Bei Evakuierungen von Altenheimen wie beispielsweise in Sankt Augustin – dieser Fall ist ja durch die Medien gegangen – stellt sich immer die Frage: Wohin? Andere Einrichtungen sind auch voll. In diesem Fall wurde ein Teil der Menschen vorübergehend in Krankenhäusern untergebracht, weil es dort zurzeit freie Plätze in der Pflege gibt. Da stellen sich aber Finanzierungsfragen. Diese müssen geklärt werden. Denn wir müssen sicherstellen, dass die Menschen weiterhin pflegerisch gut versorgt werden, wenn in einzelnen Einrichtungen diese Problematik auftritt.
Meine Damen und Herren, mittlerweile haben auch 112 ambulante Pflegedienste infizierte Patienten. Auch Personal ambulanter Pflegedienste befindet sich in Quarantäne. Diese Problematik bezieht sich also nicht ausschließlich auf stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch auf unsere ambulanten Unterstützungsstrukturen.
Deswegen dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf Intensivbetten und Beatmungsplätze richten – was auch bei mir persönlich in den letzten Wochen sehr im Vordergrund gestanden hat –, sondern müssen uns in den nächsten Tagen auch sehr um die Versorgung der alten Menschen in der Pflege kümmern.
Daneben hat natürlich die weitere Beschaffung von Schutzmaterial – auch für Einrichtungen, die nicht „Krankenhaus“ heißen, sondern etwa in der Altenpflege und in der Behindertenpflege tätig sind – hohe Priorität.
Wir sind also mit Sicherheit nicht über den Berg, sondern mitten in einer der größten Herausforderungen unseres Gesundheitssystems. Ich denke, dass wir mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, eine akzeptable Grundlage haben, als Staat auch gestaltend, auch in Gemeinschaft zwischen Regierung und Parlament, das Beste aus dieser Situation zu machen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Nach dieser Rede der Landesregierung besteht für die Fraktionen ein zusätzliches Zeitbudget von rund vier Minuten. Möchte eine der Fraktionen es noch in Anspruch nehmen? – Wie ich sehe, ist das nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Wir stimmen – erstens – über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8983 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der
Wir stimmen – zweitens – über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8984 ab. Wer möchte hier zustimmen? – Das ist die AfD. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/8984 abgelehnt.
Wir stimmen – drittens – über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8985 ab. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das ist wieder die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/8985 abgelehnt.
Wir stimmen – viertens – über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/8986 ab. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Gibt es Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Damit ist dieser Änderungsantrag Drucksache 17/8986 angenommen.
Wir stimmen – fünftens – über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8988 ab. Dieser Änderungsantrag ist gerade verteilt und Ihnen vorgelegt worden. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete. Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/8988 abgelehnt.
Der Landtag hat in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf Drucksache 17/8920 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie unter Berücksichtigung des angenommenen Änderungsantrags Drucksache 17/8971 angenommen.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8920 in dieser Fassung unter Berücksichtigung des gerade angenommenen Änderungsantrags Drucksache 17/8986 in der dritten Lesung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung.
Wer möchte zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/8920 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales
sowie unter Berücksichtigung des bereits in der zweiten Lesung angenommenen Änderungsantrags Drucksache 17/8971 und des gerade angenommenen Änderungsantrags Drucksache
desweiter Tragweite gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW)
Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8987
Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8987. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann darf ich feststellen, dass der Antrag Drucksache 17/8987 einstimmig angenommen ist.