Protocol of the Session on March 11, 2020

Es ist ein Unding, dass das an dieser Stelle auf einmal passiert. Natürlich sind wir auch weiterhin dafür, dass, wie die Kohlekommission es angeregt hat, Datteln 4 nicht in Betrieb genommen wird.

Last but noch least ist der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Einstieg in einen weiteren Ausbau, dass nicht wie hier immer mehr gebremst wird, der Teil, der absolut zum Kohleausstieg und zur Energiewende gehört. Diese Punkte sind für uns wichtig, und die müssen geändert werden. Deswegen stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu, sondern natürlich unserem Entschließungsantrag. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brems. – Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der SPD-Fraktion. Die wird von Herrn Herter vorgetragen. Sie werden vom Platz aus antworten, wenn ich das richtig interpretiere, da Sie bereits an Ihrem Platz sind, Frau Kollegin. – Bitte schön, Herr Herter, 1:30 Minuten für die Kurzintervention.

Herr Präsident! Frau Brems, es kann sein, dass Sie mir nicht zugehört haben, aber ich meine, ich habe als Allererstes auf die Frage der Ausbaunotwendigkeiten hingewiesen. Das mag nicht in Ihr Konzept passen, aber es passt auch nicht in die Debatte, die wir hier haben, weil die Änderungen im EEG und im KWKG eindeutig einem anderen Gesetzgebungsverfahren zugeordnet sind. Das müssten Sie als Expertin in diesem Bereich eigentlich wissen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Zweiter Punkt: Bei dem stetigen Abschaltungspfad für Braunkohlekraftwerke ist mir nicht ganz klar, wie der preiswerter sein soll als der jetzt gerade unterbreitete Vorschlag, das auch auf die Steinkohle zu erstrecken. Denn die Braunkohlekraftwerke müsste man ja auch entschädigen und sogar höher entschädigen, wenn sie früher aus dem Markt gehen.

Der einzige Weg, das anders hinzubekommen, ist der momentan vorgeschlagene, nämlich entschädigungslos aus der Steinkohle herauszugehen. Aber das wollen wir alle miteinander nicht, wenn ich Sie gerade richtig verstanden habe.

Drittens. Wenn wir uns schon bei der Flächenaktivierung und dem Rückbau einig sind, sollten wir es nicht als Selbstverständlichkeit erachten, sondern sollten es gesetzlich und vertraglich mit denjenigen, die dafür verantwortlich gemacht werden sollen, absichern. Wir sollten uns nicht zurücklehnen, es als selbstverständlich ansehen und uns darauf einstellen, uns hinterher zu echauffieren, wenn sie es dann nicht machen. Wir regeln es lieber vorher, als uns hinterher zu echauffieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Danke schön, Herr Herter. – Frau Brems, wenn Sie Ihr Mikrophon aktivieren, haben Sie 1:30 Minuten für die Reaktion.

Herzlichen Dank. – Ich sage gerne noch einmal etwas zu dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Natürlich ist das ein anderes Gesetzgebungsverfahren. Aber zum einen sind für das Erneuerbare-Energien-Gesetz schon lange Veränderungen angekündigt. Wenn ich mir ansehe, was in der Großen Koalition in Berlin passiert, dieses Verhandeln von dem einen gegen das andere, einen Solardeckel gegen die Abstände bei den Windkraftanlagen auszuspielen, ist das meines Erachtens ein Armutszeugnis. Da hätte schon längst etwas passieren müssen.

Deswegen fordern wir ja auch, dass parallel und zeitgleich jetzt etwas passiert und nicht erst irgendwann später im weiteren Verfahren.

(Zuruf von Henning Rehbaum [CDU])

Ich weiß, Herr Rehbaum, Sie haben das eben gefordert, aber Sie haben natürlich kein Wort zum Thema „Windenergie“ verloren. Das wollen wir auch einmal festhalten.

Zum Thema „Kraftwerke“. Es ist so, dass es bei der Braunkohle noch weitere ältere Kraftwerke gegeben hätte, die man auch anders hätte stilllegen können. Daher ist der Druck auf die Steinkohle hier unnötig erhöht worden, was nicht notwendig war. Das hat auch die Kohlekommission ja eigentlich komplett anders vorgeschlagen. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum dem hier nicht gefolgt wurde.

Zu guter Letzt noch zur der Frage der Flächen. Ich bin bei Ihnen, dass man gewisse Sachen festhalten muss. Ich finde es schon kurios, dass bei Windener

gieanlagen vorher immer klar ist, dass hinterher rückgebaut werden muss. Bei Kraftwerken scheint das nicht so klar zu sein.

Die Redezeit ist beendet.

Das ist eine absolute Unwucht, und das müssen wir verändern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Brems. – Nun hat für die AfD-Fraktion Herr Loose das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade mal vier Wochen ist es her, da lag der Dauerpatient Kohleausstieg auf dem Operationstisch. Vor etwa vier Wochen wurde das Thema auf Bundesebene in einem Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Die Operation war blutig, die Wunden wurden genäht. Aber nur kurze Zeit später hat das Ärzteteam entdeckt, dass bei der Operation wohl schlampig gearbeitet wurde. Der Patient soll wieder auf den Tisch und die nächste Operation begonnen werden.

Die Operation durchgeführt haben Herr Altmaier, Mitglied der CDU, sowie die Assistenzärzte Umweltministerin Frau Schulze von der SPD, natürlich der Herr Ministerpräsident Laschet von der CDU und Herr Minister Pinkwart von der FDP. Denn – so heißt es im Antrag der Koalition – die beiden hätten sich an zahlreichen Stellen aktiv eingebracht, das Verfahren eng begleitet und eine wesentliche Rolle gespielt.

(Henning Rehbaum [CDU]: Stimmt doch auch!)

Und trotz ihrer aktiven engen Begleitung ist ihnen tatsächlich nicht aufgefallen, dass bei der Operation einige Dinge schiefgelaufen sind. Jetzt wollen sie einfach die nächste OP.

Bei einer Operation ist es zum Beispiel ein Problem, wenn nicht genug Blut vorhanden ist. Dann kann es sein, dass der Patient am Ende stirbt. Das Gleiche gilt bei der Energieversorgung für den Strom. Denn fehlt der Strom, kann es zu einer Versorgungslücke kommen und das gesamte System zusammenbrechen. Genau das befürchten Sie selbst und fordern einen höheren Kohleersatzbonus. Und auch die Industrie befürchtet einen Blackout.

Die Folge: Es investieren schon seit Jahren immer weniger Industrieunternehmen in Deutschland. Denn auf der einen Seite sinkt die Zuverlässigkeit bei der Stromversorgung, während auf der anderen Seite der Strompreis stetig steigt. Grund für den Anstieg beim Strompreis ist der Aufbau des EEG-Kartells,

der den Betreibern 20 Jahre lang Höchstpreise garantiert, während der Stromkunde gezwungen wird, den überteuerten Strom zum Kartellpreis abzukaufen.

Die Industrieunternehmen müssen sich aber auf stabile politische Rahmenbedingungen verlassen können, das heißt insbesondere darauf, dass sich die Energiepreise im Rahmen einer Marktwirtschaft, also im Wettbewerb, ständig verändern und nicht durch ein staatlich erzwungenes EEG-Kartell.

Sie, Herr Laschet, und Sie, Herr Pinkwart, haben aber die Marktwirtschaft im Energiesektor zerstört und damit die Bedingungen für die Investitionen der Industrieunternehmen nachträglich willkürlich zu deren Lasten geändert. Dadurch werden bereits jetzt die Investitionen der Industrieunternehmen entwertet. Es findet eine stille Enteignung statt, ohne dass die Industrie entsprechend entschädigt wird.

Aber jetzt beim Kohleausstieg wollen Sie die Entschädigung nachträglich für die Kraftwerksbetreiber anpassen. Dabei ist der Gesetzentwurf, wie gesagt, die letzte Operation, nur wenige Wochen her.

Aber jetzt kommen auf einmal die Lokalpolitiker aus dem Ruhrgebiet auf Sie zu, Politiker, die eigentlich täglich die Ausweitung der Energiewende fordern, die sogar den Kohleausstieg bejubeln. Doch jetzt haben die festgestellt, dass denen in der Kommune bald das Geld fehlt. Denn diese Politiker haben beispielsweise über Stadtwerke eigene Kraftwerke bauen lassen oder mittelbar Steag-Kraftwerke gekauft und bereits Millionenverluste in Kauf genommen. Jetzt fordern diese Politiker eine Entschädigung für Kohlekraftwerke vor Ort. Auf die Idee, dass vielleicht etwas mit dem Kohleausstieg an sich nicht stimmt, kamen diese Politiker nicht.

Nein, die Politiker fordern lieber Schweigegeld. Und die NRW-Koalition wird denen genau dieses Schweigegeld zahlen, denn es soll – so fordern Sie es schön in Eintracht von SPD, CDU und FDP – mehr Entschädigung für die kommunalen Eigner geben.

Neben diesem Schweigegeld soll es Geld für neue Investitionen, für Gaskraftwerke, geben. Aufgrund Ihres EEG-Kartells wird nämlich kein vernünftiger Unternehmer auf die Idee kommen, in Deutschland noch ein Gaskraftwerk zu bauen. Denn es fehlt eben genau die von Ihnen beschworene Investitionssicherheit.

Deshalb soll es jetzt neben dem garantierten Kartellpreis für den EEG-Strom den nächsten Kartellpreis geben, nämlich für Gaskraftwerke. Das umschreiben Sie schön nicht als EEG-Umlage, sondern als Kohleersatzbonus. Dabei haben wir bereits jetzt genügend Subventionen in Deutschland, die allesamt von den Fleißigen bezahlt werden müssen, zum Beispiel

Stromsteuer, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, Erdgassteuer, Ökosteuer, Mineralölsteuer, Erdölbevorratungsbeitrag, demnächst die CO2-Steuer usw.

Es muss aber endlich Schluss sein mit der Belastung unserer Bürger. Stoppen Sie endlich Ihren sozialistischen Kohleausstiegszehnjahresplan! – Vielen

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Loose. – Nun spricht für die Landesregierung in Vertretung von Herrn Minister Professor Dr. Pinkwart Herr Dr. Stamp.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Antrag ausdrücklich. Dass die Fraktion der SPD mit den Regierungsfraktionen von CDU und FDP einen gemeinsamen Antrag stellt, ist ausgesprochen erfreulich. Gerade nach den heute Vormittag atmosphärisch nicht immer ganz einfachen Situationen ist das umso mehr ein starkes Signal an die Bundesregierung für die stärkere Berücksichtigung der Belange von Steinkohlekraftwerksbetreibern und betroffenen Kommunen sowie den Erhalt der Investitions- und Rechtssicherheit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Vor inzwischen über einem Jahr hat die Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ihren Abschlussbericht für einen vorzeitigen Ausstieg aus der Kohleverstromung vorgelegt. Hinter diesem mühsam errungenen Konsens haben sich viele wichtige gesellschaftliche Gruppen versammelt. Genau dies hat maßgeblich zu einer gesellschaftlichen Befriedung beigetragen.

Dies konnte nur deshalb erreicht werden, weil die Vorschläge der Kommission weit über einen reinen Stilllegungspfad für deutsche Kohlekraftwerke hinausgegangen sind und so ein ausgewogenes Gesamtpaket darstellen. Die Kommission hat eben auch unverzichtbare Maßnahmen für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, für Entschädigungen bei Eingriffen in Eigentumsrechte sowie für einen sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung empfohlen.

Die Bundesregierung hat jetzt ihren Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz vorgelegt, der zwar grundsätzlich in den wesentlichen Punkten diesen Konsens abbildet, aber leider auch in zentralen Punkten von diesem abweicht. Dies betrifft in erster Linie die unverhältnismäßige Benachteiligung der Steinkohlekraftwerke in Bezug auf Höhe, Zeitraum und Degression der Entschädigung, viele Kraftwerke davon übrigens in kommunaler Verantwortung.

Es ist nicht verständlich und auch nicht akzeptabel, dass entgegen der Kommissionsempfehlungen neue moderne Steinkohlekraftwerke entschädigungslos stillgelegt werden sollen. Dies kann schon Anlagen treffen, die dann erst 20 Jahre in Betrieb waren. Das wäre ein fatales industriepolitisches Signal und würde am Wirtschaftsstandort Deutschland zu erheblichen Rechts- und Investitionsunsicherheiten führen.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Im Sinne der Versorgungssicherheit sind die im Gesetzentwurf vorgesehenen Anreize für Investitionen in Gaskraftwerke nicht ausreichend; insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung, denn wir benötigen deutlich höhere Investitionsanreize, um die wegfallenden Kapazitäten zu ersetzen.

Aus Sicht der Landesregierung sind unter anderem eine deutliche Erhöhung des Kohleersatzbonus und eine Anpassung der Übergangsfristen notwendig. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass der Betrieb der Fernwärmenetze nicht mehr gesichert werden kann.

Dem Entwurf fehlt es auch an einer Strategie für den Einstieg in erneuerbare Energieerzeugung und für die notwendige Infrastruktur zur Erreichung unserer Klimaziele. Dieser positive Blick in die Zukunft wäre aber gerade ein wichtiges Signal für notwendige Investitionen sowie zum Gelingen der Verkehrs- und Wärmewende. Auch hier benötigen wir dringend die richtigen gesetzlichen Weichenstellungen im EEG.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Kohleausstiegsgesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und wurde an den Bundesrat übermittelt. Entsprechend unserer Kritik hat sich Nordrhein-Westfalen im Bundesratsverfahren eingebracht. Das Wirtschafts- und Energieministerium Nordrhein-Westfalen hat dies gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium bereits in seiner Stellungnahme im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung Ende Januar unmissverständlich herausgestellt.