulen und fahren viel zu schnell an. Wenn sie auf dem Fahrrad sitzen, brechen sie jede Verkehrsregel und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Fußwegen. Zu beschreiben, was ich bei E-Rollerfahrern die letzten Monate

gesehen habe, würde meine Redezeit etwas strapazieren.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

So ist das Ganze nun mal. Ich stelle mir, Ihnen und jedem Befürworter des Motorradfahrverbots an den Wochenenden einfach mal ein paar Fragen. Handelt es sich hier nicht um eine einseitige Diskriminierung eines Verkehrsteilnehmers? Sind Motorradfahrer keine Steuerzahler? Wie ist es mit dem Wertverlust, obwohl die Kisten doch eigentlich nach EU-Recht ordnungsgemäß zugelassen wurden? Wie sieht es mit dem Tourismus aus? Ich denke daran, dass man sich ein Zimmer in einem kleinen Hotel mietet oder auf dem Campingplatz verkehrt, zu Mittag isst oder abends noch mal einen trinkt? Die örtlichen Tankstellenpächter freuen sich. Es ist ein enormer Wirtschaftsfaktor.

Man sollte auch einmal daran denken, dass die meisten im Arbeitsleben stehen und hart gespart haben, um ihre Traumkiste zu bekommen. Die können natürlich nur am Wochenende oder an den Feiertagen fahren. Es gibt auch Leute in ländlichen Gegenden, in denen bescheidenste ÖPNV-Verbindungen vorhanden sind, die nur ein Motorrad zur Verfügung haben. Wenn sie am Sonntag mal die Oma drei, vier Dörfer weiter besuchen wollen, dann müssen sie wahrscheinlich trampen.

Es gibt eine Diskrepanz zwischen Meinung und Ahnung, die ein bisschen erstaunlich ist. Tirol hat es vorgemacht: 95 Dezibel Standgeräusch. Wir Deutschen sind ja immer ein bisschen gründlicher, ein bisschen krasser. Deshalb haben wir gesagt: 80 Dezibel. Das ist weltfremd. Nach dieser Logik dürften noch nicht mal mehr Polizeimotorräder fahren. Die haben nämlich ein Standgeräusch von 93 Dezibel.

Apropos Polizei: Man hat heute schon die Möglichkeit, diese Rowdys aus dem Verkehr zu ziehen. So eine Dezibelmessung ist überhaupt kein Hexenwerk. Das mache ich mit einem Blick in die Papiere, und für 30, 40 Euro können Sie sich so ein Gerät holen und das Ganze messen. Sie schaffen es sogar mit der entsprechenden Handy-App, das herauszukriegen. Man kann diese Leute aus dem Verkehr ziehen. Auch die Motorradvereine haben eigentlich gar keine Böcke auf diese Egos.

Wir sind statt für Verbote für die gute alte demokratische Sitte, in den Dialog zu treten. Hier ist unsere Landesregierung, das Verkehrsministerium, endlich einmal aufgefordert, einen großen runden Tisch zusammenzustellen, an dem alle Beteiligten zu Wort kommen, nämlich die Anwohnerinitiativen, die Motorradclubs, die Hersteller, die Polizei und die Politik. Wir werden Lösungen finden. Man kann beispielsweise auch mit einfachen Instrumenten, verstärkten Kontrollen zu den Prime Times oder an neuralgischen Punkten, an denen die Anwohner wirklich genervt sind, auch mal mit einer Geschwindigkeits

begrenzung agieren. Das wäre eine gute Sache: Dialog statt Verbot.

Abschließend gestatten Sie mir bitte noch eine Frage. Wir hier in Deutschland erteilen immer mehr Verbote. Wann ist es eigentlich das letzte Mal so gewesen, dass etwas ehemals Verbotenes wieder erlaubt wurde? – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der AfD)

Das war Herr Abgeordneter Vogel. Vielen Dank. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Voussem das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wieder einmal Zeit für ein Zitat von Konfuzius:

„Maß und Mitte sind der Höhepunkt menschlicher Naturanlage.“

Sehr geehrter Herr Kollege Vogel, während Ihrer kleinen Auszeit von der AfD haben Sie offensichtlich verpasst, dass wir uns über Ihr Thema, zu dem Sie hier gerade eloquent vorgetragen haben, bereits im März dieses Jahres inhaltlich erschöpfend ausgetauscht haben. Wir alle wissen: Für die einen gehören sie zum Fahrgefühl dazu, für die anderen ist es einfach nur Krach. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rede von Motorradgeräuschen.

Die CDU-Landtagsfraktion versteht die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger in der Eifel, dem Sauerland und dem Oberbergischen Kreis.

(Beifall von der CDU)

Die Motorradfahrer sind am Wochenende bei schönem Wetter unterwegs, genau in der Zeit, in der andere Menschen die Natur genießen, im Garten sitzen und in Ruhe Kraft tanken wollen. Für Biker bedeutet Motorradfahren Freiheit und Fahrspaß. Das wollen wir niemandem nehmen.

Um nichts anderes ging es in unserem Antrag im März dieses Jahres. Darin wurden seinerzeit die erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen und extra laut getunte Motorräder thematisiert. Diese bedeuten für die ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger eine massive Lärmbelästigung. Insoweit haben wir uns auf Bundesebene für strengere Lärmemissionswerte bei Motorrädern und Strafen bei Fahrzeugmanipulationen eingesetzt und die Initiative „Silent Rider“ zur Sensibilisierung der Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise unterstützt.

Darüber hinaus haben wir Haushaltsmittel zur Verbesserung der Messverfahren sowie polizeiliche Schwerpunktkontrollen in den von Motorradlärm besonders betroffenen Regionen gefordert.

Überhöhte Geräuschemissionen durch Krafträder werden meist durch Manipulationen verursacht. Dem kann man nur mit verstärkten Kontrollen begegnen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen legt bei der Verkehrssicherheitsarbeit einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung ordnungswidriger technischer Veränderungen an Motorrädern.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat sich im Rahmen der Umwelt- und Verkehrsministerkonferenz wiederholt für Verbesserungen des Schutzes vor Motorradlärm eingesetzt. Auf Bundesebene muss dafür die Straßenverkehrsordnung angepasst werden. Ich bin sehr dankbar dafür, dass die Landesregierung diesen Ball aufgenommen und eine Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm auf den Weg gebracht hat.

Nur ein gemeinsames Vorgehen der Länder in Richtung Bund kann zukünftig dazu führen, dass Fahrzeuge nicht nur bei Typprüfung, sondern auch im normalen Fahrgeschehen leiser werden.

Niemand will vorschreiben, wer wie wann und wo seinen Weg zurückgelegt. Unser Ziel ist, die Interessen der Biker und Anlieger in einen fairen Ausgleich zu bringen. Wie gesagt: Wir brauchen dabei Maß und Mitte.

(Beifall von der CDU)

Der Bundesrat hat nun beschlossen, den Lärm zu bekämpfen – aber nicht das Motorradfahren, wie der vorliegende Antrag der AfD suggeriert. So soll etwa Tuning verboten werden, das nur dazu dient, die Lautstärke zu erhöhen.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Fahrverbote brauchen wir nicht, weil wir damit auch die vernünftigen Fahrer bestrafen würden.