Protocol of the Session on March 11, 2020

Also Strich drunter: Die beschleunigende Entwicklung der Informationstechnik wird den öffentlichen Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen, in Deutschland, in der Welt guttun. Gleichwohl stellt sie alle Genannten vor neue und einschneidende Veränderungen, aber genau hier liegt die große Chance, die es bestmöglich zu nutzen gilt.

Deshalb wagen wir in Nordrhein-Westfalen die größte Verwaltungsreform seit 40 Jahren, und wir setzen mit der Novellierung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Meilenstein in unserem Bundesland. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Lienenkämper, für die Einbringung. Die beschleunigende Wirkung, die Sie dargestellt haben, hat dazu geführt, dass Sie die Redezeit um 2:19 Minuten überzogen haben. Das sage ich nur, damit die nachfolgenden Rednerinnen und Redner Bescheid wissen, welches zeitliche Redevolumen ihnen zur Verfügung steht.

Die Aussprache eröffnet Herr Kollege Braun für die CDU-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da der Minister seine Redezeit ein wenig überzogen hat, versuche ich, das wieder ein wenig einzuholen. Wir sind hier schließlich ein Team.

(Frank Sundermann [SPD]: In den Staub!)

Jedenfalls hat Herr Minister Lienenkämper eine umfassende Einleitung gemacht und die Bedeutung der Digitalisierung, des Wandels und die gesellschaftliche Dimension dessen ausführlich beschrieben. Es ist die berechtige Erwartungshaltung der Menschen in unserem Land, dass wir die durch die Digitalisierung gegebenen Chancen auch nutzen, und das gilt ganz besonders für die Verwaltung.

Bereits 2018 haben wir die E-Rechnung als Teil der Entfesselungspakete auf den Weg gebracht. Serviceportal, Gewerbeportal und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind bereits gestartet. Mit den digitalen Modellkommunen haben wir Leuchttürme für die Kommunen geschaffen.

Das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes ist damit der folgerichtige und angekündigte nächste Schritt.

Im Koalitionsvertrag haben wir als Zielsetzung vereinbart die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Bereitstellung offener Daten, die Reduzierung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich des EGovernment-Gesetzes und die Beschleunigung der Digitalisierung der Verwaltung.

Genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetz. Dieser Vorschlag wird von der Landesregierung unterbreitet. Und wir zeigen den Menschen in unserem Land vor allem eines: Wir halten unsere Versprechen.

Wir bilden erstens noch mehr Lebensbereiche und Ressorts ab, etwa Schulen und Landesbehörden. Der sogenannte Ausnahmenkatalog wird radikal reduziert.

Zweitens ergänzen wir fehlende Regelungen zu offenen Daten, wie gerade vom Minister ausgeführt; denn genau das ist das Werkzeug der heutigen Zeit: Informationen und Daten. Wir schaffen den freien Zugang, wir schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln.

Das Wichtigste ist: Wir beschleunigen den Prozess um 100 %. Wir sind Vorreiter. So verstehen wir uns hier in Nordrhein-Westfalen. Wir sind Beschleuniger. Geplant ist, statt 2031 schon 2025 die vollständige Digitalisierung der Landesverwaltung umgesetzt zu haben. Mit eingeschlossen ist die flächendeckende Einführung der E-Akte bis 2022.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders gut gefällt mir, dass die Landesregierung bei der finanziellen Ausstattung – das darf ich insbesondere nach der Rede des Finanzministers sagen – nicht kleckert, sondern klotzt und 1 Milliarde Euro für vorgezogene Ausgaben und zusätzliche Ausgaben ansetzt und damit gleichzeitig frühzeitigere Effizienzgewinne und Einsparungen möglich macht. Das ist nachhaltige und kluge Politik.

Die digitale Dividende bis 2030 fällt in ähnlicher Höhe aus. Das schafft neue Spielräume für die Ressorts und die Behörden. Auch das ist kluge Politik der Landesregierung, für die ich sehr herzlich Danke sagen möchte.

Damit machen wir nicht nur die Verwaltung intern besser und effizienter, sondern sie auch für den Kunden, sprich: für den Bürger und für Unternehmen, attraktiver. Abläufe werden vereinfacht, Bürokratie wird abgebaut.

Erst gestern war ich noch im Austausch mit einem Vertreter einer unserer Modellkommunen. Er hat erstens gesagt, dass er sehr dankbar für die Unterstützung des Landes ist. Das Projekt der Modellregionen und -kommunen wurde noch einmal sehr gelobt.

Zweitens hat er vor allem klargemacht, wie die Kommunen den Transformationsprozess verstehen. Die Prozessanalyse muss natürlich auch Richtschnur für das Land sein. Denn ein schlechter analoger Prozess ist auch digital in den allermeisten Fällen immer noch ein schlechter Prozess. Deswegen müssen wir auch das, wenn wir die Digitalisierung, an der wir bereits arbeiten, weiter beschleunigen, mitdenken. Es ist unsere Aufgabe, die Mitarbeiter zu ermutigen, sich da mit einzubringen. Das ist gut für das Miteinander und gut für das Ergebnis.

Ich bin sehr optimistisch, dass wir mit Herrn Minister Pinkwart und der NRW-Landesregierung die Richtigen an der Spitze des Unternehmens Landesverwaltung haben, um diese Kultur des Mitmachens zu etablieren und zu fördern.

Was stimmt mich so optimistisch? – Ganz sicher nicht ohne Grund hat der Bundesverband Deutsche Startups Herrn Minister Pinkwart mit der Auszeichnung „Bester Support“ versehen. Der Verband teilt offensichtlich die Ansicht, dass wir in NRW in den letzten zweieinhalb Jahren bereits viel dafür getan haben, die Innovationskraft sowohl junger Unternehmen als auch der Behörden zu stärken, weil wir die

Chancen der Digitalisierung sehen, weil wir gestalten, weil wir hungrig danach sind, es besser zu machen.

Dabei versprechen wir nicht das Blaue vom Himmel, sondern bleiben seriös in dem, was wir leisten können. Ich bin stolz darauf, dass das vorliegende EGovernment-Gesetz ein weiterer Baustein in dieser digitalen Transformation unseres Landes ist. Ich bin gespannt auf die weitere Debatte und freue mich auf konstruktive Arbeit im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Braun. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Watermeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den Redebeiträgen von Herrn Lienenkämper und Herrn Braun und dem Redezeitbingo will ich mich mit einem relativ schmalen Redebeitrag anschließen. Schließlich geht es bei der Digitalisierung auch darum, Tempo zu machen.

Dass in Deutschland über alle politischen und Verwaltungsebenen hinweg in Sachen E-Government noch ein bisschen Luft nach oben ist, wird kaum jemand bestreiten wollen. Auch die Vorreiterrolle Nordrhein-Westfalens in diesem Bereich ist gerade schon unterstrichen worden.

Wir begrüßen die heute hier eingebrachte Weiterentwicklung und Anpassung des E-Government-Gesetzes grundsätzlich und möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es die rot-grüne Landesregierung war, die die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen hat. Diese sind jetzt weiterentwickelt worden, was wir ebenfalls unterstützen.

Der Gesetzentwurf kommt aus unserer Sicht ein wenig spät – hoffentlich nicht zu spät. Wir hätten uns insbesondere bei Open Data auch mit Blick auf die Modellkommunen gewünscht, dass es noch ein bisschen schneller vorangeht. In der Zielsetzung sind wir uns aber hoffentlich einig.

Es wird jetzt um Detailfragen gehen, die geklärt werden müssen, damit wir auf dem Weg zum breitestmöglichen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Wissen und Leistungen der Verwaltung ein gutes Stück vorankommen.

Dazu gehört dann allerdings auch die Frage, wie die Kosten dafür vernünftig aufgeteilt werden. Herr Braun, Sie haben einiges dazu gesagt, dass Geld dafür hinterlegt sei. – Das ist gut.

Wenn es in der Vorlage jedoch heißt, Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte seien gegeben, allerdings nicht quantifizierbar, läuten bei mir schon ein

wenig die Alarmglocken. Wir werden sehr genau darauf achten, dass den Kommunen keine Kosten aufgedrückt werden und das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird. Denn natürlich gilt das Motto: Wer die Musik – oder in diesem Fall die Digitalisierung – bestellt, der muss sie auch bezahlen.

Ich halte es insbesondere mit Blick auf zahlreiche finanzschwächere Kommunen für wichtig, dass es keine Digitalisierung nach Kassenlage geben darf und nicht Unterschiede zwischen Kommunen, die haushalterisch bessergestellt sind, und Kommunen, die haushalterisch schlechtergestellt sind, aufklaffen und nachher zu Standortfaktoren werden.

Insofern stimmen wir der Überweisung zu und freuen uns auf eine spannende Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Hafke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin heute sehr froh, dass wir über den vorliegenden Gesetzentwurf beraten, der den auf den ersten Blick sperrigen Titel „Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ trägt.

Umso wichtiger ist allerdings das, was drinsteht. Es geht nämlich um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, sodass die Bürgerinnen und Bürger besser mit den verschiedenen Ämtern arbeiten können. Der zentrale Leitgedanke muss dabei unserer Auffassung nach sein, dass diese Transformation so schnell wie möglich und gleichzeitig mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit geschieht.

CDU und FDP haben sich genau dieses Ziel auf die Fahnen geschrieben und im Koalitionsvertrag festgehalten, das E-Government-Gesetz für NRW von 2016 zielgenau zu überarbeiten, nämlich bei den Ausnahmeregelungen, bei der Einführung einer Open-Data-Regelung und bei der Beschleunigung der digitalen Transformation insgesamt.

Umso mehr freue ich mich, dass der vorliegende Entwurf der Landesregierung genau diese wichtigen Punkte aufgreift und damit ein wichtiges Versprechen der NRW-Koalition einlöst.

Und nicht nur das, denn eines, meine Damen und Herren, möchte ich hervorheben: Ich finde es richtig und wichtig, dass der Entwurf den absehbaren finanziellen Aufwand nicht einfach linear bis 2030 annimmt, sondern hier den Realitäten bei der Digitalisierung und den technischen Entwicklungen Raum

lässt, ohne den Rahmen zu sprengen. So geht seriöse Politik mit Weitsicht.

In aller Kürze möchte ich einige wenige Punkte herausgreifen, die ich an dieser Stelle für besonders zentral halte.

Der Erste ist der Zeitraum, nämlich in den nächsten fünf Jahren genau dieses umzusetzen. Ich will daran erinnern, welch ambitioniertes Ziel die Vorgängerregierung hatte. Die hatte sich tatsächlich das Ziel gesetzt, die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen in sage und schreibe 15 Jahren zu digitalisieren. Da finde ich die fünf Jahre besser und ambitionierter und auch genau das Richtige, denn nur so kann man tatsächlich die digitale Transformation vorantreiben.

Meine Damen und Herren, ein weiterer wichtiger Aspekt, den der Entwurf vorsieht, ist die Reduzierung der Ausnahmen in der Anwendung des Gesetzes, die Einführung einer Open-Data-Regelung in Anlehnung an den Bund und schließlich die Eröffnung des Servicekontos Nordrhein-Westfalen für Dienste von allgemein wirtschaftlichem Interesse.

All diese Teilaspekte wirken von außen betrachtet natürlich manchmal recht abstrakt. Umso wichtiger ist es aber, dass wir hier nicht müde werden, als politisch Verantwortliche zu erklären und zu begründen, warum diese Schritte notwendig sind.

Auch hier ist es so, dass der vorliegende Entwurf gerade durch die Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses zunächst mehr Kosten verursacht, aber auf lange Sicht sind doch zwei eindeutige Gründe Beleg dafür, dass es richtig ist, das Tempo anzuziehen.

Erstens – so die konservative Schätzung – verspricht die digitale Transformation eine Nettodigitaldividende von rund 1 Milliarde Euro zwischen 2026 und 2030. Dann steht das Geld entsprechend auch für wichtige Projekte zur Verfügung.

Zweitens – damit möchte ich schließen – ist die Digitalisierung nicht nur Selbstzweck und Nabelschau der öffentlichen Hand, sondern hat einen ganz klaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, für die Unternehmen, für den Mittelstand, für alle, die im Land Nordrhein-Westfalen Politik machen.