Zweitens bin ich naturgemäß nicht über alle Vertragsverhältnisse der gesamten Landesregierung mit allen Firmen und ihren Gesellschaftern informiert. Deswegen kann ich das, was Sie erwarten, heute nicht sagen. Aber selbstverständlich werden wir diese Frage im Nachgang schriftlich beantworten. (Ergänzende schriftliche Beantwortung siehe Vorlage 17/3485)
Danke, Herr Präsident. Ich versuche mal, durchzudringen. – Sie haben unter Beweis gestellt, dass Sie die meisten Fragen, die Ihnen gestellt worden sind, offensichtlich noch gut im Gedächtnis hatten. Ich will versuchen, herauszufinden, ob Sie die Zeit genutzt haben, um die Fragen, die Sie nicht beantworten konnten, zu klären.
In Ihren ersten Ausführungen haben Sie auch Daten genannt. Deshalb stelle ich Ihnen die konkrete Frage: Ist es richtig, dass die Staatskanzlei das PR-Konzept überhaupt nicht kannte?
Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin, ich kann Ihnen Auskunft geben über das, was die Landesregierung in eigener Verantwortung an Kommunikation gemacht und vorbereitet hat. Das ist durch die Vorstellung des Forschungsvorhabens selbst, durch die Vorstellung der Zwischenergebnisse geschehen, und das habe ich Ihnen vollständig geschildert.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe keine weitere Wortmeldung mehr vorliegen. Von daher können wir die Fragestunde beenden.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Rock das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem wir heute schon viele schulpolitische Themen auf der Agenda hatten, freue ich mich, dass wir mit der zweiten Lesung des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes einen weiteren notwendigen Schritt in der Schulgesetzgebung vollziehen. Nach vielen Vorgesprächen werbe ich vor allem bei der SPD-Fraktion um Zustimmung, insbesondere zum Änderungsantrag.
Der Titel des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes lautet – ich bitte, zuzuhören –: „Gesetz zur Anpassung und Bereinigung schulrechtlicher Vorschriften“. Ich weise am Anfang der Diskussion gerne darauf hin, weil ich immer mehr das Gefühl habe, dass vor allem die Oppositionsparteien auf der linken Seite, Rot und Grün, jedes Thema, ohne Titel bzw. Antragsüberschriften zu beachten, dazu nutzen, ihre gleichbleibenden Botschaften zu transportieren.
Der Gesetzentwurf war nie als große grundlegende Schulgesetzänderung mit Blick auf die Zukunft der Bildung in NRW geplant, vielmehr sollte er anpassen und Vorschriften bereinigen. Somit läuft auch der Vorwurf aus dem Entschließungsantrag der Grünen ins Leere, dass der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf hinter den Erwartungen und Anforderungen an ein zukunftsfähiges Schulsystem in Nordrhein-Westfalen zurückbleibe.
Liebe Frau Beer, der Gesetzentwurf sollte und wollte keine Erwartungen der Grünen befriedigen, sondern nur vieles Notwendige anpassen, was unter anderem die Vorgängerregierung jahrelang versäumt hat. Es geht um Anpassungen, zum Beispiel an den Datenschutz.
Ich muss nach vielen Vorgesprächen mit Schulvertretern und Verbänden und nach Auswertung der Anhörung feststellen, dass viele Dinge aus diesen Gesprächen im Schulrechtsänderungsgesetz Beachtung finden.
Wir schaffen die Möglichkeit der zweizügigen Fortführung von Sekundarschulen, um Eltern, Lehrern und Gemeinden Planungssicherheit zu geben.
Wir schaffen einen besseren Wechsel vom öffentlichen Schuldienst in den Ersatzschuldienst und umgekehrt.
Wir schaffen eine Erweiterung des qualifizierten Seiteneinstiegs mit einem berufsbegleitenden Einstieg für Masterabsolventinnen und Masterabsolventen von Fachhochschulen.
Und wir schaffen die rechtliche Grundlage für alle Kolleginnen und Kollegen, die mit einem Gymnasiallehramt dauerhaft an Grundschulen arbeiten wollen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten den Vorsitzenden des VBE NRW Stefan Behlau zitieren:
Richtig ist, dass im 15. Schulrechtsänderungsgesetz in Art. 2 die unserer Ansicht nach richtige Änderung des § 20 des Lehrerausbildungsgesetzes steht. Wir begrüßen es selbstverständlich, dass hier den Kolleginnen und Kollegen, die mit einer anderen Lehrerausbildung an die Grundschulen gekommen sind,
Wie Sie meiner Aufstellung entnehmen können, ist eine Vielzahl an kleinen und notwendigen Veränderungen mit Maß und Mitte umgesetzt worden. Diese sind im vorliegenden Entwurf des Schulgesetzes auch enthalten. Selbstverständlich gab es in der Anhörung eine Vielzahl von Rückmeldungen von Sachverständigen, die über den Gesetzentwurf hinausgingen und die wir intensiv geprüft haben. Im Ergebnis haben die regierungstragenden Fraktionen zwei Änderungsanträge erarbeitet. Der eine ist schon im Schulausschuss beschlossen worden, der andere liegt vor.
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Schulaufsicht ist ein zentrales schulpolitisches Anliegen dieser Legislatur. Daher wollen wir uns Zeit nehmen und das Ergebnis der dazu eingerichteten Arbeitskreisgruppe auch abwarten. Hierzu brauchen wir noch Zeit. Daher nehmen wir die angestrebte Änderung in § 88 zum aktuellen Zeitpunkt zurück.
Des Weiteren soll die Fortführung der zwei verbliebenen Studienkollegs in nichtöffentlicher Trägerschaft über das Jahr 2021 möglich sein. Hierzu haben wir heute einen weiteren Änderungsantrag eingereicht, für den wir um Zustimmung werben möchten. Die letzten öffentlichen Studienkollegs waren bereits 2010 abgeschafft worden, also vor gut zehn Jahren, sodass das Fortbestehen der nichtöffentlichen Studienkollegs eine schulrechtliche Anomalie bedeutet. In unseren Augen bedarf es hier eines internen Evaluationsprozesses, um Möglichkeiten zu prüfen, die beiden Studienkollegs in anderer Form zu erhalten. Daher haben wir im Gesetzentwurf vorgesehen, die Übergangsvorschrift um vier Jahre bis zum Jahre 2025 zu verlängern.
Ziel soll es sein, zeitnah ein Alternativszenario zu entwickeln und dazu Gespräche mit den Trägerorganisationen und den weiteren Akteuren zu führen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die Situation, dass man im Rahmen eines Schulrechtsänderungsgesetzes natürlich viele Hinweise von Experten bekommt. Wir hatten eine Anhörung, in der in der Tat größtenteils gesagt wurde: Viele Sachen sind vernünftig. Es wurde aber auch auf Kleinigkeiten hingewiesen, die man mit hätte aufnehmen können.
Ich möchte ein paar davon aufzählen und bedauere außerordentlich, dass die regierungstragenden Fraktionen sich nicht in der Lage gesehen haben, mehr Punkte zu übernehmen.
Der erste Punkt: Gerade mit Blick auf den Diskussionspunkt Nummer eins, dem Kindeswohl, wäre es nach Lügde und nach der Debatte um den Untersuchungsausschuss sinnvoll gewesen, jetzt auch die Chance zu nutzen und das Thema der Prävention von Kindesmissbrauch ganz am Anfang des Schulgesetzes zu verankern. Das wäre am heutigen Tag genau das richtige Signal gewesen.