Die Ziele, die wir im Lande verfolgen, leiten uns in unserer internationalen Zusammenarbeit. Nur darüber wird es uns überhaupt gelingen, die Herausforderungen bei Klima und Energie zu bewältigen.
Mit den benachbarten Beneluxstaaten arbeitet das Land Nordrhein-Westfalen bereits seit Jahrzehnten im Bereich der Klimafolgeanpassung bei Hochwasserschutz sowie bei den erneuerbaren Energien und beim grüner Wasserstoff zusammen.
Konkret fand in diesem Jahr zum dritten Mal die niederländisch-nordrhein-westfälische „Combined Energy Conference“ statt. Hier stehen grenzüberschreitende Projekte zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Energie- und Wirtschaftssektoren im Vordergrund. Auch mit Dänemark, Frankreich sowie unserer Partnerregion Fukushima in Japan sind Kooperationen im Energiebereich an der Tagesordnung.
Unsere klimapolitischen Bemühungen zeigen: Wir unterstützen nicht nur die Forderung des Europäischen Rates, Klimadiplomatie zu einer zentralen Priorität der europäischen Diplomatie zu erklären, sondern wirken nach besten Kräften daran mit.
Klimawandel fordert die Menschheit heraus. Wir stehen daher voll und ganz hinter der Notwendigkeit europäischer sowie internationaler Zusammenarbeit in der Klimapolitik.
Wir sind den Zielen des Pariser Abkommens und des europäischen Green Deals der Europäischen Kommission verpflichtet. Konkret bedeutet das für uns: Wir unterstützen das ambitionierte Ziel, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu sein.
Wir brauchen und unterstützen eine europäische Klimadiplomatie. Wir brauchen und unterstützen solidarische Maßnahmen der EU-Länder und -Regionen. Ihr Anliegen ist schon seit Langem auch unser Anliegen. Aus diesen Gründen bedurfte es dieses Antrags nicht.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache in Tagesordnungspunkt 13.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Europa und Internationales empfiehlt in Drucksache 17/9390, den soeben debattierten Antrag abzulehnen. Deshalb stimmen wir jetzt über den Antrag selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und AfDFraktion. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 17/8891 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Tritschler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht fast keine Sitzung dieses Landtags ins Land, ohne dass vornehmlich von der linken Seite des Hauses – wie heute Morgen erst – auf zu hohe Mieten, auf überhöhte Lebenshaltungskosten und im Verhältnis dazu auf zu geringe Löhne und ähnliche soziale Verwerfungen hingewiesen wird.
Bei der einigermaßen korrekten Feststellung solcher Problemlagen bleibt es dann aber leider auch. Sie verweisen immer auf finstere Mächte, auf angebliche Spekulanten, auf Leute, die ihre Wohnungen bei Airbnb vermieten, und andere Nebensächlichkeiten.
Man muss leider zugeben, dass der Flurschaden, den Sie jahrzehntelang im deutschen Bildungswesen angerichtet haben, dazu führt, dass ein nicht unwesentlicher Teil unserer Bürger zu ökonomischen Analphabeten geworden ist und das auch noch glaubt.
Räumt man diese Nebelkerzen dann einmal beiseite, stellt man schnell fest, dass die Hauptursache für diesen Kaufkraftverlust an einer ganz anderen Stelle liegt, nämlich bei der Europäischen Zentralbank.
Sie kippt seit der Finanzkrise – also seit über zehn Jahren – Unsummen von Geld auf den Markt und hält die Zinsen künstlich niedrig. Das Bundesverfassungsgericht hat sich jetzt damit befasst, nachdem der Europäische Gerichtshof – dieses Abziehbild eines Gerichts – es einfach ignoriert hat.
Das Karlsruher Urteil hat es in sich. So heißt es dort, dass Anleihekaufprogramm habe „soziale Auswirkungen auf nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, die etwa als Aktionäre, Mieter, Eigentümer von Immobilien, Sparer und Versicherungsnehmer jedenfalls mittelbar betroffen sind.“
Mit anderen Worten: Je mehr Geld auf den Markt gekippt wird, desto weniger ist es eben wert. Dazu braucht man keinen Master in Wirtschaftswissenschaften; das haben die Deutschen in ihrer Geschichte mehrfach und äußerst schmerzhaft erfahren müssen.
Deshalb haben die Deutschen ihre Mark und ihre Bundesbank, die der Geldwertstabilität immer die höchste Priorität eingeräumt hat, so wertgeschätzt.
Sie haben den Euro überhaupt nur akzeptiert, weil man ihnen versprochen hat, dass die EZB vertraglich verpflichtet ist, genau dasselbe zu tun. Aber bei der EZB ist man, wie so oft in der Geschichte der EU, wort- und vertragsbrüchig geworden, um Pleitestaaten – vornehmlich im Süden – aus der Patsche zu helfen.
Das ist aber kein Verbrechen ohne Opfer, wie Sie es uns wahrscheinlich gleich wieder einreden wollen. Das führt nämlich zu einer regelrechten Kapitalflucht:
Die Leute wollen ihr Geld nicht mehr auf dem Sparbuch anlegen, weil sie dafür keine Zinsen bekommen, sondern fliehen in Sachwerte, hauptsächlich in Immobilien, und genau das führt wiederum dazu, dass sich Leute mit mittleren und geringen Einkommen an gewissen Orten kaum noch eine Wohnung leisten können.
Das ist übrigens auch der Grund dafür, warum mitten in der Wirtschaftskrise unsere Aktienmärkte massiv steigende Kurse verzeichnen. Das führt dazu, dass alle, die ihr Geld nicht auf diese Weise anlegen können – also die klassischen Sparer, die kleinen Leute, wie es bei der SPD heißt, die Bürger mit einer Lebensversicherung –, kalt enteignet werden.
In seinem bemerkenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht diese Missstände aufgezeigt und vom EuGH zumindest verlangt, dass hier eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattzufinden hat. Das ist ein Mindeststandard, mehr nicht.
Erschreckend war hier die Reaktion aus der deutschen Politik: Statt sich hinter das Verfassungsgericht zu stellen, um seine Unabhängigkeit zu wahren und zu verteidigen, übte man sich vornehmlich in Richterschelte.
Der deutsche EU-Abgeordnete Sven Giegold von den Grünen verlangte sogar die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens – ein Wunsch, dem Ursula von der Leyen natürlich gerne nachkommt.
Dabei ist das Urteil gerade heute in der Coronakrise von besonderer Brisanz. Um den Pleitestaaten im Süden zu helfen, hat die EZB jetzt nämlich sämtliche Hemmungen fallen lassen: Es wird Geld gedruckt, als gäbe es kein Morgen. Es werden Schrottanleihen gekauft und damit natürlich die Inflation befeuert.
Das lässt sich zwar in der offiziellen Statistik mit ein paar Tricks verbergen, aber bei den Bürgern ist es seit Jahren angekommen, denn die merken längst, wie wenig ihr Geld an vielen Orten eigentlich noch wert ist.
Wir freuen uns, dass zumindest Karlsruhe dem jetzt zaghaft entgegentritt; von den Altparteien dürfen wir
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfDFraktion malt mit ihrem Antrag das Schreckensszenario vom finsteren, schwarzen Mann aus Europa an die Wand, der durch den Kontinent zieht und mit dem Knüppel auf die deutschen Gerichte einschlägt, um sie ihrer Unabhängigkeit zu berauben.
Ist dem so? Ist die Unabhängigkeit deutscher Gerichte in Gefahr? – Nein, mitnichten. Am 5. Mai dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einem viel beachteten Urteil festgestellt, dass die Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihenkaufprogramm kompetenzwidrig gefasst wurden.
Das Gericht wirft dem Europäischen Gerichtshof eine eindeutige Überschreitung seiner Kompetenzen vor und attestiert ihm eine – Zitat – nicht mehr nachvollziehbare – Zitatende – Auslegung des europäischen Rechts. Der Gerichtshof habe, so Karlsruhe, das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung verletzt.
Als Konsequenz untersagt das Gericht deutschen Staatsorganen, Behörden und Gerichten, am Zustandekommen oder an der Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von ultra vires ergangenen Rechtsakten europäischer Organe mitzuwirken.
„Das ist in Sache wie in Form ein Paukenschlag aus Karlsruhe, wie man ihn so noch nie gehört hat und der noch lange nachhallen wird. Er justiert in der Konsequenz die Machtverteilung innerhalb der EU ebenso neu, wie er die künftige Entwicklung der EU nachhaltig prägen dürfte. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den EuGH mit diesem Urteil quasi an die Leine des Grundgesetzes gelegt.“
Mit diesem Urteil, das – da bin ich mir sicher – Rechtsgeschichte schreiben wird, hat das Bundesverfassungsgericht seine Unabhängigkeit kraftvoll bewiesen – vielleicht so kraftvoll und eindrucksvoll wie im europarechtlichen Kontext noch nie zuvor.
Dieses Urteil geht auch weit über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Mangold-Beschluss vom Juli 2010 entschieden hat. Damals hatten die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gerade eben noch akzeptiert, weil sie zwar möglicherweise juristisch
Karlsruhe hatte aber zugleich angedroht, dem EuGH die Gefolgschaft zu verweigern, wenn er offensichtlich kompetenzwidriges Handeln einer Unionsgewalt billige.
Dieser Fall ist nun aus Sicht des Gerichtes eingetreten, und das Bundesverfassungsgericht hat seiner Ankündigung Taten folgen lassen. Auch wenn ich mich wiederhole: Das Bundesverfassungsgericht hat seine Unabhängigkeit kraftvoll bewiesen.
Gerichte sind unabhängig, aber das heißt nicht, dass sie auch frei von Kritik sind. Zu einer demokratischen, freiheitlichen und pluralen Gesellschaft gehört es dazu, dass Gerichtsurteile diskutiert und auch kritisiert werden.
Davon, meine Damen und Herren von der AfD, macht auch Ihre Partei ausgiebig Gebrauch. Zum Beispiel sagte die AfD Sachsen am 8. Juli 2017: „Berliner Urteil gegen U-Bahn-Treter ist Fehlurteil!“