Protocol of the Session on April 1, 2020

Ich möchte noch einen zweiten Punkt ansprechen. Wir haben auch im Gesundheitsausschuss darüber gesprochen, Herr Minister, dass sich viele Studierende zur Hilfe bereit erklärt haben. Die Beispiele hat Herr Kollege Kutschaty angesprochen. In Essen sind es Hunderte von Menschen gewesen. Auch in Münster – ganz in der Nähe Ihrer Heimatstadt – sind es ganz viele gewesen. Doch die werden nicht auf die Intensivstationen gehen, sondern in anderen Bereichen eingesetzt werden müssen. Die können dem Gesundheitsamt bei statistischen Auswertungen helfen und auch bei vielen anderen Dingen, die zu tun sind.

Das RKI ist im Moment selbst dabei, die Leute zu rekrutieren, die wir für diese Tätigkeiten brauchen. In Essen ist die Feuerwehr unterwegs, um vor Ort Abstriche zu machen. Das Drumherum können auch andere organisieren. Unser Job muss es sein, das zu

koordinieren, es zueinander zu bringen und ein Personalkonzept vorzulegen, wie das alles gemacht werden kann.

Folgendes scheint mir die Überlegung bei diesem Gesetzentwurf gewesen zu sein. Die ersten Artikel befassten sich damit, wie man das Bundesrecht umsetzt und wie die Zuständigkeiten sind.

Dann kam – so stelle ich mir das in meiner naiven Politikgläubigkeit vor – der Gesundheitsminister und sagte: Wir müssen aber auch dafür sorgen, dass wir im schlimmsten Fall die letzten Kräfte zusammenziehen und zwangsrekrutieren können. – Das ist das falsche Signal zum falschen Zeitpunkt. Das ist nicht richtig ausgearbeitet. Was fachlich dazu zu sagen ist, haben Kollegin Düker und Kollege Kutschaty soeben schon vorgetragen.

Reparieren Sie das in den nächsten sechs Tagen! Dann besteht auch die Chance, dass das im Parlament eine breite Zustimmung erhält. Dann wären wir im Parlament von Nordrhein-Westfalen in einem zentralen Bereich der Krisenbekämpfung einen ganz wichtigen Schritt weiter. Es ist mein Angebot, das gemeinsam zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich komme zu einem zweiten zentralen Bereich. Wer steht jetzt gerade in besonderer Weise unter Druck? – Das sind diejenigen, die in der Pflege unterwegs bzw. medizinisch tätig sind, aber natürlich auch diejenigen, die ganz extremen Einschränkungen unterliegen. Die wichtigste operative Ebene sind doch die Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Diese müssen doch genauso wie die Solo-Selbstständigen und die anderen ein klares Signal bekommen: Ihr werdet handlungsfähig bleiben, euch werden keine Haushaltssperren auferlegt, auch ihr werdet Geld – und zwar in einer MilliardenGrößenordnung – vom Land bekommen, um diese Krise zu stemmen.

Frau Ministerin Scharrenbach, ich möchte Ihnen an dieser Stelle Folgendes sagen. Wir haben es letzten Freitag im Ausschuss dezidiert diskutiert. Sie haben den Hinweis gegeben, es komme irgendetwas. Und dann kam ein Brief an die Abgeordneten von CDU und FDP, man werde tätig werden. Selbst in der Frage der Benehmensherstellung für die heutige Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen sah es das Ministerium nicht für nötig an, die Abgeordneten aller Parteien über das Vorhaben zu informieren. Das finde ich nicht nur nicht in Ordnung, sondern es ist auch nicht sachgerecht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich sage Ihnen auch, um welche Punkte es geht, bei denen ich anderer Meinung bin, als ich es in der dpaMeldung gelesen habe:

Wir brauchen ein klares Aussetzen der Gemeindeordnung bei den §§ 75 und 76, sonst kommt es zu Haushaltssperren. Es kann gar nicht anders gehen. Dies muss gesetzlich festgelegt werden, und das kann nicht mittels Verordnung geschehen. Darauf hat Herr Kutschaty bereits hingewiesen. Ein Gesetz kann nur durch ein Gesetz außer Kraft gesetzt werden und nicht durch eine Verordnung. Das müssen wir hier im Landtag tun.

(Beifall von den GRÜNEN und von Serdar Yüksel [SPD])

Hierfür ist auch keine Hektik notwendig. Das können wir in einem normalen parlamentarischen Verfahren abhandeln, sachlich vorbereiten, auf den Tisch legen und dann beschließen.

Dazu gehört auch – das hat Kollegin Düker angesprochen –, dass wir für die Kommunen echtes Geld benötigen. Es ist gut, wenn die Ministerin sagt, dass die Kosten isoliert werden. Das ist vernünftig. Es ist auch gut, dass man die Kosten nicht im nächsten Jahr als zusätzliche Verschuldung zu verzeichnen hat – bilanziell natürlich schon –, sondern man es über einen längeren Zeitraum verzinst abbezahlen kann.

Aber wenn der Krediterlass so ausgelegt wird, dass das, was infolge der Coronakrise über 50 Jahre abfinanziert wird, und der Altschuldenfonds durch die Liquiditätsprüfung mit dazuzählt, hätten die Kommunen ein schlechtes Geschäft gemacht. Dann wäre eine Größenordnung von 5 Milliarden Euro, vielleicht von 8 Milliarden Euro, dadurch ersetzt worden, dass die Kommunen 23 Milliarden Euro aus dem Altschuldenfonds nicht mehr bekommen und es selbst zahlen müssen. Damit ständen die Kommunen noch schlechter da als vor der Krise, und das können wir nicht allen Ernstes wollen.

Herr Ministerpräsident, wir brauchen eine Lösung in der Altschuldenfrage und auch eine Lösung im Hinblick auf die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. Das müssen wir gemeinsam in einem Paket regeln und dürfen nicht das Stärkungspaktgesetz 2020 so auslegen, als könnten alle Kommunen davon profitieren. Das ist viel zu kurz gesprungen, und es ist in diesem Gesetzentwurf völlig unangemessen formuliert.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Ich hätte es als richtig empfunden, Herr Minister Stamp – das ist allerdings ein kleiner Aspekt, was ich durchaus zugebe –, die Kitabeiträge komplett zu erstatten. Das ist aber in der Größenordnung eher der kleinere Teil.

Wichtiger ist, dass die Stärkungspaktkommunen nicht nur 2020, sondern auch 2021 über eine klare Regelung verfügen. Die 343 Millionen Euro sind so

wieso drin. Deswegen erwarte ich vom Finanzminister und von der Kommunalministerin noch in dieser Woche – anders kann es ja nicht gehen –, entweder den Teil aus dem Gesetz zurückzuziehen oder eine Konzeption vorzulegen, die nächste Woche zustimmungsfähig ist.

Was jetzt im Gesetz steht, bedeutet, dass die Ermächtigung zum Erlass einer Haushaltssperre nach Gemeindehaushaltsverordnung weiterhin bestehen bleibt. Die müsste jeder Kämmerer zwangsweise anordnen, aber der Rat dürfte sie nicht mehr aufheben. Was ist das für eine Logik?

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Spätestens jetzt – man muss sich einmal vorstellen, was das vor Ort heißt – müsste der Leiter des Gesundheitsamts, weil es sich um unabweisbare Leistungen handelt, mit einer bürokratischen Anforderung auf den Kämmerer zugehen und sagen: Die Haushaltssperre gilt jetzt nicht, ich muss Masken kaufen und Tests anfordern. – Das kann nicht Ihr Ernst sein.

Das alles, Herr Ministerpräsident, hört sich sehr kleinteilig an. Aber wir müssen doch mit einem klaren Konzept dafür sorgen, dass die Kommunen handlungsfähig sind. Wir müssen das Gesetzliche dafür tun, um das zu ermöglichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Sie nicht überstrapazieren. Aber wir müssen an den beiden entscheidenden Punkten die Kommunen handlungsfähig und stark machen und vernünftig handeln.

Herr Gesundheitsminister, an dieser Stelle möchte ich abschließend an Sie appellieren. Der Bundesgesundheitsminister und Sie vertreten in Bezug auf die Prüfungen offensichtlich unterschiedliche Auffassungen. Ich möchte auch an die Medizinstudierenden das klare Signal senden – ich hoffe, dass Ihr Erlass dann auch gilt –, dass die Prüfungen dieses Jahr sowohl für M2 als auch für M3 stattfinden. Alle Vorbereitungen werden getroffen, und die Leute können dann in den Krankenhäusern arbeiten. Das muss das Signal sein.

Wir wollen dieses Land, so schwierig die Situation ist, in allen Bereichen stärker und handlungsfähiger machen und uns nicht auch noch im politischen Kleinklein gegenseitig behindern. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/8920. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt – das

wurde auch in den Debattenbeiträgen deutlich –, über den Gesetzentwurf heute nicht final abzustimmen, sondern nur in erster Lesung an die Ausschüsse zu überweisen, und zwar an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Ausschuss für Schule und Bildung, an den Wissenschaftsausschuss, an den Ausschuss für Digitalisierung und Innovation, an den Innenausschuss, an den Rechtsausschuss, an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Hauptausschuss sowie an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung.

Ich frage, ob ich irgendeinen Ausschuss in der Auflistung übersehen habe. – Das ist nicht der Fall.

Dann darf ich fragen, wer den Gesetzentwurf Drucksache 17/8920 an die genannten Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales überweisen möchte. – Das sind die Abgeordneten der CDU, der SPD, der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Oder Enthaltungen? – Auch das ist nicht der Fall. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

2 Gesundheits- und Ernährungsversorgung in

Pandemiezeiten sichern

Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8922

Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 30. März 2020 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu der oben genannten aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem ersten Redner der Fraktion der SPD, Herrn Kollegen Neumann, das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Gesundheits- und Ernährungsversorgung in Pandemiezeiten zu sichern, ist eine ganz große Herausforderung und Verpflichtung zugleich. In weiten Teilen des Gesundheitsbereichs wird aber die Pandemiekrise zunehmend auch als Vertrauenskrise erlebt, weil Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und viele andere in den Heilberufen erleben, dass der Staat sie nicht ausreichend vor dem Virus schützt, indem er ihnen ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung stellt.

Bei der Beschaffung von Schutzkleidung erleben wir aktuell Wildwestmethoden. In der Beschaffung scheint alles zu zählen, und in der Beschaffung ist alles möglich. Ob die, die dahinterstehen und Lieferanten sein wollen, immer so glaubwürdig sind, wie wir es brauchen, ist stark anzuzweifeln. Die Lieferketten funktionieren nicht, und die Preise, die teilweise für Masken gezahlt werden sollen, sind um das Drei- bis Viertausendfache gestiegen.

Wir stehen aktuell auch bei in der Verteilung von Schutzausrüstung vor einem Zuständigkeitschaos. Für Land, Kommunen und den hausärztlichen Bereich sind die KVen zuständig. Sie alle wissen genau wie ich, dass insbesondere bei den Hausärzten, den Fachärzten und bei weiten Teilen der Heilberufe überhaupt nichts ankommt. Und wenn etwas ankommt, dann in so minimalen Stückzahlen, dass man damit kaum etwas anfangen kann.

Die schwierige Problemlage bei der Medikamentenversorgung bestand bereits vor der Coronapandemie. Wir müssen erleben, dass die Herausforderungen in der Medikamentenversorgung nun noch weiter steigen, obwohl wir wissen, dass Medikamente das A und O einer Versorgung sind.

Die Medikamentenversorgung haben wir in Europa schon lange ausgelagert. Seit Langem wird in Europa nicht mehr produziert. Lieferanten aus China oder Indien übernehmen die Arbeit. Bei uns wird allenfalls noch verpackt. Wir erleben immer wieder, dass der Inhalt der Verpackung mit dem, was darauf steht, nicht übereinstimmt.

Wir haben zugelassen, dass die Produktionsstandorte geschlossen werden. Wir haben zugelassen, dass die Standorte woanders hin verlagert werden. Das alles geschieht unter der Überschrift „Kostendruck und Effizienz“.

Die schwierige Lage in den medizinischen und pflegerischen Berufen führt zu einer noch viel schwierigeren Situation in den Seniorenheimen, in der Behindertenhilfe, aber auch in den ambulanten und häuslichen Pflegebereichen. Ich erinnere nur an die Tausenden osteuropäischen Frauen in den Pflegefamilien und – lassen Sie mich diesen Hinweis geben – auch an die Tausenden Frauen, die in diesem Bereich arbeiten und sich in einer Grauzone befinden, weil sie im Grunde genommen illegal hier sind.

Wenn wir eine Chance haben wollen, gerade jetzt diesem Personenkreis und den Menschen, die von ihnen gepflegt werden, eine Perspektive zu bieten, müssen wir uns überlegen, wie wir Hilfestellung leisten und sie in einen Rechtszustand bringen können, der dem eines normalen Arbeitsverhältnisses entspricht. Wir müssen mit Kreativität an dieses Thema herangehen.

Ohne Schutzausrüstung sind viele Menschen in der Altenpflege – sei es als Beschäftigte oder sei es als

Patientin – dem Virus ausgeliefert. Das kann so nicht hingenommen werden.

Wir müssen uns fragen, ob die Struktur unserer Gesundheitsorganisation noch zeitgemäß ist. Kann es sein, dass Arztpraxen und Krankenhäuser zwischenzeitlich über Facebook oder sonstige soziale Medien dazu aufrufen, dass die Bevölkerung Schutzkleidung spendet, weil sie selbst nichts mehr haben? Das kann kein normaler Zustand in einem Gesundheitssystem sein, das von sich selbst behauptet, zu den besten dieser Welt zu gehören.