Für eihaltige Lebensmittel gibt es aber keinen spezifischen Höchstgehalt an Fipronil. In diesen Fällen muss auf den Gehalt an Fipronil im verwendeten Ei zurückgerechnet werden. Dazu muss die genaue Rezeptur bekannt sein, das heißt, wie viel Vollei im eihaltigen Lebensmittel enthalten ist. Häufig setzen Hersteller aber kein frisches Vollei, sondern beispielsweise Trockenei ein. Dann muss wiederum der Trocknungsfaktor berücksichtigt werden, damit auf Frischei umgerechnet werden kann. Kompliziert wird es noch dadurch, dass sich Fipronil im Ei unterschiedlich verteilt. Im Eigelb sind ungefähr 90 % und im Eiklar entsprechend 10 % enthalten. Es macht also einen deutlichen Unterschied, ob nur Eigelb oder nur Eiklar verwendet wurde.
Erst, wenn alle für die Zusammensetzung erforderlichen Rechenschritte sauber und nachvollziehbar durchgeführt worden sind, kennt man den konkreten Fipronil-Gehalt der ursprünglich eingesetzten Hühnereier und kann ihn rechtlich sicher beurteilen.
Bei aller Liebe zu den Details der Fipronil-Analytik möchte ich dennoch noch einmal das betonen, was für die Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich wesentlich ist:
Natürlich gehört Fipronil nicht in Lebensmittel. Das ist absolut klar. Das habe ich im Ausschuss schon mehrfach betont. Aber ich appelliere noch einmal: Wir sollten keine Panikmache betreiben. – Wir sind im Fipronil-Geschehen ganz weit weg von gesundheitlichen Risiken. Nach der Expertise des Bundesinstituts für Risikobewertung sind gesundheitliche Risiken durch Fipronil-Konzentrationen in Lebensmitteln unterhalb von 0,72 mg pro Kilogramm Ei für keine Bevölkerungsgruppen zu erwarten.
Wie ich eben schon einmal ausgeführt hatte, bestehen gesundheitliche Risiken selbst bei längerfristigem oder sogar lebenslangem Verzehr von Fipronilbelasteten Lebensmitteln nicht. So lautet im Ergebnis die Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die in Eiern, Eiprodukten und eihaltigen Lebensmitteln nachgewiesenen Gehalte an Fipronil begründen auf der Basis von deutschen und europäischen Verzehrdaten auch bei lebenslanger Aufnahme für keine Verbrauchergruppe – also weder für Kinder noch für Erwachsene – die Wahrscheinlichkeit für ein gesundheitliches Risiko.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Fragesteller, Herr Kollege Rüße, hat eine erste Frage. Bitte schön, Herr Rüße.
Vielen Dank. – Ich möchte vorab festhalten, dass ich keine Unterstellung gemacht habe, sondern nachfrage. Das wäre mir schon wichtig, denn es ist mein Recht als Abgeordneter, das zu tun. Ich habe mich auf den Bericht bezogen
Ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben zweimal betont, dass Sie sich in diesem ganzen Prozess eng mit den anderen Bundesländern und mit der Bundesregierung abgestimmt haben. An einer anderen Stelle haben Sie gesagt, dass sich die Bundesländer einig waren, so zu verfahren. – Mich würde interessieren, wie es dann trotzdem dazu kommt – wenn denn stimmt, was in dem Artikel steht –, dass die Bundesländer unterschiedliche Messmethoden bei verarbeiteten Produkten angewandt haben.
Herr Präsident, herzlichen Dank! – Herr Rüße, selbstverständlich haben Sie das Fragerecht. Deshalb habe ich auch ausdrücklich betont, dass ich mich über Ihre Frage freue, damit wir solche Missverständnisse, die vielleicht im Raum stehen, direkt beantwortet wissen, und das auch möglichst im Plenum, wo es viele Menschen mitbekommen.
Es gab verschiedene Telefonkonferenzen, in denen wir uns zwischen Bund und Land abgestimmt haben, um eine möglichst identische Vorgehensweise zu ergreifen. Einige Bundesländer hatten überlegt, ob man darüber hinaus noch etwas tut, aber am Ende ging es immer wieder darum – Bundesamt für Risikobewertung –, wo diese Grenze ist, dass kein Gesundheitsrisiko, keine Gefährdung gegeben ist. Deshalb haben wir uns sehr klar an die Vorgabe des Bundes gehalten. Da es zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefährdung gab, sind wir dementsprechend verfahren.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, dass wir auch Gespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel geführt haben. Der Lebensmitteleinzelhandel hat auch von sich aus sehr großzügig direkt reagiert, weil er selbst keinerlei Interesse daran hat, dass belastete Erzeugnisse in den Verkauf gehen. Im Gegenteil: Er hat ein sehr großes Interesse daran, dass die Kundinnen und Kunden gesunde Nahrungsmittel bekommen. Dementsprechend hat er auch von seiner Seite da, wo wir rechtlich nicht greifen konnten, von sich aus gesagt: Wir nehmen Erzeugnisse heraus.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Winkelmann von der CDU-Fraktion hat eine Frage. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben vieles schon umfänglich beantwortet und eigentlich letztlich auch das, was mir
ein bisschen unter den Nägeln brennt. Vielleicht können wir aber noch einmal konkret darauf zurückkommen: Wie genau lässt sich denn der Fipronil-Gehalt in eihaltigen Lebensmitteln messen und ermitteln? Das passt ein bisschen zur Frage vom Kollegen Diekhoff. Das ist ja das Wichtige.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Frau Abgeordnete, wir können das natürlich sehr genau ermitteln. Man muss die Unterschiede sehen: Geht es um Vollei, geht es um Eigelb, geht es um Trockenei? Das habe ich dementsprechend eben schon ausgeführt. Wichtig ist am Ende, dass wir unterhalb der Gefährdungsgrenze des Gesundheitsrisikos bleiben. Überall da, wo es Probleme gab, haben wir direkt reagiert und gesagt: Diese Erzeugnisse werden herausgenommen. – Die Untersuchungsbehörden haben sich sehr eng auch mit dem Lebensmitteleinzelhandel und unserem Haus abgestimmt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Kollege Bolte-Richter von der Grünen-Fraktion hat eine Frage. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben in der Beantwortung der vorangegangenen Frage von Herrn Rüße schon Stellung genommen zur Abstimmung zwischen den Ländern. – Ich habe noch eine Frage zur Abstimmung hinsichtlich der Messverfahren; denn Sie haben eben schon gesagt, dass es durchaus unterschiedliche Herangehensweisen in den Ländern gab. Für mich stellt sich die Frage, welchen Austausch es zwischen den zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern bezüglich geeigneter Messverfahren gab und ob in dieser Abstimmung auch festgestellt wurde, dass es in den Ländern unterschiedliche Messverfahren gibt und wie das jeweils beurteilt wurde.
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Lieber Kollege, selbstverständlich haben sich auch die Labore untereinander zu den Details ausgetauscht. Wenn Sie noch bestimmte Dinge im Detail wissen möchten, kann ich gerne noch einmal im Ausschuss dazu berichten. Mir
wäre es lieb, dass dann auch diejenigen dabei sind, die es fachlich auf beiden Ebenen begleitet haben, denn es wichtig, dass wir auch da ins Detail gehen. Deshalb würde ich vorschlagen, dass wir dazu im Ausschuss weiterarbeiten, wenn es gewünscht ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Beer von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Frage. Bitte, Frau Beer.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich bedanke mich für die Beantwortung auch der Detailfragen. Ich finde aber die Art und Weise auffällig, wie beantwortet wird. Deswegen möchte ich Sie fragen: Kannten Sie zum Beispiel die Frage des Kollegen Diekhoff vorher, denn Sie haben sofort den Zettel gezückt und extrem lange vorgelesen? Inwieweit waren Ihnen Fragen im Vorhinein bekannt?
Herr Präsident, herzlichen Dank. – Liebe Frau Beer, ich finde es bemerkenswert, dass Sie mir sagen wollen, wie ich zu beantworten habe.
Wenn ich insgesamt thematische Fragen gestellt bekomme, bereite ich mich vor. Ich gehe ja nicht unvorbereitet in Veranstaltungen. Ich weiß nicht, wie Sie es handhaben. Mir ist es aber wichtig, immer einen Hintergrundzettel dabei zu haben. Dementsprechend weiß ich nicht, worauf Sie hinauswollen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Herr Klocke, Fraktionsvorsitzender der Grünen, hat auch eine Frage. Bitte schön, Herr Klocke.
Frau Ministerin, es gibt Aussagen und Untersuchungen der niederländischen Regierung, die zu der Erkenntnis bzw. zu der Aussage gekommen sind, dass eine Gesundheitsgefährdung bei den mit Fipronil belasteten Eiern vorliegt. Sie haben ausgeführt, dass Sie diese Einschätzung nicht teilen. Gibt es in den Niederlanden unterschiedliche Messverfahren? Oder wie interpretieren Sie, dass die niederländischen Behörden zu einer ganz anderen Einschätzung kommen als die Behörden hierzulande?
Mir ist nicht bekannt, dass in den Niederlanden ein anderes Verfahren gewählt wird. Aber wenn es gewünscht wird, können wir das gerne auch noch nachreichen.
Herzlichen Dank. – Frau Ministerin, Sie sind eben darauf eingegangen, dass man bei Lebensmitteln, in denen Eier enthalten sind, andere Rechenwege machen muss. Das ist natürlich sehr nachvollziehbar, aber eigentlich ist es ja so, dass dadurch, dass weniger Ei in den Lebensmitteln enthalten ist, eine Verdünnung der Fipronil-Belastung gegeben ist; das ist ja erst einmal so.
Damit stellt sich die Frage, ob es nicht ein anderes, ein entsprechend empfindlicheres Messverfahren geben müsste. Man könnte das beispielsweise durch ein erhöhtes Injektionsvolumen oder durch größere Einwaagen machen. In dem Artikel der „SZ“ kommt ein Mitarbeiter zu Wort, der davon spricht, dass es den Laboren nicht erlaubt wurde, genau so etwas zu tun und damit andere Ergebnisse zu erhalten.
Deswegen ist meine Frage, welche Stelle diese Weisung an Labore ausgesprochen hat. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kollegin, es wurde nicht irgendetwas geschönt oder weggerechnet, sondern wir sind immer nach der Maßgabe, die auch vonseiten der Bundesebene vorgegeben war, vorgegangen: Was ist das Gesundheitsrisiko? Wo stehen wir, dass wir die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen und bestmöglich informieren?
Dementsprechend haben in den Laboren natürlich auch die vorgegebenen Untersuchungen stattgefunden. Da ist nichts schöngerechnet worden oder Ähnliches. Ganz im Gegenteil: Wir haben uns genau an diese Maßgabe gehalten. Ich sage es noch einmal: Wir sind in dem Geschehen um das Fipronil weit entfernt von gesundheitlichen Risiken.
Gemäß der Expertise des BfR, des Bundesamts für Risikobewertung, sind diese gesundheitlichen Risiken bei Fipronil-Konzentrationen in Lebensmitteln
unterhalb von 0,72 mg/kg Ei nicht zu erwarten. Wir haben uns bei allen Untersuchungen immer an die unterschiedlichen Grenzen, die vorgegeben waren, gehalten.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage 7.
Wie befangen ist Ministerin Christina Schulze Föcking im Tiermastskandal des Familienbetriebs Schulze Föcking?
Ministerin Schulze Föcking hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz am Mittwoch, dem 6. September 2017, zum Tagesordnungspunkt „Tiermastskandal im Familienbetrieb Schulze Föcking?“ mehrmals aus der Erklärung ihres Ehemannes und Leiters des Familienbetriebs F. Schulze Föcking zitiert oder auf dieses Dokument verwiesen. Die Stellungnahme hat der Ehemann der Ministerin abgegeben anlässlich der am 12. Juli 2017 ausgestrahlten sternTV-Sendung, in der bedrückende Bilder vom Familienbetrieb Schulze Föcking über verdreckte Ställe, eine zu hohe Ammoniakbelastung und zum Teil schwerverletzte Tiere mit angefressenen und entzündeten
Ministerin Schulze Föcking hat in dieser Ausschusssitzung zugleich ausgeführt, dass sie ihre nachgeordneten Mitarbeiter angewiesen habe, hier eine „weisungsunabhängige“ Überprüfung des Sachverhaltes vorzunehmen.